Zweifel an schnelleren Planungen

Gesetzentwurf soll Verkehrsprojekte beschleunigen. Umweltverbände erwarten aber mehr Klagen

Von Malte Kreutzfeldt

Die Bundesregierung will bei Planung und Bau von Straßen und Schienen mit einem neuen Gesetz Dampf machen. Umweltverbände befürchten im Gegenteil, dass die Projekte dadurch eher verzögert werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat klare Erwartungen an das Gesetz, das am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet wurde und nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht wird: „Die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden einfacher, effizienter, transparenter und schneller“, erklärte er. „Wir wollen Doppelprüfungen vermeiden, Bürokratie abbauen, Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung stärken und den Klageweg zügiger abschließen.“

Künftig sollen Behörden vorbereitende Maßnahmen für Bauprojekte genehmigen können, bevor das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen wurde. Wesentliche Teile des Verfahrens können von privaten Projektmanagern durchgeführt werden, die vom Vorhabenträger vorgeschlagen und bezahlt werden. Auf öffentliche Erörterungstermine kann zudem verzichtet werden. Und Gerichtsverfahren sollen beschleunigt werden, indem Begründungen und Beweise künftig innerhalb von zehn Wochen vorgelegt werden müssen und es bei vielen Schienen-Vorhaben nur eine Gerichtsinstanz geben soll. Wie viel Zeit dadurch konkret eingespart wird, konnte das Ministerium nicht sagen.

Die Umweltverbände BUND, Nabu, DUH und DNR erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, mit den geplanten Einschränkungen des Umweltrechts und den damit zu erwartenden Klagen dagegen würden Verfahren eher langsamer werden. Eine Beschleunigung könne nur erreicht werden, „wenn Umwelt- und Klimabelange von Beginn an berücksichtigt und in einem frühzeitigen und umfassenden partizipativen Beteiligungsprozess erörtert würden“.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz äußerte der Düsseldorfer Jurist Clemens Antweiler in einem Gutachten im Auftrag der Linksfraktion. Die Übertragung wesentlicher Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren an einen privaten Projektmanager widerspreche der Vorgabe des Grundgesetzes, wonach die Ausübung hoheitlicher Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sei.

Das Verkehrsministerium erklärte dazu, dass die Projektmanager den Prozess nur unterstützen sollen und die eigentliche Entscheidung bei der zuständigen Behörde verbleibe. Das löst das Problem nach Ansicht von Antweiler aber nicht. Die in der verfassungsrechtlichen Literatur für staatliche Entscheidungen geforderte „lückenlose sachliche und persönliche Legitimationskette“ werde trotzdem verletzt, sagte er der taz.