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Hilfe bei Beziehungsgewalt

Gewalt In Bremen soll durch ein Beratungsangebot verhindert werden, dass Opfer von Beziehungsgewalt ihre Anzeigen später wieder zurückziehen

In Bremerhaven werden Jugendamt und Frauenberatungsstelle direkt informiert

Wie viele Opfer von Beziehungsgewalt ihre Anzeige später zurückziehen, weiß der Senat nicht. Das teilte er jetzt auf eine Anfrage der CDU zum Thema Hilfen bei häuslicher Gewalt mit. Aber er will versuchen, heißt es weiter, mit einem niedrigschwelligen Beratungsangebot die Anzeigenzurücknahmen zu reduzieren.

Seit dem ersten Oktober fragt die Polizei bei Einsätzen die Betroffenen schriftlich, ob sie ihre Daten an den Verein „Neue Wege“ weitergeben dürfen. Unterschreiben sie die Einverständniserklärung, sollen sie von MitarbeiterInnen des Vereins kontaktiert werden. Dieser bietet Einzel- und Gruppenberatung an – sowohl den Tätern, mehrheitlich Männern, als auch den Opfern, mehrheitlich Frauen. Wie erfolgreich dieses Vorgehen war, das zunächst sechs Monate erprobt wurde, will der Senat jetzt auswerten und die Ergebnisse Ende April veröffentlichen.

Anders läuft es in Bremerhaven. Dort, schreibt der Senat, informiert die Polizei ohne Einverständniserklärung eine Frauenberatungsstelle und das Jugendamt über ihr Einschreiten bei einer Gewalttat in einer Ehe oder Partnerschaft. Die Frauenberatungsstelle bekomme die Information innerhalb eines Tages per Fax.

In den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres registrierte die Polizei in der Stadt Bremen 1.277 Straftaten, bei denen es um Beziehungsgewalt ging. Im Jahr 2015 waren es 1.710 Anzeigen. Bei den Delikten handelt es sich um Körperverletzung, Vergewaltigung sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit, darunter Bedrohung und Stalking. In Einzelfällen ging es um Mord- und Totschlagsverfahren.

Und: „Man muss von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen“, sagte vergangenes Jahr BKA-Präsident Holger Münch, der zuvor Staatsrat für Inneres in Bremen war.

Viele der angezeigten Straftaten landen nicht vor Gericht, weil „die geschädigten Zeuginnen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und keine Angaben mehr machen wollen“, teilte der Senat Anfang des Jahres mit.

„Auch erscheinen sie nicht selten nicht zu Vernehmungen oder reagieren nicht mehr auf Schreiben der Polizei und der Staatsanwaltschaft“, hieß es weiter. Dies täten sie „auch aus Sorge um ihre Sicherheit und die ihrer Kinder“. eib

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