Kommentar Schweigen der Justizbehörde: Jede Menge Konkurrenz
Mit der Maßnahme, Gefängnis-Suizide nicht mehr per Pressemitteilung zu veröffentlichen, will Hamburgs grüner Senator einen internen Machtkampf gewinnen.
J ustizsenatoren ernten selten Lorbeeren. Umstrukturierungen in Gerichten oder Gefängnissen sind Themen, die die Öffentlichkeit kaum interessieren. Interessanter sind da schon schlechte Nachrichten, mit denen jeder Justizsenator zu kämpfen hat: Täter, die vorzeitig entlassen, aber dann wieder straffällig wurden, Ausbrüche aus den Knästen und Suizide der Gefangenen, die immer die Frage aufwerfen, ob sie hätten verhindert werden können.
Die Berichterstattung über Suizide in Hamburgs Knästen hat der grüne Justizsenator Till Steffen nun erschwert. Die Öffentlichkeit wird darüber nicht mehr tagesaktuell informiert, die Nachricht landet nach Wochen in einem Bürgerschaftlichen Ausschuss, der nur selten von Medienvertretern besucht wird. Die Gleichung ist schlicht: Erfahren die Medien nichts von der Selbsttötung der Gefangenen, können sie auch nicht drüber berichten.
Dabei geht es durchschaubar darum, Negativ-Schlagzeilen für einen grünen Senator zu vermeiden, der nach der Bürgerschaftswahl von seiner Partei gern wieder in den Senat gehoben werden würde, aber mit jeder Menge innerparteilicher Konkurrenz zu kämpfen hat. Sowohl Fraktionschef Anjes Tjarks wie auch der machtbewussten Abgeordneten Anna Gallina werden Ambitionen nachgesagt, in die Regierungsriege aufzusteigen. Ein Amtsinhaber, der überwiegend Negativschlagzeilen produziert, hat es da schwer.
So wundert es auch nicht, dass die Argumente der Behörde, die Suizide nicht mehr zu verkünden, stark schwächeln. Dass eine Behörde Informationen verschweigt, um die Medien davor zu bewahren, gegen einen Pressekodex zu verstoßen, den sie selbst offenbar noch falsch interpretiert, ist schon originell. Wenn eine solche Fürsorgepflicht Schule macht, lässt sich damit an vielen Punkten Transparenz vermeiden. Und das Argument, dass andere Gefangene über Zeitungen, die sie selten zu lesen bekommen, zur Nachahmung angestiftet werden könnten, ist weder beweisbar noch plausibel. Vorgeschoben aber ist es allemal.
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