UN-Vertretung über Rassismus: Deutschland muss dagegenhalten
In der Bildung, in der Justiz, bei Straßennamen: Nichtweiße treffen hierzulande oft auf Rassismus. Das Grundgesetz sollte endlich umgesetzt werden.
Vom 20. bis 27. Februar gastierte auf Einladung der Bundesregierung eine UN-Vertretung in Deutschland, deren offizieller Name etwas sperrig klingt: „Arbeitsgruppe von Sachverständigen der Vereinten Nationen zu Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland“. Fünf Mitglieder, unter ihnen auch der philippinische Vorsitzende Ricardo Sunga III, trafen Akteure aus Politik, Gesellschaft, Justiz und Medien. Sie wollten wissen: Wie ist denn nun die Situation von schwarzen Menschen in Deutschland? Die Stationen führten die Gruppe nach Berlin, Dessau, Frankfurt, Wiesbaden, Köln und Hamburg – und dabei blieb die Erkenntnis, dass Deutschland mehr tun muss.
„Das Grundgesetz wird nicht umgesetzt“, sagte etwa Sung, als er am Montag die vorläufigen Ergebnisse in einer einstündigen Pressekonferenz in Berlin vorstellte. Kritikpunkte nannte er viele, endgültig aufführen will die UN-Delegation diese aber erst im September in einem umfassenden Bericht. Vorläufig gilt, so Sung, dass Deutschland sein Nationalnarrativ ändern müsse. „Die Kolonialvergangenheit, vor allem das Verbrechen an den Herero und Nama, muss besser aufgearbeitet werden. Es gab keine Reparationen und keine Gespräche mit den Minderheiten.“
Überhaupt fehle eine gesellschaftliche Debatte, und die Geschichte der Schwarzen werde nicht ausreichend berücksichtigt. Auch könne er nicht verstehen, wieso in Deutschland Kolonialherren mit Straßenschildern geehrt würden. Wenig überraschend steht in Sungs vorläufigem Bericht auch, dass Menschen mit vermeintlich afrikanischer Abstammung alltäglich Polizeibrutalität und Racial Profiling erfahren.
„Das muss aufgeklärt werden“
Überproportional oft habe rassistische Diskriminierung hier einen institutionellen Hintergrund. Lehrer rieten Menschen mit Migrationshintergrund etwa eher zur Hauptschule, bei Polizei oder Justiz fehlten nichtweiße Bedienstete. Sung sieht hier massiven Nachholbedarf, genau wie im Fall Oury Jalloh. Bei der Visite in Dessau ging es vor allem um den Fall des Asylbewerbers, der am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle verbrannt war (die taz berichtete).
Pressevertreter waren bei dem Besuch nicht eingeladen, Ralf Moritz, Sprecher der Polizeidirektion Ost, informierte: „Es wurden viele detaillierte Fragen gestellt.“ Vor allem, weil noch immer offen ist, was genau hinter dem Brand steckte. Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ geht davon aus, dass Oury Jalloh ermordet wurde. Ein Abschlussbericht steht noch aus, die Dessauer Staatsanwaltschaft ließ am Mittwoch lediglich mitteilen, dass der Öffentlichkeit zu gegebener Zeit Ergebnisse präsentieren würden. Sunga sagte dazu: „Das muss aufgeklärt werden, wir wollen, dass sich eine unabhängige Ermittlungskommission darum kümmert.“
Hintergrund des UN-Besuchs ist die Resolution 68/237 vom 23. Dezember 2013, mit der die Vereinten Nationen die Internationale Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung für den Zeitraum 2015 bis 2024 ausgerufen haben, sie firmiert unter dem Motto: „Menschen afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“. Die Länder sollen sich stärker gegen rassistische Diskriminierung engagieren, sowohl in Gesetzgebung als auch in der alltäglichen Praxis und der gesellschaftliche Beitrag von Menschen afrikanischer Abstammung soll gewürdigt werden.
Die von der UN ausgerufene Dekade könnte im Idealfall zu einem Perspektivwechsel führen, der, wie der UN-Bericht belegt, längst überfällig ist. Ob zehn Jahre ausreichen, um eine jahrhundertealte Geschichte der Diskriminierung auszugleichen, scheint jedoch fraglich.
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