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Wegen Text zu #MeToo in tazHandelsblatt mahnt ab

Der Handelsblatt-Journalist Harald Schumacher schrieb in der taz einen Text zur #MeToo-Debatte. Dafür hat sein Arbeitgeber ihn abgemahnt.

Erst Frage, sonst Klage Foto: dpa

Am 7. März schrieb der Journalist Harald Schumacher in der taz einen Text. Titel: „Ran an den Speck“. Darin berichtete er, wie eine namentlich nicht genannte deutsche Unternehmerin ihm bei einer Veranstaltung ungefragt in die Hüfte kniff. Im Rahmen der #MeToo-Debatte überlegte Schumacher, was die übergriffige Geste mit Machtstrukturen zu tun haben könnte – ohne sie mit den sexualisierten Übergriffen etwa eines Harvey Weinstein auch nur ansatzweise vergleichen zu wollen.

Offensichtlich gehe es nicht nur um Geschlecht, sondern auch um die Macht, die etwa Vorgesetzte über Angestellte haben, schrieb Schumacher. „Um Personen, die schon lange keinen Widerspruch mehr gewohnt sind und die Grenzen anderer nach Belieben ignorieren.“

Dieser Text hatte für Schumacher ein Nachspiel: Sein Arbeitgeber, der Handelsblatt-Verlag, mahnte ihn ab. Dagegen wehrt der Journalist sich juristisch. Am Mittwoch trafen sich beide Seiten erstmals vor Gericht zu einem Gütetermin.

Es geht um die Frage, ob der Verlag Schumacher verbieten durfte, eine Geschichte, die das Blatt offenbar selbst nicht veröffentlichen wollte, anderswo zu erzählen. Aus dem Gerichtstermin geht hervor, dass Schumacher das Thema zuvor mehrfach dem eigenen Blatt angeboten hatte, und dass es dort offenbar nicht gewünscht war. Der Verlag vertrat vor Gericht die Auffassung, Schumacher hätte vor der Veröffentlichung in der taz ein weiteres Mal um Erlaubnis bitten müssen.

Der nächste Gerichtstermin in Düsseldorf findet am 24. August statt.

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15 Kommentare

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  • MeeToo? BierToo? BiToo? Handels"Sepp"Blatt(ner) regiert für Gelt die Welt.

     

    Keen Wunners dit de DOITSCHE Print(en) Aachener Hab ihn Selig Landschaft "ausstirbt" seit AUCHstein Rudolfken nit mehr unna uns WEILT:

     

    Da mähste nix. Kerr. Jau. Ab dafür & Danke. Na - Si‘cher dat. Nomahl. Gellewelle. Dat blifft ook so.

    Liggers. Newahr. No. Dess paschd schonn. Njorp. Wollnichwoll. Gern&Dannichfür.

    Always at your service. Normal. Kerr. Hempelmumpel. Shnörel Mörel "hp". 127-ick steh numerisch uff di.

  • Man darf auf die Gerichtsentscheidung und insbesondere die Urteilsbegründung sehr gespannt sein.

    Wetten auf den Ausgang würde ich jedenfalls nicht abgeben wollen.

  • Das wirft ein Licht auf die Medienlandschaft in Deutschland. Eine kritische Stimme zu #metoo ist unerwünscht. Die Männerpresse will das Thema kritiklos durchpeitschen. Das Handelsblatt wollte wohl nicht als eine Zeitung dastehen, die hier Kritik äußert, denn Kritiker wurden schnell mit den Tätern in einen Topf geworfen.

    #metoo hat noch viel mehr kaputt gemacht, als "nur" die öffentliche Verurteilung auf Grund von "Hörensagen". Die Angst vor der öffentlichen Verurteilung hat dazu geführt, dass sich die Männerpresse keinerlei kritisches Hinterfragen mehr traute.

  • Wie devot müssen denn Journalist*innen beim Handelsblatt werden, bis Artikel der Mitarbeiter*innen über selbsterlebte Übergriffe veröffentlicht werden? Müssen sie knien, oder langt ein einwöchiges "Bittebitte"??

     

    Widerlich!

  • Zitat: „Der Verlag vertrat vor Gericht die Auffassung, Schumacher hätte vor der Veröffentlichung in der taz ein weiteres Mal um Erlaubnis bitten müssen.“

     

    Aus dem Gerichtstermin, schreibt Dianah Riese, gehe hervor, „dass Schumacher das Thema zuvor mehrfach dem eigenen Blatt angeboten hatte, und dass es dort offenbar nicht gewünscht war.“ Nun frage ich mich, wie oft insgesamt jemand betteln kommen muss nach Ansicht der Abmahner (die sich feige hinter dem Markennamen Handelsblatt Media Group verstecken), bevor er sich nach einer Alternative umsehen darf. Wann ist es genug? Nach 10mal fragen? Nach 50mal? Nach 1000mal? Niemals?

     

    Ich fürchte fast, nicht nur beim ungefragten Kniff in die Hüfte oder in der #MeToo-Debatte geht es um sehr viel mehr als nur um nicht einvernehmlichen Sex. Sex ist nur ein Teil des menschlichen Leben, wenn auch ein recht sensibler. Im Leben insgesamt allerdings geht es bis heute um einen (gefühlten) Eigentumsvorbehalt, den man als Macht bezeichnet.

     

    Viel zu viele Menschen ignorieren die Grenzen anderer ganz nach Belieben. Und zwar nicht deswegen, weil sie „schon lange keinen Widerspruch mehr gewohnt sind“. (Ein solches Denken nennt man Victim blaming, habe ich gelernt. Es unterstellt, der Übergangene selber sei Schuld an der miesen Behandlung.) Es ist vielmehr so, dass manche jeden Widerspruch so lange negieren (können), bis er mit einer entsicherten Pistole ausformuliert wird. Und dann kriegen sie von staatswegen recht.

     

    Unser Rechtssystem schützt Arschlöcher. Sie können tun, was immer ihre kranke Psyche ihnen zu tun befiehlt. Wer das nicht akzeptieren will, der kann sich nur anderen Alphatieren ausliefern. Leuten, die er nicht kennt und mit denen ihn nichts verbindet als der Wunsch nach einem Sieg. In der vagen Hoffnung darauf, dass deren Psyche vielleicht nicht so sehr verbogen ist. Eine Hoffnung, die unmöglich immer in Erfüllung gehen kann. Danke, System.

     

    Merke: Schwach (i.S.v. nicht hyperaggressiv) sein ist immer noch ein Risiko.

    • @mowgli:

      Geschätzte - wg a.E. - generalisierend!

       

      Hamse ne Lösung parat?

      So wg - in dubio pro reo! etc…

      Im Zweifel für den Angeklagten!

      Mal Fischer im Recht durchstöbern.

  • Wenn ein BMW Designer ein Autoentwurf bei BMW nicht realisieren darf, kann er ja auch nicht zu Mercedes rennen und das als "Nebenjob" rausbringen.

    • @Tim Leuther:

      Hängt von seinem Arbeitsvertrag ab und davon, ob der den Autoentwurf während seiner durch BMW bezahlten Arbeitszeit erstellt hat.

      Wenn er in seiner Freizeit eine tolle Designidee hatte und BMW kein Interesse hat, dann steht es im frei das irgendwo anders anzubieten. Könnte dann ein Kündigungsgrund sein, jedoch kein Grund für eine Abmahnung.

    • @Tim Leuther:

      Merke: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

  • Ja wie?

     

    ”…Der Verlag vertrat vor Gericht die Auffassung, Schumacher hätte vor der Veröffentlichung in der taz ein weiteres Mal um Erlaubnis bitten müssen.

    Der nächste Gerichtstermin in Düsseldorf findet am 24. August statt.“

     

    Wie sagte doch schon der Journalist -

    Papa Hem - ”Each time is a new tine!“

    Na - & Arschlöcher gibt‘s - janz platt!

    Überall - Sowie im Handelsblatt!;)

    Na - Si‘cher dat. Normal.

    Da mähtste nix. Newahr.

    &

    „Um Personen, die schon lange keinen

    Widerspruch mehr gewohnt sind und die

    Grenzen anderer nach Belieben ignorieren.“

    Ooch wieder wahr!

  • Aufgrund welcher Bestimmungen macht das Handelsblatt dieses Recht geltend?

     

    Mit den rechtlichen Hintergründen in Deutschland bin ich da nicht vertraut.

     

    Ich kenne nur das Phänomen aus den USA, sich eine Story durch Kauf exclusiv zu sichern und sie dann nicht zu veröffentlichen. Aber das kann es ja hier nicht sein.

     

    Ist es eine gesetzliche Regelung oder wird sich auf den Arbeitsvertrag berufen?

    • @Sven Günther:

      Aha. Wer seine Freiheit meistbietend verkauft, der darf sich nachher nicht beschweren, wenn er anschließend keine mehr hat, richtig?

       

      Nach der selben Logik kann es in der Ehe keine Vergewaltigungen geben. Mit seinem „Ja, ich will“ hat man ja schließlich dem Sex pauschal und bis ans Lebensende zugestimmt. Hat man dann nicht vor der Hochzeit keinen Ehevertrag abgeschlossen, in dem steht, dass vor jedem Sex beide Partner schriftlich und in voll zurechnungsfähigem Zustand ihre Bereitschaft dazu dokumentiert haben müssen, hat man schlechte Karten vor Gericht mit einer eventuellen Klage. Wobei das mit dem voll zurechnungsfähigen Zustand schwierig genug werden dürfte. So gesehen wundert es mich schon, dass derart viele Frauen auf große, (durchsetzungs-)starke Männer stehen. Was, wenn die mal aus dem Ruder laufen?

       

      Die wenigsten Arbeitsverträge, denke ich, regeln Fälle, in denen Vorgesetzte Mitarbeiter sexuell belästigen. Das liegt daran, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Wo jeder schwört, sich zu benehmen, gibt es keinen Anlass vertraglich zu regeln, was passieren darf, wenn nicht. Dieses Problem haben im Übriges alle Whistleblower.

       

      Übrigens: An Spätfolgen kann bei Betroffenen sexueller Übergriffe eine posttraumatische Belastungsstörung auftreten, weiß das Lexikon. Als Symptome wurden beobachtet: Gleichgültigkeit, Schuldgefühle, Angstzustände, Panikattacken und selbstverletzendes Verhalten. Meiner Ansicht nach kann auch aggressives Verhalten anderen gegenüber eine Spätfolge des Kontrollverlustes sein. Das ist bloß nicht so bekannt bisher, weil noch immer (fast) ausschließlich Frauen als Opfer gelten und Männer hormonell anders reagieren unter zu großer Belastung. Vielleicht, wer weiß, erklärt sich das Verhalten der Handelsblatt-Media-Group-Macker ja aus ihrer Historie heraus. Muss ja nicht immer der nicht einvernehmliche Sex sein, der zu Kontrollverlust-Erfahrungen führt. Wie schade, dass die Typen anonym bleiben wollen!

    • @Sven Günther:

      In den USA geht es aber nicht um Journalisten die eine Meinung publizieren, sondern um Quellen die eine Story (z.B. eine Anschuldigung) über ein Medium veröffentlichen. Ist also eine ganz andere Sache.

    • 8G
      88181 (Profil gelöscht)
      @Sven Günther:

      Würde mich auch interessieren, so etwas müsste doch vertraglich geregelt sein.

       

      Entweder man ist freier oder angestellter Journalist.

       

      Oder sehe ich das falsch?

      • @88181 (Profil gelöscht):

        Darum meine Frage an die Redaktion und selbst wenn man Angestellter des Unternehmens ist, hat dieses hier ein Mitspracherecht?