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Hass-Post oder Schmähkritik?

SOZIALE MEDIEN Das Ende Juni verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert bisher in der Praxis nicht immer so wie gewünscht

Das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz ist erst zwei Monate alt, doch die Debatte darüber, ob es zweckmäßig ist, geht weiter.

Mit dem Ende Juni verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) will die Bundesregierung erreichen, dass hasserfüllte und hetzerische Beiträge in sozialen Netzen schneller gelöscht werden. Facebook, YouTube und Twitter bekommen dazu Löschfristen aufgebrummt. Eindeutig strafbare Inhalte sollen binnen 24 Stunden getilgt werden, in komplizierteren Fällen bleiben sieben Tage. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Facebook hat deshalb angekündigt, in Essen ein weiteres Prüfzentrum für Deutschland mit zunächst 500 Mitarbeitern aufzubauen. Am Standort in Berlin arbeiten bereits 700 Personen.

Doch in der Praxis funktioniert das Gesetz bisher nicht immer so wie gewünscht. Im August hatte ein Facebook-Post der ZDF-Journalistin Dunja Hayali für Aufregung gesorgt. Sie war von einem Facebook-Nutzer übel beschimpft worden, worauf sie in ähnlichem Tonfall geantwortet hatte. Daraufhin war Hayalis Post von Facebook erst gelöscht und dann wiederhergestellt worden.

Das Wirrwarr um Hayalis Post zeugt von den praktischen Problemen bei der Umsetzung des NetzDGs. Facebook müsse „weiter daran arbeiten“, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) daraufhin der Bild-Zeitung, „dass sein Beschwerdemanagement besser funktioniert und nicht das Falsche gelöscht wird“.

Auch Netzaktivisten, Juristen, Gewerkschaften und Journalistenorganisationen sehen unter anderem Gefahren für die Meinungsfreiheit durch das neue Gesetz. Darüber hinaus stoßen sie sich aber vor allem an der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, die in die Hände global agierender Konzerne gelegt wird. Eine Alternative anstelle eines Gesetzes als Instrument gegen strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken wäre eine staatliche Medienaufsicht analog der britischen „Offcom“.

Dass aufgrund der knappen Fristen und hohen Strafen Inhalte überhastet entfernt werden könnten, war bereits im Vorfeld befürchtet worden. Auch fehle im Gesetz eine Definition, was bei Posts im Netz „offensichtlich rechtswidrig“ oder nur „erlaubte Schmähkritik“ sei, bemängelte die grüne Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Renate Künast.

Zudem könnte Maas’ Entwurf auch gegen das Grundgesetz und geltendes Europarecht verstoßen. Zu diesem Ergebnis war bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten gekommen. Auch David Kaye, UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, hatte die Pläne des Justizministeriums vorab kritisiert. In einem offenen Brief an die Bundesregierung sprach er von einer großen Gefährdung für die Meinungsfreiheit und Privatsphäre, zumal die im NetzDG geforderten inhaltlichen Restriktionen auf unklaren Definitionen strafrechtlich relevanter Äußerungen basierten.

Im Falle Hayalis kam es schließlich noch zu einer gütlichen Einigung: In einem längeren Telefongespräch hatte sich der Facebook-Nutzer bei Hayali für seinen Hass-Post entschuldigt, was diese akzeptierte. Allerdings ist es fraglich, ob der Facebook-Nutzer auch dann eingelenkt hätte, wenn sein Hasskommentar nicht in die Schlagzeilen geraten wäre. OS

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