Leibwächter beim G-20-Gipfel: Die Schlägertrupps der Mächtigen
Auch schlecht erzogene Leibwächter kommen nach Hamburg. Wie müssen sie sich benehmen und wann dürfen sie festgenommen werden?
Reisen die Prügeltürken aus Washington mit Erdoğan nach Hamburg?
Gegen zwölf türkische Sicherheitsbeamte haben die amerikanischen Behörden Haftbefehle erlassen. Auf Druck der Bundesregierung hin werden sie offenbar nicht mit nach Deutschland kommen. „Wir gehen davon aus und haben Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen in absehbarer Zeit nicht deutschen Boden betreten werden“, sagte ein Sprecher des Außenministeriums am Montag in Berlin.
Falls sie doch kommen: Könnten sie festgenommen werden?
Erstens kommt es darauf an, ob die USA gegen die Leibwächter über Interpol ein Fahndungsersuchen erwirkt haben, das den deutschen Behörden vorliegt. Die Frage danach will das Bundesjustizministerium nicht beantworten. Zweitens kommt es darauf an, ob die Leibwächter in Deutschland überhaupt belangt werden können oder ob sie Immunität genießen.
Genießen Leibwächter Immunität?
In Paragraf 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes heißt es: „Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der BRD im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.“ Erdoğan ist nach Hamburg eingeladen (immun). Seine zwölf Prügeltürken offenbar nicht (nicht immun). Seine übrigen Leibwächter hingegen schon (immun).
Dürfen die Leibwächter in Deutschland zuschlagen?
Vielleicht. Die hoheitlichen Aufgaben bleiben zwar bei der deutschen Polizei. Den ausländischen Bodyguards bleibt aber wie jedem anderen das Recht auf Notwehr und Nothilfe. Wird ihr Boss angegriffen, dürfen sie also eingreifen – solange alles verhältnismäßig bleibt. Was das heißt, ist Auslegungssache.
Dürfen die auch ballern?
Zumindest dürfen die Leibwächter ihre eigenen Waffen mitbringen. Laut Waffengesetz können „ausländische Diplomaten und gleichgestellte ausländische Personen“ beim Bundesverwaltungsamt die Erlaubnis beantragen, Waffen mitzubringen. Der Antrag ist bei Staatsbesuchen reine Formsache.
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