Krankschreibung per Ferndiagnose: Liegen-Bleiben mit Dr. Whatsapp
Per Whatsapp können sich Erkältete bei einem Hamburger Unternehmen eine Krankschreibung kaufen. Die Ärztekammern prüfen die Rechtslage.
Bisher gibt es dort Krankschreibungen nur wegen einer Erkältung. Eine Ärztin prüft nach der Beantwortung einiger Fragen, ob die Symptome passen und unterzeichnet dann die Krankschreibung. Wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer beispielsweise angibt, auch Symptome einer Grippe zu haben, dann bekäme sie oder er die Nachricht, dass das Angebot nicht zur Verfügung stehe, erklärt Gründer Can Ansay. Höchstens zweimal im Jahr könne man so eine Krankschreibung bekommen.
Ansay ist Rechtsanwalt, verklagte in der Vergangenheit Banken wegen falscher Beratung und entwickelte eine Virtual Reality-Brille. Jetzt macht er in Gesundheit. „Meine Mutter ist Ärztin und wir haben viele Ärzte in der Familie“, sagt Ansay. Die genutzten Erkältungssymptome seien wissenschaftlich belegt und klar von anderen Erkrankungen zu unterscheiden. Die Nutzer*innen seines Angebots würden Zeit sparen und die überfüllten Wartezimmer der Ärzt*innen entlasten, sagt er.
„Mit der bloßen Abfrage von Symptomen kann man nicht sorgfältig medizinisch arbeiten“, kritisiert Nicola Timpe, Sprecherin der Hamburger Ärztekammer. „Wer kann denn garantieren, dass der Mensch, der da Daten eingibt, auch wirklich der Patient ist und auch wirklich krank ist?“
Nicola Timpe, Sprecherin der Hamburger Ärztekammer
Außerdem gibt es rechtliche Bedenken gegen den gelben Schein aus dem Chat. Die Berufsordnung der Ärzt*innen ist Ländersache und in Hamburg gilt das Fernbehandlungsverbot. Ärzt*innen dürfen demnach nicht ausschließlich über Medien beraten und behandeln.
Die Ärztin, die anfangs für das Unternehmen arbeitete aber laut Ansay nun erst mal länger ausfällt, kommt aus Hamburg und dürfte deshalb an die dort geltende Ordnung gebunden sein. Weil das Fernbehandlungsverbot in Schleswig-Holstein deutlich liberaler ist, fuhr sie für ihre Arbeit ins Nachbarbundesland und arbeitete teilweise aus dem Auto, wie Ansay bestätigt. Mittlerweile habe er aber einen Praxisraum in Schleswig-Holstein angemietet.
Einmal über die Grenze zu fahren reiche aber nicht aus, um die Bindung an die Berufsordnung zu umgehen, sagt Carsten Leffmann, Ärztlicher Geschäftsführer der Ärztekammer Schleswig-Holstein. „Wir prüfen das Ganze deshalb auch weiterhin rechtlich.“
Was ist mit der Patientensicherheit?
Bei der Lockerung des Fernbehandlungsverbots sei kalkuliert gewesen, dass Ideen wie die Krankschreibung oder Rezepte auf gesichertem elektronischem Weg entwickelt werden müssten. Jedoch stünde die Patientensicherheit immer im Vordergrund. „Auch eine Erkältung kann sich, wenn auch natürlich nur selten, zu einer ernsthaften Erkrankung entwickeln“, sagt Leffmann. „Durch einen Videokontakt hätte ich auf jeden Fall einen besseren Eindruck von dem Patienten.“
Die Whatsapp-Krankschreibung tangiert noch weitere Regelungen, die es nun zu prüfen gilt. Und auch der Messengerdienst steht in der Kritik. „Ich als Patientin würde meine Daten nicht über Whatsapp und damit amerikanische Server verschicken“, sagt Timpe. Kritik kommt diesbezüglich auch aus der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.
Ansay sagt, man überlege, einen eigenen Messenger zu entwickeln. „Wir wollten das aber schnell auf den Markt bringen, damit die Patienten noch in dieser Erkältungssaison davon profitieren.“ Etwa zwei Monate habe er mit seinen beiden Geschäftspartnern an dem Angebot gearbeitet. Eventuell solle es auf Rückenschmerzen ausgeweitet werden. Zur Zeit sei er aber mit den Krankschreibungen wegen Erkältungen ausgelastet. In der letzten Woche habe es etwa 85 Anfragen gegeben. Um die erst mal zu bearbeiten, wurde der Dienst vorübergehend stillgelegt, mindestens bis Mittwoch.
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