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AfD verliert Prozess

Der Parteivorsitz der AfD Bremen hat es jetzt nochmal schriftlich vom Landgericht: rechtsstaatliche Prinzipien gelten auch bei Parteiausschlüssen

VonGareth Joswig

Sofortige Parteiausschlüsse gegen zwei Mitglieder durch den Bremer AfD-Landesvorstand waren unrechtmäßig. Das entschied die Zivilkammer des Landgerichts Bremen per Urteil (1 O 861/18), das der taz vorliegt. Bremens AfD-Landesvorstand um den Vorsitzenden Frank Mag­nitz und dessen Stellvertreter Thomas Jürgewitz haben per Beschluss versucht, Mitglieder mit sofortiger Wirkung von allen Ämtern und Mitgliedsrechten auszuschließen und dabei gegen eine Reihe von rechtsstaatlichen Grundsätzen verstoßen, wie das Urteil verdeutlicht. Weder seien die Ausschlüsse gegenüber den Klägern begründet worden noch sei ihnen rechtliches Gehör eingeräumt worden, heißt es im Urteil.

Das Landgericht bestätigt mit dem Urteil eine im Juni erwirkte einstweilige Verfügung gegen den AfD-Vorstand, die besagte, dass die unliebsamen Mitglieder weiterhin ihre vollen Rechte ausüben dürfen. Weil das zuständige AfD-Landesschiedsgericht in dem Fall komplett untätig geblieben ist, hatten die ausgeschlossenen Mitglieder vor der Zivilkammer geklagt.

Bei den Klägern handelt es sich um aufmüpfige Mitglieder des Kreisverbandes Bremen Mitte-West, denen die AfD zu weit nach rechtsaußen gerückt war – namentlich: Heinrich Rauch und Wolfgang Scharlau. Sie wollten den widerrechtlichen Ausschluss nicht einfach so hinnehmen, weil sie „nicht kampflos das Feld überlassen“ wollten. Scharlau, der in der Partei Kassenwart gewesen war, wolle in seine Funktion zurückkehren und sehen, wofür die Rechtsaußen Geld ausgegeben haben, wie er der taz sagte.

Die AfD hatte argumentiert, dass ihr eigener sofortiger Ausschluss ja ohnehin unwirksam sei, weil die Kläger weiterhin Rundmails und (nicht personalisierte) Einladungen zu Parteiveranstaltungen bekommen hätten. Deswegen habe es keinen Anlass zur Klage gegeben. Das Gericht ist gegenteiliger Auffassung.

Wenn der Vorstand um Magnitz gegen die einstweilige Verfügung verstößt, muss die Partei ein Ordnungsgeld von 25.000 Euro zahlen. Die Kosten des Verfahrens muss ebenfalls der Vorstand tragen.

Eigentlich ist für Bremer Parteiausschlussverfahren das Schiedsgericht der niedersächsischen AfD zuständig. Dort jedoch ignorierte man die Verfahren komplett, wie aus dem Urteil hervorgeht. Auch das Bundesschiedsgericht der AfD erklärte sich für unzuständig.

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