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Prozess gegen Aktivistin Elin ErssonVerfahren wird neu aufgerollt

Im Sommer verzögerte Elin Ersson die Abschiebung eines Afghanen. Wegen Befangenheit des Gerichts wurde das Urteil gegen sie nun aufgehoben.

Ein Schöffe hatte die 22-Jährige im Netz vorab als „Kriminelle“ bezeichnet Foto: reuters

Stockholm taz | Für Elin Ersson geht alles noch einmal von vorne los. Am Freitag hob das Landgericht in Göteborg das Urteil auf, das das dortige Amtsgericht am 18. Februar gegen die 22-jährige Sozialwissenschaftsstudentin gefällt hatte. Grund für die Annullierung: Befangenheit des Gerichts. Das Verfahren muss nun also noch einmal aufgerollt werden.

Ersson war im vergangenen Sommer weltweit bekannt geworden. Am 23. Juli hatte sie auf dem Flughafen Göteborg-Landvetter den Abflug von Flug TK1800 der Turkish Airlines, Ziel Istanbul, blockiert. Sie weigerte sich, an Bord Platz zu nehmen, und erklärte in einem über Facebook verbreiteten und später 14 Millionen Mal geteilten Livestream auch, warum: Sie wolle damit die Abschiebung eines an Bord befindlichen afghanischen Flüchtlings verhindern.

Für die schwedische Staatsanwaltschaft war dieser Protest ein Verstoß gegen Kapitel 13 Paragraf 4, 10 des Luftverkehrsgesetzes. Mit ihrer Weigerung, Platz zu nehmen, habe sie den Anweisungen des Flugkapitäns „zur Ordnung an Bord“ nicht Folge geleistet und damit den Luftverkehr gefährdet. Ein Vergehen, das mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden kann. So streng sah das Amtsgericht die Sache zwar nicht, verurteilt wurde Ersson dennoch: zu einer Geldbuße von umgerechnet 300 Euro.

Einer der drei Schöffen, die neben einer Berufsrichterin im Prozess zum Einsatz kamen, hatte sein ganz persönliches Urteil ohnehin schon vorab gefällt: Eine „Kriminelle“ sei Ersson, schrieb der Mann im Kommentarfeld einer rechtspopulistischen und einwandererfeindlichen Netzpublikation bereits im Juli 2018. In weiteren Kommentaren beschimpfte er verschiedene Unterstützerinnen von Ersson – darunter Malena Ernman, die Mutter von Greta Thunberg – als „Batikhexen“.

Engagement für eine humanere Gesellschaft

In Schweden werden Schöffen von den politischen Parteien benannt. Der fragliche Schöffe war von den „Schwedendemokraten“ nominiert worden. Mit seinem Voraburteil über Ersson habe er sich als befangen erwiesen, konstatierte nun das Landgericht. An der Unparteilichkeit des Mannes müsse gezweifelt werden. Laut Gerichtsprotokoll hatte er, abweichend vom Rest des Gerichts, auch eine Haftstrafe für die Aktivistin gefordert. Er wurde mittlerweile suspendiert.

Während sie nun auf einen neuen Gerichtstermin wartet, ist Ersson nicht untätig. Zuletzt nahm sie Mitte März an einer Protestaktion vor einer Flüchtlingsunterkunft in Märsta bei Stockholm teil. Unter dem Motto „No borders, no nations, stop deportations“ protestierte sie dagegen, dass Schweden ungeachtet der Sicherheitslage in Afghanistan abgelehnte Asylsuchende weiterhin in dieses Land abschiebt.

„Ich war schon immer politisch interessiert und versuche mich, so gut ich kann, für die einzusetzen, die Unterstützung benötigen“, erklärte sie in einem Interview. „Schweden braucht eine humane Flüchtlingspolitik. Ich werde mit meiner Stimme und mit meinem Handeln auch in Zukunft versuchen, die Gesellschaft so zu verändern, dass sie humaner wird.“

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2 Kommentare

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  • Ok Ok. Andere Länder - andere Sitten. But. Kopfkratz:

    “An der Unparteilichkeit des Mannes müsse gezweifelt werden.



    Laut Gerichtsprotokoll hatte er, abweichend vom Rest des Gerichts, auch eine Haftstrafe für die Aktivistin gefordert. Er wurde mittlerweile suspendiert.…“

    Nur an der Unparteilichkeit des einen Schöffen?



    Wenn - zudem - seine Netz-Äußerungen dem Gericht bekannt gewesen sein sollten.



    Hätte die Richterin - darüber einen Vermerk fertigen.



    &



    “Vor Eintritt in die mündliche Verhandlung“ - selbst die Ablehnung wg Befangenheit



    betreiben müssen.* Anderenfalls sie sich sonst ihrerseits (ggfls. auch wg schwerem Verfahrensfehler) - dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt hätte.



    Mit Verlaub.

    unterm——* irgendwo inne NJW (?)



    So einst ein Vors.Ri einer Jugendstrafkammer in Bremen.



    Als sich ein (NPD?)Schöffe bereits in der Vorberatung ähnlich geäußert hatte.



    Korrekt.



    —-



    (Gewiß auch sonst ein heikles Feld innerhalb eines Spruchkörpers. Woll.



    Nò. “Auch ein Richter muß sich an Recht&Gesetz halten!“



    Gegenüber einem exKämmerer als ehrenamtlicher Richter ~~ ein Grenzfall.



    Nu …i.E. auch final!)

    • @Lowandorder:

      Sorry - I forgot - Masel tov & lycka till -;)