Sklavereiähnliche Arbeit in Brasilien: Glückliche Soja-Barone in Brasília
Brasiliens Regierung hat die Kontrolle sklavereiähnlicher Arbeit erschwert. Nun jubeln Unternehmer und Menschenrechtler sind empört.
Zu Wochenbeginn hatte Temer eine neue Richtlinie erlassen, mit der Kontrollen und die Verfolgung von sklavereiähnlichen Arbeitsverhältnissen erheblich erschwert werden. Menschenrechtler, Gewerkschafter und die Internationale Arbeitsorganisation ILO sind empört.
Obwohl das neue Gesetz bereits in Kraft ist, könnte die Regelung noch kippen. Als Erstes meldeten sich die Bundesstaatsanwaltschaft und die für Arbeitsrecht zuständige Staatsanwaltschaft zu Wort. Das Arbeitsministerium solle die Richtlinie überdenken, da sie im Widerspruch zu internationalen Normen und dem brasilianischen Strafgesetzbuch stehe, argumentierten die Staatsanwälte.
Auch mehrere Abgeordnete beantragten die sofortige Aussetzung der Richtlinie und versuchen jetzt, eine Parlamentsdebatte über das strittige Thema zu erzwingen. „Es handelt sich um einen enormen Rückschritt für Arbeits- und Menschenrechte“, kritisierte José Guimarães, Bundesabgeordneter der Arbeiterpartei PT.
50.000 Menschen bisher befreit
Jahrelang galt Brasilien als Vorbild im Kampf gegen sklavereiähnliche Ausbeutung. Durch Kontrollen von Inspekteuren des Arbeitsministeriums sind zwischen 1995 und 2015 knapp 50.000 Menschen aus solchen Verhältnissen befreit worden. Die ILO schätzt die Zahl der versklavten Menschen weltweit auf über 40 Millionen. „Es ist zutiefst besorgniserregend, dass nun Kernstücke der zugrundeliegenden Gesetzgebung ausgehebelt werden, sagt Niklaas Hofmann, Büroleiter Lateinamerika des DGB-Bildungswerks in São Paulo. Der Schritt stelle sogar infrage, ob der Schutz von Arbeitnehmern und den Schwächsten in der Gesellschaft unter der aktuellen Regierung weiter gewährleistet sei.
Moderne Sklaverei wird in Brasilien bislang durch vier Tatbestände definiert: Zwangsarbeit, Entlohnung mittels Schuldendienst, erniedrigende Arbeitsbedingungen und unzumutbare Arbeitszeiten. Die beiden letzten Straftatbestände sind ab sofort nur noch dann gegeben, wenn der Betreffende zugleich seiner Freiheit beraubt wird. Zudem erschwert die neue Gesetzeslage die früher übliche Veröffentlichung der Namen der Unternehmen, die aufgrund sklavereiähnlicher Arbeitsverhältnisse zur Rechenschaft gezogen wurden.
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