piwik no script img

Bewährung für rassistische Postings

Bundeswehroffizier wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen verurteilt

Von Reimar Paul

Das Amtsgericht in Hann. Münden hat am Freitag einen 50-jährigen Bundeswehroffizier wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der vom Dienst suspendierte Oberleutnant muss außerdem 3.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Geld soll je zur Hälfte an eine KZ-Gedenkstätte und ein Hilfswerk für Kinder in Afrika gehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 17 Monaten gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Der Soldat wurde nach Ansicht des Gerichts überführt, im Internet Kommentare gepostet zu haben, die den öffentlichen Frieden stören. Er habe die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er eine andere ethnische Gruppe beschimpfte und böswillig verächtlich machte. Laut Anklage hatte der jetzt Verurteilte Asylbewerbern auf Facebook Sex mit Tieren unterstellt und sie als „Abschaum“ bezeichnet. Menschen mit schwarzer Hautfarbe habe er als „asozialen Dreck, der beseitigt gehört“ beschimpft. Ein auf der Facebook-Seite „Landwehr-Echo“ veröffentlichtes Foto habe er mit den Worten kommentiert: „Dahinten rennt er, der Türk, von rechts nach links, Entfernung 400, einen Strich vorhalten, Feuer frei.“

Auch den zweiten Vorwurf sah das Gericht als erwiesen an. Der im Kreis Göttingen wohnende Offizier hat laut Anklage auf seinem Facebook-Profil das Bild eines Totenkopfs gepostet, der dem Emblem der gleichnamigen SS-Division in allen wesentlichen Einzelheiten gleicht. Die angeklagten Taten sollen zwischen 2014 und 2016 begangen worden sein.

Der Angeklagte äußerte sich in dem Verfahren nicht zu den Vorwürfen. Seine Verteidigerin argumentierte, die Urheberschaft der Facebook-Einträge sei nicht zweifelsfrei geklärt. Auch Hacker könnten sich Zugriff auf das Profil verschafft haben. Selbst wenn es so gewesen sei, hätte der Beschuldigte die Einträge löschen müssen, hielt die Staatsanwaltschaft dagegen. Das Gericht wertete das Schweigen des Soldaten als Indiz für seine Schuld.

In dem Verfahren hatte einer der früheren Vorgesetzten des Angeklagten berichtet, der Militärische Abschirmdienst (MAD) habe ihn vor vier Jahren kontaktiert und auf die rechtsradikalen Posts des Oberleutnants hingewiesen. 2015 wurde der Mann vom Dienst suspendiert, disziplinarrechtliche Ermittlungen der Bundeswehr laufen. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen