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Ex-HSH-Vorstände wieder vor Gericht

Die frühere Vorstandsriege der ehemaligen HSH Nordbank stand schon einmal wegen des Vorwurfs der Untreue vor Gericht. Doch den Freispruch für die Manager kassiert der BGH. Nun kommt es zur Neuauflage des Strafprozesses

Ihre berufliche Vergangenheit holt Ex-Vorstände der HSH Nordbank wieder ein. Vom 16. August an müssen sie sich in einem Strafprozess erneut für ihr Handeln bei der ehemaligen Landesbank für Hamburg und Schleswig-Holstein verantworten. Sie werden erneut wegen Untreue und in zwei Fällen auch Bilanzfälschung angeklagt. Bis zum 7. August nächsten Jahres sind 42 Verhandlungstage terminiert, auch danach sind noch Verhandlungen möglich, wie ein Sprecher des Hamburger Landgerichts am Dienstag sagte.

Das Hamburger Urteil vom 9. Juli 2014, das die Vorstandsriege um ihren Chef Dirk Jens Nonnenmacher freigesprochen hatte, war im Oktober 2016 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig aufgehoben worden. In dem Urteil sei nicht ausreichend der Frage nachgegangen worden, ob die Vorstände ihren Pflichten ausreichend nachgekommen seien und die Risiken richtig abgewogen hätten. Die Staatsanwaltschaft war mit ihren Revisionen gegen die Freisprüche erfolgreich. Sie hatte für die Angeklagten Bewährungsstrafen und Geldbußen verlangt, die Verteidiger allesamt Freisprüche gefordert. Nun muss die 18. Strafkammer das Verfahren neu aufrollen.

Der erste Prozess gegen die sechs früheren Vorstände hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil erstmals ein gesamter Bank-Vorstand vor Gericht stand. Dieser hatte im Dezember 2007 im Umlaufverfahren einem Paket mit spekulativen und volatilen Kreditausfall-Geschäften („Omega 55“) zugestimmt. Damit sollte die Eigenkapitalquote verbessert und die Bilanz optisch aufgebessert werden. Doch das Geschäft brachte einen dreistelligen Millionenschaden ein.

Die Hamburger Richter hatten ihren Freispruch damit begründet, dass die Fehlentscheidungen der Angeklagten nicht die „Grauzone in Richtung Strafbarkeit“ überschritten hätten. (dpa)

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