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Elbvertiefung soll starten

Nach jahrelangem Hin und Her hat Hamburg jetzt die Planfeststellung zur Elbvertiefung erlassen. Die Bauarbeiten sollen umgehend beginnen

Aus Hamburg Sven-Michael Veit

Hamburg macht jetzt Ernst mit der Elbvertiefung. Die Wirtschaftsbehörde erließ am Donnerstag einen neuen Planungsbeschluss und ordnete die sofortige Vollziehbarkeit an. „Damit haben wir Baurecht. Die Ausführung kann jetzt unmittelbar beauftragt werden“, sagte Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). Ob die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF die Pläne erneut gerichtlich anfechten werden, ist noch offen. Sie haben jetzt vier Wochen Zeit, die Unterlagen genau zu prüfen.

Im Februar 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Klage der Naturschützer die damalige Planung für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. In dem Urteil hatte das höchste deutsche Verwaltungsgericht verlangt, den weltweit nur an der Unterelbe lebenden und streng geschützten Schierlings-Wasserfenchel nachhaltig zu schützen. Seitdem versucht Hamburg, auf der Billwerder Elbinsel oberhalb der Stadt zwei ehemalige Wasserbecken so umzubauen, dass sie unter den Einfluss von Ebbe und Flut kommen und der en­demische Doldenblütler dort auf 1,5 Hektar Fläche gedeihen kann.

„Wir haben seit Februar 2017 intensiv daran gearbeitet, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen. Die Ergebnisse dieser Arbeit finden sich in dem heute vorgelegten Beschluss“, sagt Horch voller Optimismus. „Rechtlich steht der baulichen Umsetzung des Großprojekts nichts mehr im Weg.“

Die Unterelbe soll zwischen der Nordsee und dem Hafen auf rund 120 Kilometer Länge vertieft und verbreitert werden. Dafür müssen etwa 40 Millionen Kubikmeter Schlick mit Saugbaggern aus dem Flussbett geholt und zum größten Teil in der Nordsee verklappt werden. Das entspricht rund zweieinhalb Millionen Lkw-Ladungen. Ziel ist, dass die Riesencontainerfrachter der neuesten Generation – 400 Meter lang, mehr als 60 Meter breit – mit einem Tiefgang von 13,5 Metern den Hafen jederzeit anlaufen können, bei Hochwasser auch mit 14,5 Meter Tiefgang. Dafür muss die Fahrrinne auf etwa 19 Meter unter Normalnull (NN) ausgebaggert werden – etwas Sicherheitsabstand nach unten muss sein, damit die Schiffe bei Wellengang nicht aufsetzen.

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