Kommentar Freigabe von Cannabis: Sinnlose Jagd auf Kiffer
Die Verfolgung von Kiffern hat nichts mit wirksamer Kriminalitätsbekämpfung zu tun. Das hat man jetzt offenbar auch bei der Polizei begriffen.
D er Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert die Legalisierung von Cannabis und eine „komplette Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten“. Das Verbot, so der BDK-Vorsitzende André Schulz, sei „historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend“. Statt strafrechtlicher Repression, die Menschen stigmatisiert und kriminelle Karrieren fördert, gebe es bessere Methoden der Drogenpolitik, die auch einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz gewährleisten.
Was ist denn da passiert? Hat die Kripo an der Spitze ihres Verbands einen Vertreter der akzeptierenden, schadensmindernden Drogenarbeit eingesetzt? Sicher nicht – doch dass deren Argumente jetzt endlich auch bei der Polizei angekommen sind, ist ein wichtiges Zeichen.
Von den mehr als 300.000 Strafverfahren, die von der Polizei letztes Jahr im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln eingeleitet wurden, betrafen über 180.000 Cannabisdelikte und von diesen wiederum der Großteil (76 Prozent) nicht Schmuggler und Verkäufer, sondern Konsumenten. Dass diese sinnlose Jagd auf Kiffer nichts mit wirksamer Kriminalitätsbekämpfung zu tun hat, hat man jetzt offenbar auch bei der Polizei eingesehen.
Was den Straßenverkehr angeht, müsse für Cannabis dasselbe gelten wie für Alkohol; hier gebe es allerdings, so der BDK-Chef, „noch einige Unsicherheiten und Gesetzeslücken“. Darauf hatte unlängst auch schon der Deutsche Verkehrsgerichtstag hingewiesen und den Gesetzgeber aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
Vor allem scheint hier der derzeitig gültige Grenzwert bei Blutproben von einem Nanogramm (ng) THC problematisch zu sein, da diese Menge gar nicht spürbar ist und von „Rausch“ eigentlich keine Rede sein kann. In den USA gilt man bei bis zu fünf ng THC im Blut noch als fahrtüchtig, in der Schweiz darf man mit drei ng THC sogar noch Bahnen und Busse lenken. Nicht nur im Strafrecht, auch im Verwaltungs- und Verkehrsrecht sind die aktuellen Regelungen in Deutschland auf dem Stand der 80er Jahre und „weder intelligent noch zielführend.“
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