altersarmut
: Mehr Rente für die Frauen

Trotz der Reformen der Großen Koalition liegt Deutschland beim Thema geschlechtergerechte Renten immer noch weit zurück. Was wäre zu tun?

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UrsulaEngelen-Kefer

ist promovierte Volkswirtin, war bis 2006 stellvertretende Vorsitzende des DGB und saß bis 2009 im SPD-Vorstand. Ende 2015 wurde sie in den Bundesvorstand des Sozialverbands Deutschland e. V. (SoVD) gewählt und leitet dort den Arbeitskreis Sozialversicherung.

Fast 70 Jahre nach der Verankerung im Grundgesetz müssen Frauen in Deutschland noch immer um Gleichberechtigung streiten. Zwar haben sie in Bildung und Beschäftigung gegenüber den Männern erheblich aufgeholt. Bei den Löhnen liegen sie aber immer noch bis zu einem Viertel und bei den Renten sogar um über die Hälfte zurück. Dazu trägt auch bei, dass sie immer noch über 50 Prozent mehr an unbezahlter Familien- und Pflegearbeit leisten.

Daran wird auch die jetzt beschlossene erneute Rentenreform der Großen Koalition wenig ändern. Verbesserungen gibt es zwar dadurch, dass der Fall des Rentenniveaus bei den derzeitigen 48 Prozent angehalten und die Beiträge auf 20 Prozent begrenzt werden sollen. Dies spielt vor allem für Frauen eine bedeutende Rolle, da sie auf die gesetzliche Rente angewiesen sind und wenig Anteil an betrieblichen und sonstigen Zusatzrenten haben. Dabei greift die Groko wieder einmal zu kurz, zumal die Haltelinie bei Rentenniveau und Beiträgen nur bis 2025 gilt, die drohende Altersarmut jedoch erst danach so richtig in Gang kommt. Richten soll es wieder einmal eine Rentenkommission mit dem vielversprechenden Namen „Verlässlicher Generationenvertrag“. Deren Ergebnisse sollen noch zum Ende dieser Legislaturperiode vorliegen.

Ändern wird sich auch nichts an dem grundlegenden Problem, dass die soziale Rentenversicherung nach wie vor am Modell des Mannes als Alleinverdiener ausgerichtet ist. Dies wird den Veränderungen der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen sowie des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens immer weniger gerecht. Die dringend erforderliche Neuorientierung muss zunächst einmal an dem Konzept der Arbeit ansetzen. Zwar haben die Frauen in der Erwerbsarbeit erheblich aufgeholt, wenn auch zu schlechteren Bedingungen. Darüber hinaus spielt für die Frauen die unbezahlte Sorgearbeit in den Familien bis zu Ehrenämtern in der Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Hierfür ist auch eine Aufstockung der Renten vorzusehen.

Die Mütterrenten I und II, wonach auch für die vor 1992 geborenen Kinder zusätzliche Rentenpunkte gewährt werden, sind nur eine halbherzige Lösung. Zum einen fehlen an einer Gleichstellung mit 3 Rentenpunkten immer noch 0,5 Prozent. Zum anderen ist deren Finanzierung ein erneuter Raubzug der Bundesregierung in die derzeit gut gefüllten Kassen der Beitragszahler, obwohl es sich um eine gesamtgesellschaftliche Leistung handelt, die aus allgemeinen Steuern zu finanzieren ist. Da die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird, werden am wenigsten die Frauen etwas davon haben, die dies am dringendsten brauchen.

Auferstehung feiern derzeit auch so radikale Konzepte wie die verschiedenen Variationen eines bedingungslosen Grundeinkommens, das allen Bürgern ohne Arbeit gewährt werden soll. Je nach Interessenlage ertönen sie von potenten Wirtschaftsmagnaten, hochdotierten neoliberalen Wissenschaftlern bis zu sozial Verpflichteten in Politik und Verbänden. Soweit dies mit der Aufgabe der im Grundgesetz geschützten Sozialversicherungssysteme verbunden ist, besteht die Gefahr weiterer Absenkungen auch der Renten auf ein Mindestniveau. Zu nennen sind ebenfalls die wieder hervorgeholten Vorschläge, die Beiträge zur Rentenversicherung nach Kinderzahl zu staffeln. Auch dies bedeutet eine weitere Gefährdung von Finanzierung und Akzeptanz der solidarischen Rentenversicherung. Familienpolitik ist eine Aufgabe des allgemeinen Steuersystems und muss es auch bleiben.

Gerade für die Frauen unerlässlich ist die schon in mehreren Koalitionsvereinbarungen versprochene armutsfeste Rente. Zusätzlich zu der Aufwertung von Niedrigrenten müssen bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge für eigene erworbene Rentenansprüche eingeführt werden. Zielsetzung muss sein, dass RentnerInnen mit langjähriger Erwerbstätigkeit in Niedriglöhnen eine Altersrente beziehen, die etwa 20 Prozent über der Armutsrente liegt. Dies wäre bei Weitem besser als die von der Groko vorgesehenen Modelle von Lebensleistungsrenten, die viel zu hohe Hürden insbesondere bei der beitragspflichtigen Beschäftigung für die Frauen aufbauen.

Ein Paradigmenwechsel ist auch in der Arbeitsmarktpolitik erforderlich. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ist ein wichtiger Schritt bei der Reregulierung auf dem Arbeitsmarkt gelungen. Erforderlich ist allerdings eine wesentliche Erhöhung – auf inzwischen weit über 12 Euro die Stunde –, um Armut bei Arbeit und im Alter zu verhindern. Für Frauen besonders wichtig ist die Bekämpfung der – zahlenmäßig auf über 7 Millionen explodierten – Minijobs als eine der wesentlichen Ursachen für Armut bei Arbeit und im Alter.

Die Rentenversicherung ist nach wie vor am Modell des Mannes als Alleinverdiener ausgerichtet

Erforderlich ist eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Beruf und Privat- beziehungsweise Familienleben. Dazu brauchen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer echte Arbeitszeitsouveränität. Dies erfordert geeignete Maßnahmen auf der betrieblichen wie gesetzlichen Ebene – wie das Recht auf Teilzeit sowie die Rückkehr in Vollzeit für alle Beschäftigten, unabhängig davon, wie viele in einem Betrieb arbeiten. Erforderlich ist weiterhin die Verpflichtung aller Unternehmen, ihre Entgeltpraxis regelmäßig zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten.

Die Sisyphusarbeit für eine zukunftsfeste Alterssicherung für Männer und Frauen ist bei Weitem lohnender als vermeintliche Patentrezepte eines bedingungslosen Grundeinkommens. Überfällig ist außerdem die Verbreiterung der Solidarität in der gesetzlichen Rentenversicherung um alle Erwerbstätigen. Dass dies mit sozia­ler und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit funktionieren kann, beweist die gesetzliche Rentenversicherung in Österreich mit annähernd doppelt so hohen Renten für Männer – und Frauen.