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Egestorff-Stiftung bleibt renitent

Obwohl die Egestorff-Stiftung nun der Wahl eines Wahlvorstandes zugestimmt hat, will sie weiterhin keinen Betriebsrat. Denn für die Stiftung gelte das kirchliche Arbeitsrecht. Die Kirche indes widerspricht erneut

Von Simone Schnase

Kommenden Dienstag hat die Gewerkschaft Ver.di einen Termin vor dem Arbeitsgericht: Sie beantragt eine einstweilige Verfügung, um wieder Zutritt zu den Räumlichkeiten des Altenheim-Betreibers Egestorff-Stiftung (ES) zu erhalten. Ver.di-Sekretärin Kerstin Bringmann erhielt dort am vergangenen Donnerstag Hausverbot.

Die ES-Mitarbeitenden wollen einen Betriebsrat wählen. Das aber will ihre Geschäftsführung nicht: Für die Stiftung, so sieht sie es, gelte nicht das staatliche Betriebsverfassungsgesetz, sondern das kirchliche Arbeitsrecht (taz berichtete). Und das sieht keinen Betriebsrat, sondern eine Mitarbeitervertretung (MAV) vor.

Dementsprechend war ES-Geschäftsführerin Melanie Löwemann wenig begeistert, als Bringmann am Donnerstag die Einladung zur Wahl eines Wahlvorstandes in den Räumlichkeiten der Stiftung aufhängen wollte. Sie dürfe, sagte ihr Löwemann, ab sofort nur noch das MAV-Büro betreten. Das aber ist rechtswidrig, denn einer Gewerkschaft muss überall Zutrittsrecht gewährt werden – unabhängig davon, ob kirchliches oder staatliches Arbeitsrecht gilt.

Die zuständige Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat unterdessen erneut erklärt, dass die ES ihr nicht mehr zugehört, denn die sei „mit ihren Gesellschaften zum 31.12.2017 aus dem Diakonischen Werk Bremen ausgetreten. Die BEK hat der Egestorff-Stiftung daraufhin mitgeteilt, dass damit seit Jahresbeginn laut Zuordnungsgesetz der EKD ihre rechtliche Zuordnung zur Kirche beendet ist“, heißt es dazu in einer Mitteilung der BEK vom gestrigen Dienstag.

Die ES habe dagegen Rechtsmittel eingelegt, aber, so heißt es in der Mitteilung weiter: „Juristisch haben derartige Rechtsmittel jedoch keine aufschiebende Wirkung.“ Das bedeutet: Seit dem ersten Januar gilt in der Egestorff-Stiftung staatliches Arbeitsrecht und die bestehende MAV ist „entmachtet“, wie Bringmann sagt: „Sie kann keine wirksamen Beschlüsse mehr fassen und ihr Recht nicht mehr bei einem Kirchengericht einklagen.“

Immerhin hat die ES am gestrigen Dienstag die Wahl eines Wahlvorstandes zugelassen. Das sei „um des lieben Friedens willen“ geschehen, sagte ein Sprecher der Stiftung. Gleichwohl sei die nach wie vor der Auffassung, dass bei ihr das Betriebsverfassungsgesetz nicht gelte. Das solle nun innerkirchlich geprüft werden. Das Hausverbot für Ver.di besteht trotz gewählten Wahlvorstandes weiter.

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