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Das Photovoltaik-Mieterstromgesetz ermöglicht den Ausbau der Versorgung mit regenerativer Energie in großem Stil. Davon können alle profitieren

Der rechtliche Rahmen

Wer Strom selbst erzeugt und nutzt, muss keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Das gilt etwa für Eigenheimbesitzer mit einer Solaranlage auf dem Dach. In der Praxis ist die Frage, ob tatsächlich eine Eigenversorgung vorliegt, allerdings nicht immer einfach zu beantworten.

Lokal produzierter Strom, den Immobilienbesitzer ihren Wohnungs- oder Gewerbemietern anbieten, war bislang davon ausgenommen. Weil dieser Mieterstrom in „unmittelbarer räumlicher Nähe“ zu den Endverbrauchern produziert und nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden muss, soll sich dies ändern.

Vermietern, die mit einer PV-Anlage Solarstrom erzeugen und diesen an ihre Mieter weitergeben, waren bislang enge Grenzen gesetzt, die nun mit dem Photovoltaik-Mieterstromgesetz etwas weiter gesteckt sind. Im besten Fall können die einen nun Geld verdienen, die anderen Kosten reduzieren – und die Energiewende käme zügig voran. In den 20 größten deutschen Städten gibt es ein Potenzial von bis zu 33.000 Photovoltaikanlagen, allein auf Gebäude mit mehr als 13 Wohneinheiten bezogen. Rund 1,4 Millionen Mieter könnten damit preiswerten Solarstrom beziehen.

Das ist das zentrale Ergebnis einer Potenzialanalyse für solaren Mieterstrom, die der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutz­agenturen Deutschlands e. V. (eaD) im Oktober vorgestellt haben. Diese Potenziale könnten schon bald aktiviert werden, denn nach erfolgreicher Notifizierung durch die EU tritt das vom Deutschen Bundestag beschlossene Photovoltaik-Mieterstromgesetz rückwirkend zum 25. Juli 2017 in Kraft.

Das neue Mieterstromgesetz garantiert den Betreibern von PV-Mieterstromanlagen in Abhängigkeit von der Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh. Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100 Kilowatt peak (kWp) begrenzt. Der jährliche Mieterstromzubau wurde auf eine Leistung von 500 Megawatt Peak (MWp) gedeckelt. Auch ein Höchstpreis für PV-Mieterstrom wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Er muss mindestens 10 Prozent unter dem am jeweiligen Ort geltenden Grundversorgungstarif liegen. „Ob Mieter das Angebot nutzen“, sagt DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. „wird von der Attraktivität des Strompreises abhängen.“ Vermieter stehen in direkter Konkurrenz mit anderen Anbietern.

„Um das Potenzial voll auszuschöpfen, müssen noch Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden“, betont GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien lokal erzeugen wollen, werden steuerlich gravierend benachteiligt.“ Der Haken: Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, verfällt die Gewerbesteuerbefreiung der Vermietungstätigkeit. „Das Gewerbesteuergesetz“, so Gedaschko, „muss hier dringend angepasst werden.“

Insbesondere kleinere Wohnungsbauunternehmen, die selbst kein energiewirtschaftliches Know-how mitbringen, sollten sich erfahrene Partner für Mieterstromprojekte ins Boot holen. Das könnten etwa die Stadtwerke sein. Die Vermieter kennen die Verbrauchsdaten ihrer Mieter nicht, „sie sollten aber möglichst passgenaue Anlagen bauen, damit sich solch ein Vorhaben auch rechnet“, sagt Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren sei selbst bei akkurater Planung und Umsetzung erst nach 14 Jahren mit Payback zu rechnen. Für Betreiber einer PV-Anlage besteht nicht nur das Risiko, auf Überkapazitäten sitzen zu bleiben. Verbrauchen umgekehrt die Mieter mehr Strom, als auf dem Dach produziert wird, muss der Vermieter den Rest auf dem Energiemarkt einkaufen. Das senkt die Rendite oder kann sogar Geld kosten. Wenn also nicht alle Mieter den günstigen Ökostrom vom Dach haben wollen, kann das ökonomisch betrachtet sogar von Vorteil sein. Zunächst einmal aber gilt es, die vorhanden Poten­ziale zu nutzen. lk

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