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Debatte PrivatschulenDer falsche Gegner

Anna Lehmann
Kommentar von Anna Lehmann

Privatschulen fördern nicht per se gesellschaftliche Spaltung. Ihre Gebühren aber müssen auch für Eltern mit schmalem Einkommen erschwinglich sein.

In der Bildungspolitik muss man sich auf Brennpunkte konzentrieren Foto: Michal Parzuchowski/Unsplash

N ehmen wir das Ehepaar M., sie Architektin, er Psychologe, Grünen-Wähler, Teilzeit-Vegetarier. Sie fühlen sich wohl im Mulikultikiez zwischen Döner-Läden und Latte-Macchiato-Cafés. Bis das Kind schulpflichtig wird. Dann fangen sie an zu überlegen: Soll ihr Schatz wirklich in der Schule nebenan eingeschult werden, wo viele Kinder Volkan oder Aysche oder auch Mandy oder Justin heißen? Oder wäre es nicht besser an der zehn Kilometer entfernten, privaten Schule aufgehoben?

Ein fiktives Beispiel, das gleichwohl einen faktischen Kern hat. Rund 3.600 Schulen in privater Trägerschaft gibt es derzeit in Deutschland, eins von zehn schulpflichtigen Kindern ist dort angemeldet. Es sind vor allem Eltern mit besserer Bildung und höheren Einkommen, die ihre Kinder auf private Schulen schicken. Dabei sind die privaten gar nicht besser. Trotz kleinerer Klassen und mehr Unterrichtsstunden zeigen Schüler aus ähnlichen Elternhäusern vergleichbare Leistungen. Das zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Ältere Studien sagen das Gleiche aus: Ob die Arzttochter oder der Anwaltssohn eine staatliche oder private Schule besucht, ist eigentlich egal. Sie lernen etwa gleich viel und haben in jedem Fall gute Chancen im Leben. Dass Kinder aus weniger privilegierten Haushalten hier in der Minderzahl sind und dass die privaten deutlich weniger Schüler mit ausländischer Muttersprache beschulen – ein Viertel beträgt der Anteil an den öffentlichen, 18 Prozent an den privaten Schulen –, ist für die Eltern kein Hindernis, sondern ein Grund, ihre Kinder hier anzumelden und teils saftige Gebühren zu zahlen. In Elternbefragungen ist die soziale Mischung mit über 40 Prozent der häufigste Grund für die Wahl einer privaten Schule.

Doch den privaten Schulen umstandslos vorzuwerfen, sie beförderten die soziale Spaltung, ist falsch. Denn private Schule ist nicht gleich private Schule. Die Spannbreite reicht vom Wir-machen-auf-Eliteschule-Gymnasium im Verband Deutscher Privatschulen über Waldorfschulen bis zur auf Elterninitiative gegründeten Gesamtschule, die im Verband freier Alternativschulen organisiert ist.

Die größte Kluft liegt woanders

Zwischen staatlichen und privaten Grundschulen sind die Unterschiede in der Zusammensetzung der Elternschaft zwar deutlich. Noch tiefer ist aber die soziale Kluft zwischen staatlichen Schulen mit und ohne Abiturgarantie. Laut dem Status-Index HISEI, der Berufe auf einer Skala von 10 bis 89 bewertet, unterscheidet sich die Zusammensetzung der Elternschaft an staatlichen und privaten Grundschulen um 9 Punkte. Zwischen staatlichen Gymnasien und staatlichen Oberschulen ohne Gymnasialzweig liegen jedoch 15 Punkte. Dennoch können private Schulträger nicht einfach aus der Verantwortung entlassen werden. Ihre Existenz ist grundgesetzlich geschützt, verbunden allerdings mit der Pflicht, „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ nicht zu fördern. Das heißt, die Schulgebühren müssen auch für Eltern mit schmalen Einkommen erschwinglich sein.

Die meisten privaten Schulen verstoßen jedoch gegen dieses Sonderungsverbot, wie Forscher vom Wissenschaftszentrum Berlin in mehreren Teilstudien darlegten. Und der Staat schaut weg. Entweder haben die für das Schulwesen verantwortlichen Bundesländer keine Regelungen aufgestellt, etwa für die maximal zulässige Höhe des Schulgeldes, oder sie kümmern sich nicht darum, ob diese eingehalten werden.

Es braucht mehr Transparenz, mehr Kontrolle und ein neues Modell für die Finanzierung der Schulen

So wollte die Senatsverwaltung Berlin im vergangenen Jahr wissen, wie hoch der Anteil der lernmittelbefreiten, also armen Schüler an den 135 Schulen in privater Trägerschaft ist. Da das Land Berlin, wie die anderen Bundesländer auch, den Großteil der Kosten der privaten Schulen trägt – im Durchschnitt zwei Drittel – sollte man meinen, es sei das gute Recht des größten Finanziers, darüber Auskunft zu erhalten. Doch die Hälfte der Schulen antwortete nicht einmal. Am Ende gab sich die Verwaltung mit einem Mittelwert zufrieden: Der Anteil der Schüler aus armen Familien beträgt an privaten Schulen schlappe 3,7 Prozent – und das in einer Stadt, in der jedes dritte Kind arm ist. Schöne heile Privatschulwelt.

Wenn sich das ändern soll, wenn auch Mandys und Volkans Eltern das Recht auf freie Schulwahl tatsächlich wahrnehmen können sollen, muss der Staat seinen Hebel anders ansetzen: beim Geld. Es braucht mehr Transparenz, mehr Kontrolle und ein neues Modell für die Finanzierung der Schulen – der staatlichen und der privaten. Als Grundsatz muss dabei gelten: Je mehr Schüler mit Förderbedarf eine Schule aufnimmt, je höher der Anteil der Kinder aus bildungsbenachteiligten Elternhäusern ist, desto besser wird sie gestellt.

Die besten Lehrer an die Brennpunkte

Um die herkunftsbedingten Unterschiede zwischen Volkan und Viktor auszugleichen, muss der Staat also die besten Lehrer und das meiste Geld in Brennpunktschulen stecken, seien sie staatlich oder privat geführt. Die privat betriebene Quinoa-Schule in Berlin-Wedding, deren Schüler zu über 80 Prozent aus armen Familien kommen, und die staatliche Hector-Peterson-Schule in Kreuzberg mit ähnlicher sozialer Mischung erhielten dann beide 150 Prozent ihrer Kosten, samt Fortbildungen für die Lehrer und Nachmittagsangeboten für die Schüler.

Mag sein, dass Familie M. es als ungerecht empfinden würden, wenn sie dadurch am Ende mehr Schulgeld zahlen müssen. Private und staatliche Schulen mit privilegierter Elternschaft könnten sich aber ebenfalls um erhöhte staatliche Zuschüsse bemühen, wenn sie einen Mehrwert zum Zusammenhalt der Gesellschaft leisten: sich der Inklusion stellen, sich verstärkt um benachteiligte Schüler bemühen und ihren Unterricht so umstellen, dass Schülerinnen binnendifferenziert unterrichtet werden.

Gerecht wäre also, Ungleiches ungleich zu behandeln. Ob der Träger staatlich oder privat ist, ist dabei egal.

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Anna Lehmann
Leiterin Parlamentsbüro
Schwerpunkte SPD und Kanzleramt sowie Innenpolitik und Bildung. Leitete bis Februar 2022 gemeinschaftlich das Inlandsressort der taz und kümmerte sich um die Linkspartei. "Zur Elite bitte hier entlang: Kaderschmieden und Eliteschulen von heute" erschien 2016.
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89 Kommentare

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  • Hier ein Link zur Untersuchung des WZB vom August 2017:

     

    "Übersicht über die Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots in den Bundesländern"

    https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-004.pdf

  • Wie funzt das eigentlich mit der Inklusion an privaten Schulen?

    Oftmals sind von den Förderschulen ja gerade kirchliche Träger vorhanden. Werden da jetzt auch Kinder ohne Förderbedarf unterrichtet?

     

    Und wie soll das bei so einer esoterischen Sache wie bei Waldof-Schulen ablaufen? Bei Steiner ist bei Behinderten ja auch oft von "Minderwertigen" die Rede.

     

    Weiß ich nicht, ob solche Schulen öffentliche Gelder bekommen sollen.

    • @Age Krüger:

      Ist das so eine Art „in Waldorfschulen werden Behinderte in Matzen gebacken“ Story die Sie hier in die Welt setzen wollen?

  • Zitat, Anna Lehmann: "Privatschulen fördern nicht per se gesellschaftliche Spaltung. Ihre Gebühren aber müssen auch für Eltern mit schmalem Einkommen erschwinglich sein."

     

    Lt. Rechtsprechung kann eine Staffelung der Schulgelder geeignet sein, um diese so zu erheben, dass sie mit dem Grundgesetz Art. 7 IV 3 (Sonderungsverbot) vereinbar sind.

    (Quelle, VGH Ba-Wü, 9 S 233/12, v. 11.4.2013)

     

    Der Gesetzgeber muss dafür die Aufgabe übernehmen, zunächst untersuchen, welche Kosten Privatschulen für den anzubietenden gleichwertigen (!! nicht besseren) Pflichtschulbetrieb entstehen.

     

    Dann müsste der Gesetzgeber feststellen, welche Kosten davon durch Schulgeld oder andere Eigenleistungen gedeckt werden müssen.

     

    Schließlich müsste der Gesetzgeber feststellen, welche Eigenleistungen den potenziellen Nutzern durchschnittlich möglich wären?

     

    Für Baden-Württemberg ging das IAW-Gutachten davon aus, dass den armen und reichen Haushalten mit Schulkindern durchschnittlich 160 Euro zuzumuten wäre.

     

    Noch nicht untersucht wurde, wie Schulträger dieses durchschnittlich mögliche Schulgeld staffeln müssten. D.h. welchen Einkommen sind mehr als 160 Euro, wem weniger als 160 Euro zuzumuten.

     

    Denn natürlich sind z.B. reichen Eltern auch deutlich mehr als 160 Euro zuzumuten.

    Siehe z.B. TAGESSPIEGEL zum Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung, "Das missverstandene Sonderungsverbot ..." von Frau Prof. Brosius-Gersdorf .

     

    Gerade weil es so unterschiedliche Ansichten und Auslegungen zur Rechtsprechung gibt, sollte Einigkeit bestehen, dass der Gesetzgeber für Klarheit sorgt.

     

    Will der Staat GG und Rechtsprechung weiterhin nur wie bisher beachten, möge er sich um eine entsprechende Anpassung bemühen!

  • Ich versteh das alles nich: Warum machen wir da nicht gleich Rundschlag und, sagen wir mal, bis zur vierten Klasse alle zum Lesen, Schreiben, Rechnen in staatliche Schulen - über den folgenden Bildungsweg entscheidet dann das Portemonnaie der Erzeuger. Der Bildungsauftrag ist weitgehend erfüllt, den Rest entscheidet das Interesse der Leistungsträger der Gesellschaft - für gute Arme, die sich anstrengen, gibts Mäzene, die Stipendien organisieren. Gibts keine Probleme.

  • Frau Lehmann hat mit der privat betriebenen Quinoa-Schule in Berlin-Wedding, deren Schüler zu über 80 Prozent aus armen Familien kommen wunderbar aufgezeigt wie Privatschule vs. staatliche Schule funktioniert.

     

    In Berlin erhalten die Schulen in freier Trägerschaft jährlich zwischen 2000 und 5000 Euro pro Schüler – der Betrag ist nach Schulart gestaffelt. "Das sind nur 60 Prozent dessen, was ein staatlicher Schüler kostet" https://www.morgenpost.de/berlin/article105037683/Berliner-Privatschulen-wird-Foerderung-gekuerzt.html

     

    So wird auch der Satz auf der Seite der Quinoa-Schule verständlich. "Allerdings erhalten wir vom Land Berlin zu wenig Geld, um alle Schulkosten zu bezahlen. Förderer*innen helfen uns die Finanzierungslücke der Schule zu schließen."

     

    Förderer haben nur die allerwenigsten Privatschulen. Und die viele Eltern haben nur soviel Geld die fehlenden 40% für ihr eigenes Kind aufzubringen. Wenige können mit höherem Schulgeld für ärmere Eltern aufkommen.

     

    Dies ist das System welches zu Schulgeld führt.

     

    Das Beispiel der Quinona Schule & Berlin zeigt: es sind nicht die betuchten Eltern die den Besuch von Privatschulen durch Kinder aus armen Familien behindern. Es ist das Land berlin, welches dieser Schule und allen anderen privatschulen Steine in den Weg legt.

     

    Es wird noch eine weile dauern biss die verbissenen Gegner der Privatschulen realisieren, was 40% weniger Förderung pro Kind für eine Schule bedeutet.

    • @Rudolf Fissner:

      Sie schreiben, die Quinoa-Schule "zeigt: es sind nicht die betuchten Eltern die den Besuch von Privatschulen durch Kinder aus armen Familien behindern."

       

      Gleichzeitig verweisen Sie darauf, dass

      80 % deren Schüler aus armen Familien kommen.

       

      Was zeigt das also tatsächlich?

       

      Es gibt Privatschulen, deren Zielgruppe sind Schüler aus armen Familien, und es gibt Privatschulen, deren Zielgruppe reiche Familien sind.

       

      Was es bisher nicht gibt, sind Privatschulen deren Schülerzusammensetzung gemischt ist.

       

      Prof. Dr. Marcel Helbig, Bildungswissenschaftler beim WZB und Mitautor der Untersuchungen zum Umgang mit dem GG Art. 7 IV 3, hält diese Trennung der Schüler für problematisch und dem GG widersprechend.

       

      Siehe TAZ am 1.4.2018

      "Privatschulen fördern die Spaltung

      Sie entsprechen oft nicht dem Geist des Grundgesetzes. Das Beste für das eigene Kind ist nicht das Beste für die Gesellschaft...."

      //http://www.taz.de/Debatte-Schulpolitik/!5491363/

    • @Rudolf Fissner:

      Der Morgenpost-Artikel, auf den Sie verweisen ist vom 7.7.2011.

       

      Zur Finanzierung der Ersatzschulen gibt es zwar keine ganz aktuellen Zahlen, aber doch aktuellere als aus 2011.

       

      Hier eine "Übersicht über die Finanzierung der Privatschulen

      in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland" als

      Zusammenstellung des Sekretariates der Kultusministerkonferenz

      (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004 i.d.F. vom 25.02.2016) https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_03_12_Privatschulfinanzierung.pdf

      • @anders1:

        Thx.

  • en passant - woll!

     

    Dunnerwedder - alls noch am Ramentern! Jau.

     

    Faß mal im Kohlenpottjargon zusammen! Woll!

     

    "Aussem Scheißhaus - kannste halt kein Wohnzimmer machen!"

    Die betuchten Wohnzimmerinsassen aber - "halten die Türen zu den Scheißhäusern zu.

    Die muscheln halt gern privat.

    &

    Auch voll klar - ne zusätzliche Staatsknete stecken die sich gern & locker noch dazu sonstwohin! Jau!

    Mit den bourgeoisen zahnlosen staatlichen Hütewauwis - die de ja aus mehr als durchsichtigen Gründen schon immer&weiterhin zum Jagen tragen mußt - doch doch!

    (No?ihre kids ~>priv~>Harvard - too)

    Werden die - wie gehabt - locker fertig!

    Das ist doch eines der! Grundlagen - ihres mit Staatsknete geförderten!

    Ja. Ja.asiSeins!

    &

    Auch klar - da Jaulen sie aber auf!

    Gellewelle. Da mähtste nix. Normal.

    Denn ~> "Da fuhr die Sau ihm wütend an - Was hat er denn getan?

    Die Wahrheit hat er nur gesagt!

    &

    Die hört keiner gern!"

    (by Robert Reinick;))

     

    So geht das

    • @Lowandorder:

      Schon mal an einer Privatschule gewesen? Mal reinschauen! Bourgeoise Kegelei geht in hiesiger Kleinstadt an ein" Goethe-Gym" (staatl. Schule).

      An hiesiger Privatschule ist, wie die Autorin richtig schreibt, zuhauf Nachwuchs von Eltern, beschäftigt im sozialen Dienst oder künstlerischem Dings. Man staune, H4- Kinder zu etwa 10% und auch Migranten-Kinder.

      Ja, auch der Autohausbesitzer verspricht sich dort was besseres. Aber.... solcher einer ist unterrepräsentiert. Nichts Bourgeoisie! Die staatl Schule im richtigen Stadtviertel ist dafür "zuständig"

      • @lions:

        Vielleicht weiss er nicht einmal, dass beispielsweise auf den Waldorfschulen ein gemeinsamer Klassenverband von der ersten bis zur zehnten Klasse besteht. Nüscht mit Trennung von Deppen und Harvardggenies. Aber nee. Er weiss es. Ist ja nich doof. Will halt spielen.

        • @Rudolf Fissner:

          Ist das nur an Ihrer Waldorfschule so (gewesen), oder werden an allen Waldorfschulen "Deppen und Harvardggenies" von der 1. bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet?

           

          Funktioniert das gut?

          Mit welchem Schulabschluss verlassen diese beiden Lerntypen die Waldorfschule?

        • @Rudolf Fissner:

          kl. Tipp zum Strühfücksei ~>

           

          1. Schritt zum Verstehen ist ~>

           

          Lesen Lesen Lesen ~~~

          Dann findet sich der Rest •~• schonn!;)

          &

          Gern&Dannichfür. Gellewelle.

          &

          Bon appétit

          • @Lowandorder:

            Okay, der Platz war nun sehr schwer zu bespielen, doch Lumpi hat Fährte aufgenommen.

            Was macht die Töle auf´m Court? Sie pisst dem Schiedsrichter ans Bein und klaut den Ball.

            Lesen, lesen, lesen..wie? Klauben oder Glauben- die guten ins Töpfchen, die schl....

             

            Frohe Ostern!

            • @lions:

              Nö. Wollte nur darauf hinweisen, dass es ziemlich krudes, POPOlistisches, zusammenhangsloses Stammtisch-Zeugs war, was da geschrieben wurde: „Scheisshaus“, „Sau“, „bourgeoisen zahnlosen staatlichen Hütewauwi“.

               

              Es ging wohl kaum um das Thema sondern eher um unter Beweis stellen, welch „tolle“ Feder er führt.

              • @Rudolf Fissner:

                Bitte nicht falsch verstehen! Zum Festtag durch den Strauß Narzissen gesprochen.

                 

                Auch Ihnen Frohe Ostern!

            • @lions:

              ;))) Bedankt & Gern zurück!

               

              Bin wg Wanne & Dorade was later - hm

              Nur im short cut modus ünnerwegens!

               

              Hol's aber nach!

              "Es ist ja noch nicht aller Tage abend!"

              &

              Jetzt a weng Musik.

              Mal Arturo via Mozart-Flügel 1864 -

              (kein scheiß!;) - mit free muzak bekeyn!

  • Der Staat sollte zumindest bei schwierigen Schülern für ihre Unterbringung in einer Privatschule bezahlen.

     

    Auch wer beispielsweise wegen Gewalt, sexueller Übergriffe oder Drogen von einer normalen Schule geflogen ist, verdient eine zweite Chance. Die bekommt er eher in einer Privatschule, als in einer Klasse mit 25 Schülern und Burnout-Lehrern.

     

    Auch Geflüchtete sind auf Privatschulen, wo man sich wirklich um sie kümmert, besser aufgehoben.

    • @Maike123:

      "Der Staat sollte zumindest bei schwierigen Schülern für ihre Unterbringung in einer Privatschule bezahlen."

       

      Mancher dieser Schüler hatte so das Glück/Pech, die private Odenwaldschule zu besuchen, an der Schüler flächendeckend und massiv von Lehrern sexuell missbraucht wurden. (div. Quellen in den Medien, u.a. Deutschlandfunk, ...)

       

      Welche Privatschulen empfehlen Sie als besonders geeignet für die Kinder aus muslimischen Flüchtlingsfamilien?

       

      Für Flüchtlingskinder, deren Eltern Christen oder Rudolf-Steiner-Anhänger sind, mag es ausreichend Angebote geben, aber die sind wohl in der Minderheit.

  • Die Forderungen nach "Mehr Geld für Privatschulen" erwecken den Eindruck, einer Unzufriedenheit mit GG und Rechtsprechung.

     

    Solche Unzufriedenheit ist natürlich erlaubt, auch dann, wenn sie - soll das GG Bestand haben - unberechtigt ist.

     

    Berechtigt wäre derzeit doch nur eine Kritik an denjenigen, die die das GG schützen sollen, und dennoch tatenlos zusehen, wie es u.a. von Behörden, missachtet wird.

    • @anders1:

      Nicht „mehr Geld“enfach nur das „gleiche Geld“ pro Schüler, damit Schulgeld nicht mehr notwendig ist.

      • @Rudolf Fissner:

        Bisher fordern Privatschulen 'bloß' mehr Geld als sie bisher bekommen.

         

        Dass Privatschulen bereits fordern, sie bräuchten mehr Geld als staatliche Schulen erhalten, hat hier niemand behauptet.

        • @anders1:

          Sie meinen also eine Forderung nach Gleichbehandlung von Kindern, bei gleicher sozialer Ausgangslage ist nicht statthaft?

          • @Rudolf Fissner:

            Über die Forderungen und Argumente müssen Richter entscheiden und dabei das GG beachten.

             

            Ich finde es jedenfalls nicht statthaft, wenn GG und Rechtsprechung weiterhin missachtet werden.

             

            Sehen Sie das anders? Darf das GG und die Rechtsprechung missachtet werden, damit Privatschulträger, die ihnen zumutbaren Eigenleistungen reduzieren können, oder - anders als z.B. Hartz-IV-Empfänger u.ä. - staatliche Unterstützung erhalten, ohne dass sie die Notwendigkeit nachweisen müssen?

  • Zitat, A. Lehmann: "..muss der Staat also die besten Lehrer und das meiste Geld in Brennpunktschulen stecken, seien sie staatlich oder privat geführt. "

    Die Privatschulen werden sich diese Art der staatlichen Einmischung nicht wünschen.

     

    Die Privatschulen haben nicht nur das Recht, sich ihre Schüler selbst auszuwählen.

    Sie haben auch das Recht sich ihre Lehrer selbst auszuwählen.

    • @anders1:

      Wie jetzt?! Der Staat muss jeden Lehrer einstellen, der so daherkommt? Unabhängig vom Bedarf. Er darf nicht wählen? Das sind doch Fake-News.

      • @Rudolf Fissner:

        Haben Sie Ihr Missverständnis bereits bemerkt?

         

        Frau Lehmann schrieb im Artikel, der Staat (!) muss die besten Lehrer an die privaten bzw. staatlichen Brennpunktschulen schicken.

         

        Daraufhin habe ich angemerkt, dass die Privatschulen wahrscheinlich (!!) selbst entscheiden möchten, welche Lehrer sie einstellen möchten.

         

        Halten Sie das für eine Fake-Nachricht?

        Sind Sie der Ansicht, die Privatschulen erbitten sich mehr staatliche Einmischung? Z.B. welche Schüler und Lehrer an privaten Schulen lernen/lehren?

        • @anders1:

          ok. Habe ich. Aber warum konstruieren Sie da ein Problem. Sind Ihnen entsprechende Fälle bekannt wo ihr Konstrukt zum tragen kommen könnte?

          • @Rudolf Fissner:

            Wo habe ich ein Konstrukt erstellt?

             

            Verwechseln Sie eventuell die Autoren?

  • Anna Lehmann schreibt: "Noch tiefer ist aber die soziale Kluft zwischen staatlichen Schulen mit und ohne Abiturgarantie. Laut dem Status-Index HISEI, der Berufe auf einer Skala von 10 bis 89 bewertet, unterscheidet sich die Zusammensetzung der Elternschaft an staatlichen und privaten Grundschulen um 9 Punkte. Zwischen staatlichen Gymnasien und staatlichen Oberschulen ohne Gymnasialzweig liegen jedoch 15 Punkte."

     

    Ob das daran liegt, dass der Staat die Förderschulen geschlossen hat?

  • Zitat Anna Lehmann: "Die privat betriebene Quinoa-Schule in Berlin-Wedding, deren Schüler zu über 80 Prozent aus armen Familien kommen, und die staatliche Hector-Peterson-Schule in Kreuzberg mit ähnlicher sozialer Mischung erhielten dann beide 150 Prozent ihrer Kosten, samt Fortbildungen für die Lehrer und Nachmittagsangeboten für die Schüler."

     

    Würden Sie dieses Modell auch für die staatlichen Brennpunktschulen vorschlagen?

    D.h. sollen auch diese 150 % ihrer Kosten erhalten?

    Wären nicht sogar noch mehr Geld berechtigt?

    Schließlich können sich staatliche Brennpunktschüler ihre "Problemschüler" nicht aussuchen.

    Private Schulen können sich nicht nur die reichen, sondern auch die armen Schüler und die mit Problemen aussuchen.

    • @anders1:

      Was haben Sie gegen das Model von Frau Lehmann, dass alle Brennpunktschulen finanziell besser gefördert werden? Ist ihnen die Quinona-Schule irgendwie ein Dorn im Auge, weil sie nicht ins ideologische Raster passt.

      • @Rudolf Fissner:

        Ich habe das von Frau Lehmann vorgeschlagene Finanzierungsmodell NICHT bewertet!

         

        Mir ist die Quinona-Schule gar nicht bekannt.

         

        Mir ist aus den Medien und der Rechtsprechung lediglich bekannt, dass die Bundesländer das GG missachten und den Privatschulen mehr Finanzhilfen zukommen lassen, als der Steuerzahler lt. Rechtsprechung verpflichtet ist.

        Die Missachtung von GG und Rechtsprechung finde ich in der Tat ärgerlich.

        • @anders1:

          Es gibt keinen durch Gerichte festgelegten Schlüssel, wie hoch die Fördergelder sein müssen. Das ist eine politische Entscheidung. Und nach diesen bekommen Kinder auf Privatschulen in allen Bundesländern eine geringere Förderung bei gleicher sozialer Herkunft.

           

          Und die Quinoa-Schule: Schauen Sie sich ihr Zitat an. Sie kommt darin vor.

          • @Rudolf Fissner:

            Sie schreiben: "Es gibt keinen durch Gerichte festgelegten Schlüssel, wie hoch die Fördergelder sein müssen. Das ist eine politische Entscheidung. ..."

             

            Hier ein Zitat des ersten Leitsatzes der höchstrichterlichen Rechtsprechung v. 23.11.2004 :

            "Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet den Staat nur dann zur finanziellen Förderung privater Ersatzschulen, wenn ohne eine solche Förderung der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (Fortführung von BVerfGE 75, 40; 90, 107)." Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/11/ls20041123_1bvl000699.html .

             

            Die Gerichte stellten auch fest, dass das Ersatzschulwesen als Institution NICHT evident gefährdet ist. Der Staat/Steuerzahler müsste das Ersatzschulwesen derzeit also NICHT mit staatlichen Finanzhilfen fördern!

             

            Privatschulträger erhalten also bereits mehr staatliche Finanzhilfen, da – siehe Rechtsprechung - nicht alle Privatschulen, sondern nur die Institution eine Recht auf staatliche Unterstützung hätte!?!

             

            Es wäre sicherlich hilfreich, wenn Richter nicht nur den Regelbedarf zur Grundsicherung des Existenzminimums im Alter, bei Krankheit oder bei Arbeitslosigkeit bestimmt hätte,

            sondern ebenso konkret auch das zu gewährleistende EXISTENZMINIMUM des ErsatzschulWESENS bestimmt hätte.

             

            So kann man ggf. darüber streiten, ob zur Existenzsicherung der Institution 'Ersatzschule', das Überleben EINER einzigen Privatschule ausreichend ist, oder ob dafür mindestens EINE Privatschule je Privatschultyp (Waldorfschule, kath./evang. ....) oder je Schultyp (Grund-/Real- ... Berufsfachschule) überleben muss?

             

            Sie sind offenbar daran interessiert, dass der Staat nicht nur das Existenzminimum des ErsatzschulWESENS gewährleistet, sondern allen Privatschulen sämtliche Kosten abnimmt, damit dort ggf. komplett auf Eigenleistungen (u.a. Schulgeld) verzichtet werden kann.

             

            Wollen Sie diskutieren, OB die höchstrichterliche Rechtsprechung verbesserungswürdig ist?

  • Zitat A. Lehmann: "Doch den privaten Schulen umstandslos vorzuwerfen, sie beförderten die soziale Spaltung, ist falsch. Denn private Schule ist nicht gleich private Schule. Die Spannbreite reicht vom Wir-machen-auf-Eliteschule-Gymnasium im Verband Deutscher Privatschulen über Waldorfschulen bis zur auf Elterninitiative gegründeten Gesamtschule, die im Verband freier Alternativschulen organisiert ist."

     

    Wie viele Privatschulen gibt es, deren Schüler-/Elternschaft einem Abbild der Gesellschaft entspricht?

    • @anders1:

      Was soll die Frage? Wenn Sie den Satz von Frau Lehmann anzweifel, dann präsentieren Sie doch bitte ander Zahlen. Und by the way: keine einzige Schule, weder Privatschule noch staatliche Schule ist Abbild irgendeiner Leitbild Einheitsbreiklasse. Jeder Schüler ist einzigartig.

      • @Rudolf Fissner:

        Der Aussage von Frau Lehmann fehlen Zahlen und belegbare Quellen.

         

        Dass sich die Schüler-/Elternschaft von der der staatlichen Schulen unterscheidet, wurde in diversen Studien festgestellt.

        Wie Frau Lehmann im Artikel schreibt, sind diese Unterschiede für 40 % der Privatschulnutzer auch besonders wichtig.

         

        Nur beispielhaft möchte ich Sie auf eine aktuelle Studie der GEW Hessen verweisen:

        "EIN BEITRAG ZUR WACHSENDEN SOZIALEN

        UNGLEICHHEIT: DIE ENTWICKLUNG DES

        PRIVATSCHULBESUCHS IN HESSEN SEIT

        DEM SCHULJAHR 2005/06" (Stand März 2018)

        http://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/themen/finanzpol_arbeitspapiere/arbeitspapier_nr3.pdf

         

        Hessen zahlt den Privatschulen sehr hohe Finanzhilfen, 85 % - 90 % der Schülerkosten staatlicher Schulen.

         

        Allein mit den Schulgeldern, die dort verlangt werden, können die Privatschulen mehr als die 10 - 15 % decken, die sie weniger als die staatlichen Schulen erhalten.

        Drs. 19/1632 http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf

        • @anders1:

          Das Problem der sozialen Seggregation ist keines der Privatschulen alleine. Auch für staatliche Schulen besteht eine freie Schulwahl sowie durch Gymnasien bedingt eine bereits systemische Seggregation.

          Dem letzteren würde ich richtungsweisend Konzepte der Privatschulen entgegensetzen wie beispielsweise der Klassenverban von der 1. bis zur 10. Klasse bei den Waldorfschulen.

           

          Die finanzielle Hürde kann abgebaut werden durch staatliche Gleichbehandlung von Kindern bei der Finanzierung.

           

          Dem Hang Kinder durch die Stadt zu fahren kann entgegen gewirkt werden dadurch, dass alle Schulen einen festen und hohen Bestandteil von Schülern aus dem Stadtteil aufnehmen müssen.

           

          Zur finanziell Besserstellung von Brennpunkten hat Frau Lehmann beteits das nötige gesagt.

           

          Zu den hessischen Schulen. Ihr letzter Satz stimmt. Schulgelder sind notwendig um die geringere staatliche Förderung von Kindern auf Privatschulen auszugleichen.

           

          Interessant auch das letze Ihrer Dokumentem „Die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand für Lehrkräfte an freien Schulen beträgt einen Teil der Gehälter von Lehrkräften an öffentlichen Schulen, die je nach Bundesland zwischen 70 % und 90 % liegt“ Der Bezug auf die Gehälte der Lehrkräfte legt nahe, das weitere Kosten noch gar nicht eingerechnet sind: Heizung, Miete, Umbauten ...

          Auf der Schule, wo man unser war, wurden daher auch die Eltern verpflichtet, mitzuarbeiten.

          • @Rudolf Fissner:

            Vielleicht sind oder waren Sie gegenüber den Forderungen Ihres Privatschulträgers etwas zu unkritisch?

             

            DIE WELT informierte am 15.2.2016 über einen Betrugsprozess gegenüber einer ehemaligen Privatschulträgerin. Diese hatte von Eltern UND vom Staat Gelder verlangt.

            Da die Behörden lt. Richter "immer alles durchgewunken habe", konnte die Privatschulträgerin verbotenerweise 4 Millionen Euro mehr einnehmen, als ihr zustanden.

             

            Gelohnt hat es sich für die Schulträgerin trotzdem. Gegen Abtretung von 420.000 Euro wurde der Prozess gegen sie eingestellt.

             

            Quelle: DIE WELT: "Privatschule kassierte trotz Schulgeld Zuschüsse" https://www.welt.de/regionales/nrw/article152258787/Privatschule-kassierte-trotz-Schulgeld-Zuschuesse.html

             

            Geändert hat sich offenbar nichts.

             

            Lt. WDR-Westpol scheinen die Behörden in NRW auch heute noch alles durchzuwinken oder wegzuschauen, dabei sind in NRW Forderungen nach Schulgeld UND staatlichen Zuschüssen eigentlich verboten.

            Quelle: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-zwei-klassen-bildung-100.html und https://www1.wdr.de/nachrichten/westpol-privatschulen-gebuehren-102.html

             

            Übrigens verlangen auch die Waldorfschulen in NRW Schulgeld, OBWOHL sie staatliche Zuschüsse erhalten.

            Sind Ihnen, als Kenner der Waldorfschulen, die Internas bekannt?

  • Frau Lehmann, wie wäre es, wenn Sie sich vor dem Schreiben eines Artikels mit den Begrifflichkeiten auseinandersetzen.

     

    Es gibt in D Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft. Im Grunde genommen gibt es keine "staatlichen" Schulen. Die gab es in der DDR und gibt es auch in anderen Ländern, aber nicht mehr in D. Und genauso ist es auch mit Kindertageseinrichtungen.

     

    Das Problem ist die unterschiedliche Finanzierung der Trägermodelle. Die in freier Trägerschaft erhalten immer weniger als die in öffentlicher Trägerschaft. Dafür können und müssen die Schulen in freier Trägerschaft kreativer mit dem wenigen Geld auskommen und haben die Möglichkeit das durch Eltern und andere Förderer aufzustocken. Mitnichten sind die (Eltern)Gebühren schulplatzdeckend. Das müssten Sie eigentlich auch wissen.

     

    Ungerecht ist z.B. auch, dass die Schulen in freier Trägerschaft auf die Gebühren zumindest nicht komplett im Falle ärmerer Eltern verzichten dürfen, weil der Eigenanteil nachgewiesen werden muss.

     

    Bei einigen traditionell christlichen Schulen (in freier Trägerschaft) müssen keine Gebühren gezahlt werden, da übernimmt aber die Kirche den geforderten Eigenanteil. Das ist kleineren Schulen in freier Trägerschaft (ohne große Förderer im Hintergrund) so nicht möglich.

     

    Recherche hilft.

    • @Hanne:

      "Ungerecht ist z.B. auch, dass die Schulen in freier Trägerschaft auf die Gebühren zumindest nicht komplett im Falle ärmerer Eltern verzichten dürfen, weil der Eigenanteil nachgewiesen werden muss."

       

      Da irren Sie.

      Lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine einkommensabhängige Staffelung der Schulgelder geeignet, die benötigten Schulgelder so zu erheben, dass diese dem Sonderungsverbot genügen.

       

      Siehe Urteil BverwGE 6 C 18/10 (Rn. 32) u. VGH Baden-Württemberg - 9 S 233/12 v. 11.4.2013.

      Die danach z.B. für den Privatschultyp "Waldorfschule" erforderlichen Schulgelder von ca. 89 - 95 Euro könnten danach z.B. so gestaffelt werden, dass 'arme Eltern' 0 Euro zahlen und 'reiche Eltern" 190 Euro.

  • Zitat: "In Elternbefragungen ist die soziale Mischung mit über 40 Prozent der häufigste Grund für die Wahl einer privaten Schule."

     

    Und diesen Wunsch nach Segregation finanziert der Staat mit hohen staatlichen Finanzhilfen in Höhe von bis zu 100 % der Schülerkosten staatlicher Schulen!

     

    Es ist eine Schande.

     

    *z.B. § 16 HmbSfTG: //http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170440,22

     

    Auch in NRW verlangen Privatschulen neben Schulgeldern auch noch ähnlich hohe Finanzhilfen, was eigentlich verboten ist. Das funktioniert, weil der Staat wegschaut.

    WDR Westpol am 10.9.2017: https://www1.wdr.de/nachrichten/westpol-privatschulen-gebuehren-102.html

  • Ich kann mich noch vage daran erinnern, dass die taz die geplante Ausgabe von Bildungsgutscheinen in den USA (Trump, pfui!) kritisiert hatte.

    Da wird aber hierzulande ein anderes Lied gesungen.

     

    Privatschulen sind und bleiben ungerecht und haben in einem Bereich des allg. gesellschaftlichen Interesses nichts verloren.

     

    Frau Lehmann betreibt hier wieder soziopolitisches cherry picking der arrivierten Grünen.

    • @agerwiese:

      Die Ungerechtigkeit ist staatlicherseits durch die ungerechte geringere finanzielle Förderung je Schüler bedingt und gewollt. Letzendlich auch von Ihnen als Verfechter der staatlichen Schulen als allein selig machendes Schulkonzept.

      • @Rudolf Fissner:

        Also, der Staat finanziert noch dem Töchterchen vom z.B. Zahnarzt den Besuch einer Privat schule mit einem Zuschuss?

        Scheiße, stimmt - das ist ungerecht.

        • @agerwiese:

          Es würde schon reichen, wenn der Staat dem Töchterchen vom Hartz IV den Differenzbetrag zur Geringerförderung von solchen Töchterchen auf Privatschulen erstatten würde. Aber scheisse, das wäre dann ja schon ein wenig Gerechtigkeit.

           

          Und nebenbei, die Töchterchen von Zahnärzten auf staatlichen Schulen werden doch auch finanziert. Warum ist deren Bildung auf Privatschulen plötzlich weniger wert?

    • @agerwiese:

      Doch sie haben die Berechtigung, damit Gleichschaltung in Schulen nicht mehr nötig ist. Daher muss es in D auch Schulen in freier Trägerschaft geben.

       

      Zudem bereichern sich beide Trägerformen auch, meist auch in die Richtung von Pädagogik freier Schulen in Richtung kommunaler Schulen.

       

      "Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (Art. 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert."

      • @Hanne:

        Upps, sollte natürlich heißen "damit Gleichschaltung nicht mehr möglich ist".

        • @Hanne:

          "Gleichschaltung"? Sorry, wovon sprechen Sie? Es geht hier nicht um irgendwelche Indoktrination a la Nordkorea, sondern um schuliche Bildung. Zum einen leben wir in einem Staat, wo Bildung Ländersache ist, zum anderen gibt es auch zwischenschulische, aber v.a. interpersonelle (Lehrer) Differenzierung.

      • @Hanne:

        "Das Recht zur Errichtung ... garantiert"

         

        Wer sagt das?

        Quellenangabe fehlt!

      • @Hanne:

        Die von Ihnen genannte "Gleichschaltung" ist doch eigentlich nur an Privatschulen möglich.

         

        Nur deren Träger können sich die ihnen gleichgesinnten Schüler und Eltern aussuchen.

         

        Nur Privatschulen können sich von denjenigen, die den "Schulfrieden stören" unkompliziert trennen.

        Zitat:

        "An freien Schulen hingegen haben Eltern und Schüler kaum verbriefte Rechte, es kann ohne konkrete Angaben von Gründen gekündigt werden." – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2018

        • @anders1:

          Na ja, der Gang zum Gericht ist ein Recht, der in diesem Fall gewiss für die Eltern ausgegangen wäre.

          • @lions:

            Der Artikel informiert über das Kündigungsrecht der Privatschulen. Mit diesem erklären sich die Eltern mit Unterschrift des Schulvertrages einverstanden.

             

            Infos zum Kündigungsrecht der Privatschulen, lt. dem Artikel der Berliner Zeitung, Zitat:

             

            "Freie Schulen:

            In Berlin gibt es insgesamt 350 freie Schulen, auf die etwa 27 000 Kinder und Jugendliche gehen. Dazu gehören die evangelischen, katholischen und jüdischen Schulen, Waldorfschulen oder Alternativschulen. Die meisten Schulen in freier Trägerschaft geben bei Kündigungen von Schülern keine Gründe an.

             

            Waldorfschulen:

            Das gilt auch für Waldorfschulen. „Alles andere wäre rechtlich sofort angreifbar“, sagt Detlef Hardorp, der Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg. Würden Eltern den Schulvertrag aufkündigen, führen einige Waldorfschulen ein sogenanntes Exit-Gespräch, um die Gründe für die Abmeldung zu erfahren.

             

            Katholische Schulen:

            Bei den Schulen des katholischen Erzbistums müssen für eine Kündigung explizite Gründe vorliegen. Dazu zählt, dass ein schulpflichtiger Schüler mindestens 20 Unterrichtsstunden im Monat unentschuldigt gefehlt, die Probezeit nicht bestanden oder gegen die Schulordnung verstoßen hat – oder er sich gezielt gegen die Ziele der erzbischöflichen Schulen stellt. Auch ein Kirchenaustritt kann Grundlage für eine Kündigung des Schulvertrages sein."

            – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2018

            • @anders1:

              Ja klar, doch ein Vertrag mit Kündigungsklausel berechtigt nicht, diesen ob der Lust danach und ohne ordentlichen Sachgrund zu kündigen. Der konventionelle Schulverweis staatlichen Usus bedarf eben auch letzterem. Das Vertragsrecht ist keine Einbahnstraße und wenn eben ein Kadi zu Werke gehen muss. Hat alles nen jurist. doppelten Boden, wenn denn die Vernunft zugrunde liegt.

      • @Hanne:

        Privatschulen hätten nur dann gewisse Daseinsberechtigung, wenn der Zugang unabhängig von der Situation der Eltern wäre. Was natürlich dem Sinn und Zweck von "privat" entgegenläuft.

        Somit sind die Privatschulen ein ungleichheitsverstärkendes Instrument (gibt's Statistiken z.B. zu Abi-Quoten) und haben im Bereich "Bildung" nichts verloren.

        • @agerwiese:

          Eine solche Situation wird durch die staatliche finanzielle Minderbemittelung von Schülern an Privatschulen im Vergleich zu staatlichen Schulen finanziell nie im vollen Umfang möglich sein. Um ein finanziell gleiches Niveau wie staatliche Schulen zu haben, muss immer mindestens ein Teil der Elternschaft Schulgeld bezahlen.

          • @Rudolf Fissner:

            Soll heißen: Zugang zu qualitativ höherwertiger Bildung ist für manche Kinder möglich, durch die ökonomische Situation ihrer Eltern. Für die anderen nicht.

             

            So, ich bin nicht für gleichmacherei, aber sicherlich für gleiche Chancen. Meinetwegen soll man die öffentliche Grundschule auf 6 Jahre verlängern (nur D und A haben 4) und verpflichtend für alle machen, ansonsten ist es nur Labberei.

            • @agerwiese:

              Soll heißen, der Zugang zu Privatschulen ist Kindern aus ärmeren Schichten versperrt, weil die Politik, auch die Politik in ihrem Kopf, es so will. Gesteuert durch eine Unterfinanzierung im Vergleich zu staatlichen Schulen.

              Bei der Kritik an dieser Situation müssen Sie sich also schon an die eigene Nase fassen.

      • @Hanne:

        Das GG erlaubt es, Ersatzschulen zu genehmigen, wenn lt. Art. 7 IV 3 u.a. eine "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen NICHT gefördert wird."

        Bekannterweise nehmen die Behörden den Art. 7 IV 3 nicht ernst. So fehlen z.B. staatliche Vorgaben, Grenzen und Kontrollen. Niemand weiß, welche Deckungslücken bestehen und Vorgaben wem welche Eigenleistungen zuzumuten sind.

         

        Daher verstoßen Behörden mit jeder Ersatzschul-Genehmigung gegen das GG.

        Im Übrigen ergibt sich aus dem Recht, Privatschulen zu gründen, zu betreiben und zu besuchen keine Anspruch, dass dieser private Wunsch von der Allgemeinheit finanziert wird.

        • @anders1:

          Mit Ihrem Hass tun Sie mir ehrlich gesagt leid.

          • @Hanne:

            Hass? Wo denn?

            • @agerwiese:

              Vielleicht fühlt 'Hanne' sich durch die Kritik an der Missachtung des Grundgetzes Art. 7 IV 3 und den Hinweisen auf die Rechtsprechung persönlich getroffen?

               

              Vielleicht nutzt(e) 'Hanne' eine Privatschule? Vielleicht wie 'Rudolf Fissner' eine Waldorfschule?

               

              Fakt ist, dass Privatschulen finanzielle Einbußen drohen würden, würden die Bundesländer künftig die Rechtsprechungen oder das GG Art. 7 I und Art. 7 IV 3 ernster nehmen, als es die WZB-Bildungsforscher (Wrase/Helbig) oder die Richter des FG Köln (10 K 7404/01 Rn. 47 https://openjur.de/u/124190.html ) feststellen mussten.

               

              Ein früherer TAZ-Artikel zeigt, wie massiv z.B. auf Kritik an Waldorfschulen reagiert wird, wenn dort finanzielle Einbußen befürchtet werden:

              "Einschüchterung auf Waldorf-Art" v. 4.8.2000 v. Arno Frank //http://www.taz.de/!1219178/

               

              Ob andere Privatschulen, z.B. die Eliteschulen*, die als Ersatzschulen ebenfalls staatliche Finanzhilfen erhalten, anders rea gieren werden?

              Vielleicht könnten diese den 'Verlust' staatlicher Schulgelder besser verkraften, da deren Schul-Eltern reicher sind?

              *"Eliteschulen" //http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367

  • Man muss sich doch nur anschauen, was in den USA so läuft mit Schulen, dann weiß man, wo es in Deutschland hingeht. Da Lehrer an Privatschulen dort meistens nicht in Gewerkschaften organisiert sind und auch sonst anderen Regeln unterliegen, müssen sie nicht dieselben Zertifikationen aufweisen wie an staatlichen Schulen. Außerdem verdienen sie häufig wesentlich weniger.

     

    Die sogenannten "Charter Schools", die als Alternative zu öffentlichen Schulen aufgemacht werden, haben häufig Probleme, weil ihre Bildungsstandards nicht stimmen. Da schaut aber auch keiner genau hin, denn das betrifft ja "nur" farbige Minderheiten.

     

    Statt dessen werden den öffentlichen Schulen Gelder abgezogen und den Lehrern dort immer mehr aufgebürdet, ohne dass man ihr Gehalt erhöht. Eine Freundin von uns ist Lehrerin in Ohio, und das Zeug, das sie uns zum Teil erzählt, lässt einem die Haare zu Berge stehen. Dazu kommt noch, dass in den USA überall die Schulen über Grundsteuerabgaben finanziert werden, was bewirkt, dass die Güte der Bildung, die man bekommt, absolut davon bestimmt wird, wo man wohnt.

     

    Und in Deutschland ist das System doch auch nicht viel anders. Wenn in Berlin-Neukölln die öffentlichen Schulen den Bach herunter gehen, dann sollte man seine Kinder nicht in eine Privatschule schicken, dann sollte man auf die Straße gehen und protestieren. Was statt dessen passieren wird, ist eine Amerikanisierung des deutschen Schulsystems.

     

    "Sad."

    • @Sergej Prokofiev:

      Ähnliches gibt es auch in Spanien. Siehe TAZ-Artikel vom 12.8.2016

       

      "Öffentliche Schulen in Spanien _

      Opfer der Privatisierungspolitik _

      Wo die Konservativen an der Macht waren oder sind, boomen private Lehranstalten. Öffentliche Schulen hingegen verwahrlosen. ..."

      //http://www.taz.de/!5323259/

      • @anders1:

        Was da im Artikel beschrieben steht ist mit der Situation in Deutschland nicht vergleichbar. Der Artikel behauptet, die Spanier wollen das staatliche Schulsystem abschaffen. Allein das ist schon Polemik und das n der Übertragung auf Deutschland potentzierte Polemik

  • Zweiter Teil:

    Die Realität der Freien Schulen sieht heute so aus, dass viele Kinder aufgefangen werden, die im staatlichen System zerrieben wurden und die nirgendwo mehr sonst eine Chance bekommen. Damit meine ich natürlich nicht die Schlossschule Salem, aber solche Läden sind in der Minderheit.

    Von HartzIV-Empfänger*innen erwarten Sie doch auch nicht, dass sie freiwillig für Terre-des-Femme spenden.

    Mit Erfolgsquoten zu argumentieren ist ebenfalls zu kurz gedacht. Woran wird denn der Schulerfolg festgemacht? An Abiturnoten und den scheinbar daraus resultierenden Berufschancen? Sie sollten auch ´mal mit Menschen reden, anstatt unkritisch zu viele Statistiken zu studieren, Frau Lehmann.

    Auch das Sponsorentum zieht sich aus den Freien Schulen immer mehr zurück. Passt nicht zur Gewinnmaximierung. Die erste Waldorfschule z.B. wurde von einem Zigarettenfabrikanten für "seine" Arbeiterkinder getragen. Wie wär´s, wenn die TAZ-Genossenschaft so etwas machen würde? Hm?

    Regelmäßig kommt in der TAZ das "Privatschulenbashing". Und es wird im Laufe der Jahrzehnte nicht besser.

    Bekämpfen sie die Ursachen für unser ungerechtes Schulsystem, als an den Symptomen herumdoktern zu wollen und die letzten Hoffnungen, dass sich etwas erneuert, auch noch zu bedrohen. Glauben Sie ernsthaft, Bildungsgerechtigkeit könnte sich von obrigkeitlicher Verordnung und Finanzierung (dieses Staates) und ebensolchem (Ihrem?) Denken herstellen lassen?

     

    Und, p.S.: Ich kritisiere auch den Nazismus vieler Freier Schulen, die sich selbst genug sind.

    • @Leser:

      Sie schreiben: "Von HartzIV-Empfänger*innen erwarten Sie doch auch nicht, dass sie freiwillig für Terre-des-Femme spenden."

       

      Beachten Sie bitte, dass Hartz-IV-Empfänger vom Staat nur so viel Geld erhalten, wie ihnen  verfassungsrechtlich zusteht!

       

      Hartz-IV-Empfänger werden zudem streng kontrolliert und müssen bei Missbrauch mit Sanktionen rechnen!

       

      Mangels Schulaufsicht müssen Privatschulträger derzeit weder das eine noch das andere befürchten.

       

      Ist Ihnen bekannt:

       

      "Die den Staat treffende Schutz- und Förderpflicht löst erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 75, 40 ... Das gilt auch für die Gewährung finanzieller Leistungen." 

       

      Quelle: Rechtsprechung BVerfG Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 Rn. 45

       

      Die Anzahl der Privatschulen steigt!

      Das Privatschulwesen boomt.

      Derzeit zahlen also alle Bundesländer Finanzhilfen, OBWOHL dazu gar keine Notwendigkeit besteht oder nachgewiesen wurde.  

      • @anders1:

        „Derzeit zahlen also alle Bundesländer Finanzhilfen, OBWOHL dazu gar keine Notwendigkeit besteht oder nachgewiesen wurde.“

         

        Warum sollten die Bundesländer plötzlich keinen Bildungsauftrag mehr haben und keine Finanzhilfen mehr zahlen?

         

        Und Sie wissen doch jeder Euro der durch die Unterfinanzierung von Privatschulen eingespart wird, kann n den Straßenbau investiert werden.

      • @anders1:

        Die Länder müssen Schulen in freier Trägerschaft finanzieren. Da die freien Schulen aber weniger als kommunale Schulen erhalten, müssen sie zudem noch zusätzlich Elternbeiträge erheben, da es keine 100%-Finanzierung gibt.

         

        Wissen Sie eigentlich wieviel ein Schulplatz auf einer öffentlichen Schule kostet? Sicher keine 200 € all incl. pro Monat.

        • @Hanne:

          "Die Länder müssen ..."

           

          Nein. Die Länder müssen nicht!

           

          Siehe dazu Zitat des Gründervater des GG, Theodor Heuss:

           

          "... Um der Sorge vorzubeugen, daß in irgendeinem Land das Staatsmonopol ausgesprochen werden soll, habe ich die Hinzufügung des Satzes beantragt: das Recht zur Errichtung der Privatschulen werde gewährleistet. Dabei möchte ich um Gottes willen nicht in Verlegenheit kommen, irgendwie mit dem Vorschlag, den der Kollege Dr. Seebohm seinerzeit gemacht hat, in Berührung gebracht zu werden, daß der Staat für diese Privatschulen so viel Kosten bezahlen muß, als ihm auf die einzelnen Schüler berechnet abgenommen wird. Denn das wäre geradezu eine Prämiierung für solche Schulen, würde ihnen ihren Leistungscharakter der Freiwilligkeit nehmen und den Staat gleichzeitig von seiner verdammten Pflicht, für das Bildungswesen der Deutschen nach bestem Gewissen zu sorgen, allzusehr entlasten. ..." Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss 75, 40 (79) vom 8.4.1987

        • @Hanne:

          Sie meinen: "Die Länder müssen Schulen in freier Trägerschaft finanzieren."

           

          Diese Forderung lässt sich weder mit dem GG noch mit der Rechtsprechung begründen:

          Zitat: "Art. 7 Abs. 4 GG gebietet aber keine vollständige Übernahme der Kosten, die den Ersatzschulen durch die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen entstehen. Der Staat ist nur verpflichtet, einen Beitrag bis zur Höhe dieses Existenzminimums zu leisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.04.1987 - 1 BvL 8 und 16/84 - BVerfGE 75, 40.." aus der Urteilsbegründung des VGH 9 S 233/12 Rn. 43)

           

          Beim Wunsch nach einer Privatschule handelt es sich "zuvörderst" um ein privates Engagement!

           

          Zu den Schülerkosten:

           

          Vor dem Bundesverfassungsgericht (Wartefristentscheidung 90, 107) ging die damals klagende Privatschulträgerin davon aus, OHNE Finanzhilfen, würden zur Deckung der Kosten monatliche Beiträge von 170 - 190 DM (90 Euro) benötigt.

           

          Vielleicht konnten damals tatsächlich nicht ALLE Eltern diese Beiträge zahlen.

          Aber vielleicht heute. Zumal die aktuelle Rechtsprechung eine Staffelung der Schulgelder erlaubt.

           

          Die Behörden müssen nur noch festlegen, welchen Einkommen welche Opferbereitschaft zugemutet werden kann. (Schulgeldstaffelung)

           

          Vergessen Sie außerdem nicht, dass der Staat nicht nur von den Eltern Eigenleistungen (Schulgeld) erwarten darf, um ihre privaten schulischen Ideen zu verwirklichen, sondern auch vom Schulträger erwartet werden kann, dass er eigene Mittel einsetzt, oder sofern es sich um einen Elternverein handelt, dieser sich um Kredite und Spenden bemüht.

  • Klar - Sie Blitzmerker!;) Das ändert natürlich alles! Aber Hallo - wa!

     

    "Die gesellschaftliche Spaltung auf Privatschulen ist staatlicherseits bedingt und gewollt. Sie ist nicht per se in den Privatschulen begründet."

    @ klar - Rudolf der aufrechte Streiter f.

    hrōd, hruod für Ruhm, Ehre und wolf für Wolf - läuft sich wieder einen kerr!

     

    Na Si'cher dat. EatonOxbridge - ist eben auch nicht nur Mounty Python - kerr!

    https://m.youtube.com/watch?v=B6nI1v7mwwA - ;)

     

    Nö. Aber bis heute doch! Aber - Maggie!

    Garant für britsche Klassengesellschaft!

     

    & such ugly connections like to ~>

     

    The Guildford Four & such a lot too!

    have a look at ~> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Im_Namen_des_Vaters_(Film)

     

    So geht das.

     

    Ende des Vorstehenden

  • Dieser Artikel, so ehrenwert sein Anliegen ist, greift leider viel zu kurz! Mehr Recherche vor Ort täte gut, als nur Zahlen zu referieren, ohne dahinter zu schauen!

    Richtig ist, dass ca. 2/3 des Budgets der anerkannten Freien Schulen aus öffentlichen Mitteln getragen werden. Aber 100% einer Regelschule sind sehr viel weniger als 100% einer Freien Schule! Die Lehrer*innen der Freien werden als Angestellte nach TVÖD refinanziert, die der Regelschulen als Beamte. Dazwischen liegen Welten!

    Die Investitionskosten werden nicht refinnaziert oder, z.B. bei Baumaßnahmen, mit so viel Verzögerung und auch nur teilweise, dass das jede Freie Schule vor existenzielle Probleme stellt. Entweder zeitgemäß bauen und kurz vor der Insolvenz oder Schüler*innen gegenüber top-ausgestatteten Schulen in der Trägerschaft der miteinander konkurrierenden Gemeinden verlieren - und auch kurz vor der Insolvenz stehen...

    In der Kleinstadt, in der ich lebe, rettete eine Freie Schule durch Ausbau eines denkmalgeschützten Ensembels das Stadtbild. Gleichzeitig baute die Gemeinde eine neue Grundschule mit etwa der Hälfte des Unterrichtsraumes. Der staatliche Quader war doppelt so teuer...

    Hoher Bildungsstandart bedeutet nicht gleichzeitig hohes Einkommen! Gerade in Freien Schulen setzt sich die Elternschaft immer mehr aus Menschen zusammen, die im sozialen oder künstlerisch freischaffenden Bereich arbeiten. Seit Helmut Kohl gehen da die realen Einkommen immer mehr zurück, Tendenz höheres Armutsrisiko. Und diese Eltern sollen also ausgleichen, dass der Staat dem grundgesetzlich garantierten Bestandsschutz nicht nachkommt?

    Freie Schulen sind auch deshalb frei, weil sich die Eltern frei entscheiden können, ihre Kinder da hin zu schicken - oder eben nicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Eltern von Erkan und Cevin (Welche Arroganz, Frau Lehmann!) nicht gezwungen werden sollen, ihre Kinder auf Freie Schulen zu schicken.

    • @Leser:

      Weil der Staat das GG Art. 7 IV 3 missachtet bzw. nicht ernst nimmt, können Privatschulträger derzeit frei entscheiden, wie sie das GG und die Rechtsprechung auslegen oder anwenden.

       

      Privatschulen können sich frei entscheiden, wen sie aufnehmen, und von wem sie sich wieder (ohne Angabe von Gründen) trennen.

       

      Quellen:

      Zur Missachtung des GG Art. 7 IV 3 siehe Urteil FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47: "Auch andere anerkannte Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen."

       

      Zum Recht auf freie Schülerwahl, siehe Richter des VGH 9 S 47/03 Rn. 33 : "...die Freiheit des Privatschulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann."

       

      Zur Kündigung des Schulvertrages siehe Berliner Zeitung am 31.8.2015 https://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706

      • @anders1:

        Schulverweise finden Sie auch auf staatlichen Schulen.

         

        Der endgültige Verweis eines Schülers von einer bestimmten Schule ist in allen Länderschulgesetzen als so ziemlich schärfste Ordnungsmaßnahme vorgesehen, um einen Schüler loszuwerden, dessen Verhalten nicht mehr ertragbar ist.

        • @Rudolf Fissner:

          Ja, die Schüler*innen werden dann nach Erreichen der Schulpflichtzeit auch an keiner öffentlichen Schule mehr genommen. Und vorher schieben sie sich gerne gegenseitig unter. Nach dem Motto "bloß nicht bei uns an der Schule".

           

          In der Stadt, in der ich lebe gibt bzw. gab es für diese gefeuerten, fallen gelassenen Schüler*innen drei Jahre eine erfolgreiche Straßenschule. Aber auch das Geld dafür soll eingespart werden.

          https://www.treberhilfe-dresden.de/?page_id=301

  • Na Servus!

     

    Faß mal zusammen. Woll! ~>

     

    "…Soll ihr Schatz wirklich in der Schule nebenan eingeschult werden, wo viele Kinder Volkan oder Aysche oder auch Mandy oder Justin heißen? Oder wäre es nicht besser an der zehn Kilometer entfernten, privaten Schule aufgehoben?…"

    & eh chlor ~>

    "…Es sind vor allem Eltern mit besserer Bildung und höheren Einkommen, die ihre Kinder auf private Schulen schicken. Dabei sind die privaten gar nicht besser. Trotz kleinerer Klassen und mehr Unterrichtsstunden zeigen Schüler aus ähnlichen Elternhäusern vergleichbare Leistungen.…"

    & Däh ~>

    "…Die meisten privaten Schulen verstoßen jedoch gegen dieses Sonderungsverbot, wie Forscher vom Wissenschaftszentrum Berlin in mehreren Teilstudien darlegten. Und der Staat schaut weg. Entweder haben die für das Schulwesen verantwortlichen Bundesländer keine Regelungen aufgestellt, etwa für die maximal zulässige Höhe des Schulgeldes, oder sie kümmern sich nicht darum, ob diese eingehalten…"

    &

    Da liegt nicht nur die Jahreszeitfigur - im Peffer - kerr!

    &? ~>

    Nu - der Rest - ist mit Verlaub für die

    Galerie. Gellewelle.

     

    Denn. Ja. Die Pressen et al. haben in 'schland.

    Genau eine solche Tradition - von Absolvent auch unter der

    Hand selten geleugnet - ja gern elitelüllaggressiv - doch doch!

    Gern bis - meist Chorpsies & sonstige Bierdeckelbeißer -

    Hönisch - aber doch klagend & "WIR - werden noch viel zu wenig -

    Gefördert!" Rausgehauen! Na aber si'cherdat! Normal.

    "Arbeitsrecht - bei Rudolf Steiners¿!;( Mach Bosse!

    Kommt mir nich durch die Tür usw usf!

    WIR - zahlen das schließlich - Alles! Die Trägereltern! Gell!

    Anderes für andere bitte selbst einsetzen!

    Dank im Voraus.

     

    So geht das. Aber Hallo!

     

    Wer aber glaubt - den öffentl.staatlichen mittels

    Förder&Überwachungsauftrag + Kohle! Woll!

    Diese bourgeoisen asiAugiasställe mit kleinstmöglicher

    Binnendifferenz (Ol Bourdieu;!)

    Sozalstaatsgerecht - einhegen - ja gar "reformieren" zu

    Können - hat schlicht nen nassen Hut auf!

     

    Nö. Taschendiebe bothsides now!;

  • "dass die privaten deutlich weniger Schüler mit ausländischer Muttersprache beschulen – ein Viertel beträgt der Anteil an den öffentlichen, 18 Prozent an den privaten Schulen"

     

    Ein Viertel sind 25%, ja? Also 7%-Punkte mehr als die 18%, oder in einer Klasse von 30 Schülern zwei Personen?

     

    Sinnvoller wäre, die "Internationalen" Schulen herauszurechnen. Die sind sowieso was anderes - unsere hier nimmt c. €2.000 im Jahr nur für den (verpflichtenden) Schulbus, und bis zu €30.000 im Jahr Schulgeld. Anteil mit auländischer Muttersprache aber deutlich über 50%, also topgut, oder?

  • Sicherlich es gibt Eliteschulen mit horrenden Schulgebüren. Es würde schon reichen, wenn Schüler auf Privatschulen wie auf staatlichen Schulen auch zu 100 % das gleiche geld bekämen statt wesentlich weniger um jedem den Zugang zu ermöglichen.

     

    Allein diese staatliche Ungleichbehandlung erzeugt die Notwendigkeit Schulgeld zu verlangen, welches an vielen Privatschulen in etwa diesen Fehlbetrag ausgleicht.

    Privatschulen können ihrer sozialen Verantwortung durch sozial gestaffelte Schulgelder dabei auch bis zu einer bestimmten finanziellen Schwelle nachkommen.

     

    Ich gehe davon aus, dass auch die im Text beschriebene Quinoa-Schule deren Schüler zu über 80 Prozent aus armen Familien kommen, nicht zu 100% die gleichen Gelder bekommt wie staatliche Schulen, wenn ich auf deren Seite lese. "Allerdings erhalten wir vom Land Berlin zu wenig Geld, um alle Schulkosten zu bezahlen. Förderer*innen helfen uns die Finanzierungslücke der Schule zu schließen."

     

    Die gesellschaftliche Spaltung auf Privatschulen ist staatlicherseits bedingt und gewollt. Sie ist nicht per se in den Privatschulen begründet.

    • @Rudolf Fissner:

      Glauben Sie, dass Privatschulen auf horrende Schulgebühren verzichten, sobald sie "100 % das gleiche geld bekämen ..."?

       

      Welche Schulgelder und Schulgeldstaffelungen empfinden Sie denn gerechtfertigt?

       

      In der Regel sind diese gar nicht bekannt, da die Behörden diese nicht abfragen, und wenn Privatschulen diese Auskünfte verweigern!

       

      Nur für Hessen liegen zumindest Angaben zu den durchschnittlichen Schulgelder vor: Drs. 19/1632 Frage 11 u. 13 //starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf

       

      Lt. Bund der Waldorfschulen kostete der Schulbesuch an Waldorfschulen in 2012 durchschnittlich 171 Euro monatlich. //http://www.waldorfschule.de/eltern/schulgeld/

      • @anders1:

        Natürlich glaube ich das. Unser Kind war auf einer Waldorfschule. Ich kenne die Interna. In Bremen sind die Schüler gegen eine weitere Kürzung der staatlichen Gelder auf die Straße gegangen. Wenn Sie sich mit der Höhe der staatlichen Minderförderung pro Schüler auseinander setzen und diese sich in Beziehung zum Schulgeld setzen, werden Sie feststellen das es an den Waldorfschulen eine n Nullsummenspiel ist.

         

        Ziel muss es sein durch eine gleichberechtigte staatliche finanzielle Förderung auch der Schüler auf Privatschulen das Schulgeld überflüssig zu machen.

        • @Rudolf Fissner:

          Was verstehen Sie unter einem Nullsummenspiel?

          Hat Ihre Waldorfschule dafür lediglich die Einnahmen wieder ausgegeben?

          Spielt(e) das nur Ihre Waldorfschule, oder spielen das alle deutschen Waldorfschulen?

           

          Kennen Sie auch die Interna‘s anderer Waldorfschulen?

           

          Z.B. die der Waldorfschule Rendsburg, über die die TAZ am 30.3.2018 berichtete?

           

          „Rechtsdrehend an der Waldorfschule

          Das autoritäre Erbe

          Die Rendsburger Waldorfschule hatte einen Geschäftsführer, der den Reichsbürgern nahe stand. Ein Einzelfall – oder strukturell bedingt? ...“ //http://www.taz.de/!5492905/

           

          Oder kennen Sie nur die Interna EINER Waldorfschule in Bremen?

           

          Nach Veröffentlichung der WZB-Studie (zum Umgang der Behörden mit dem Grundgesetz) hat die TAZ am 13.1.2017 diesen Artikel veröffentlicht:

          „Soziologe über elitäre Bildung

          „Bremens Kontrolle ist ein Witz“

          Laut einer Studie duldet der Bremer Senat, dass Privatschulen sich sozial abschotten. Marcel Helbig erklärt, warum das gefährlich ist. ...“ //http://www.taz.de/!5370984/

      • @anders1:

        "Glauben Sie, dass Privatschulen auf horrende Schulgebühren verzichten, sobald sie "100 % das gleiche geld bekämen ..."?"

         

        Eindeutig ein Ja von meiner Seite.

         

        Und ich vermute auch, dass Sie gar nicht wissen, welche Sie mit "Privatschulen" meinen.

         

        Es gibt in Deutschland Schulen in öffentlicher Trägerschaft und in freier Trägerschaft. Unter den freien wird nochmal unterschieden in staatlich anerkannte Schulen, die entsprechend ihres Auftrages öffentlich (mit)finanziert werden und nicht anerkannte Schulen in freier Trägrschaft, wie z.B. die internationalen Schulen, die auch höhere und tatsächliche Schulgelder verlangen (müssen).

        • @Hanne:

          Sie meinen, Privatschulen verzichten darauf, von reichen Eltern Schulgeld zu verlangen, sobald die Allgemeinheit deren Kosten übernimmt?

           

          Warum sollten die Ersatzschulen in freier Trägerschaft das tun?

           

          Und vor allem, warum sollte die Allgemeinheit daran ein Interesse haben, deren Eigenleistungen zu übernehmen?

           

          Aus der o.g. Rechtsprechung (Rn 67):

          "Im Übrigen steht - wie das Bundesverfassungsgericht mehrmals festgestellt hat - auch die dem Ersatzschulwesen als Institution geschuldete objektive Förderpflicht von vornherein unter dem Vorbehalt dessen, was von der Gesellschaft vernünftigerweise erwartet werden kann. ...der Landesgesetzgeber .... Er muss Prioritäten setzen, ...Auch hat er andere Gemeinschaftsbelange und die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (vgl. Art. 109 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen; er bleibt daher befugt, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel auch für andere wichtige Gemeinschaftsbelange einzusetzen ..."

           

          Ich denke, der Staat sollte seine "verdammte Pflicht"* ernst nehmen und sich stärker um die staatlichen Schulen und deren Schüler kümmern. (*siehe BVerfGE 75, 40 Rn. 79)

          • @anders1:

            In der einfachen Allgemeinheit, in der Sie das beschreiben stimmt das natürlich nicht.

             

            Insbesondere bei „Eliteschulen“, kenne zwar keine, da viel zu selten, kann ich mir vorstellen das für irgenwelchen reichen Ausbildungskrams (Klassenfahrt nach Hawai, für jedes Kid einen Großrechner ...) noch Geld genommen wird.

            Das hat aber mit den Realitäten wenig zu tun.

             

            Der allergrößte Teil der Kinder reicher Eltern besucht übrigens die staatlichen Schulen, und dort werden alle Kinder selbstverständlich gleich behandelt.

             

            Ihre Frage sollte daher lauten: warum sollte die Allgemeinheit ein Interesse daran haben, Kinder an Privaten Schulen in gleichen Maße zu fördern wie an staatlichen Schulen.

             

            Eine Antwort habe ich oben gegeben: Damit nicht durch die durch die relative Unterförderung entstandende Finanzierungslücke durch Schulgeld ausgeglichen werden muss. Schulgeld stellt eine finanzielle Hürde da, die nur z.T. durch gestaffeltes Schulgeld ausgeglichen werden kann.

             

            Zweitens das Gerechtigkeitsprinzip: Warmum fördert der Staat Kinder nicht in gleichem Maße. Selbst bei gleichem sozialen Hintergrund werden Kinder staatlicherseits finanziell unterschiedlich gefördert.

             

            Drittens: In den unterschiedlichen Privatschulen findet sich aufgrund der Eltern, die hinter dem jeweligen Konzept stehen oftmals auch eine engagierte Elternschaft. Die Allgemeinheit ist an Engagement Interregnum.

             

            Viertens. Soweit ich das überblicke, ist das Mitspracherecht auf Privatschulen oftmals höher als auf staatlichen Schulen. Die Allgemeinheit hat ein Interesse an gelebter Demokratie.

            • @Rudolf Fissner:

              Das GG (Art. 7 IV) erlaubt, dass mit Ersatzschulen PRIVATE (!!) Wünsche und Ziele verfolgt/verwirklicht werden dürfen.

               

              Es ist den Bürgern erlaubt, auf das kostenfreie staatliche Schulangebot zu verzichten.

               

              Aus der Tatsache, dass den staatlichen Schulen mit jedem zusätzlichen Privatschüler die finanziellen Mittel gekürzt werden, ergibt sich KEIN Recht, dass Privatschulen "zur Belohnung" einen Teil der so 'eingesparten' Gelder erhalten.

               

              Privatschulträger sehen das anders und haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, ihre Forderungen nach staatlichen Finanzhilfen gerichtlich durchzusetzen.

               

              Die Richter konnten bisher NIE überzeugt werden. Der Staat ist daher nach wie vor NICHT zu den staatlichen Finanzhilfen VERPFLICHTET, die die Privatschulen erhalten!

               

              Da die Richter aber auch nicht verbieten, dass die Finanzhilfen - Zitat - "die finanzielle Ausstattung der Ersatzschulen verlässlich über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus" absichern, werden die Privatschulen - zu Lasten der staatlichen Schulen - weiterhin gefördert.

               

              Quelle: Gesetzentwurf, Vorblatt D, https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf