Plädoyer der Nebenklage im NSU-Prozess: Frontalangriff auf die Ankläger
Anwältin Edith Lunnebach wirft der Bundesanwaltschaft einiges vor: Selbstgerechtigkeit, unzureichenden Ermittlungseifer und Diskreditierung von NSU-Opfern.
Die Kölner Rechtsanwältin Edith Lunnebach warf am Mittwoch Bundesanwalt Herbert Diemer und den Anklägern insgesamt unzureichenden Ermittlungseifer, eine Diskreditierung von NSU-Opfern und deren Angehörigen, Selbstgerechtigkeit und Unverschämtheiten gegenüber den Nebenklage-Anwälten vor.
Lunnebach kritisierte insbesondere, dass die Bundesanwaltschaft weiter davon ausgehe, dass es sich beim „Nationalsozialistischen Untergrund“ um eine lediglich aus drei Personen bestehende Terrorzelle gehandelt habe. „Ich weiß nicht, warum sich die Bundesanwaltschaft mit der einfachen Antwort und der Zuschreibung der Taten in die Isoliertheit des Trios zufriedengibt“, sagte die Rechtsanwältin, die eine iranischstämmige Familie vertritt, auf deren Geschäft der NSU einen Sprengstoffanschlag verübt haben soll.
Lunnebach vertrat unter anderem die Auffassung, dass an diesem Anschlag ein bislang unbekannter Mittäter beteiligt gewesen sein müsse. Sie kritisierte dabei auch, dass gegen einen namentlich bekannten Kölner Neonazi nur deshalb nicht ermittelt worden sei, weil er ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sei.
Lunnebach warf den Anklägern vor, weitergehende Aufklärungsbemühungen der Nebenklage immer wieder diskreditiert oder behindert zu haben. „Große Strafprozesse schreiben doch immer ein Stück Geschichte“, sagte sie. „In der Rückbetrachtung werden Sie sich in der Rolle des Bremsers wiederfinden.“
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