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Umstrittene InspektionJugendgesetz schafft Tatsachen

Der Senat will die umstrittene Jugendhilfe-Inspektion gesetzlich verankern. Dabei soll eine Kommission gerade erst beginnen, deren Sinn zu überprüfen

Schal des Schweigens? Die Behörde von Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) verankert schnell noch ein Gesetz Foto: Lukas Schulze/dpa

Noch kurz vor Weihnachten, am 20. Dezember, soll die Enquete-Kommission zur Überprüfung der Kinder- und Jugendhilfe ihre Arbeit aufnehmen. Nun gibt es Ärger, weil der rot-grüne Senat am Dienstag den Entwurf für ein neues Ausführungsgesetz beschlossen hat, das die umstrittene Jugendhilfe-Inspektion rechtlich verankert – sogar deren Kompetenzen erweitert. So sollen künftig nicht nur Jugendämter, sondern auch freie Träger der Jugendhilfe ihre Dokumente den Inspektoren aushändigen müssen.

Die Inspektion wurde 2013 vom damaligen Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) nach dem Tod der elfjährigen Chantal eingesetzt. Sie ist umstritten, weil sie bisher nach tragischen Todesfällen oft der Politik den Rücken frei hielt und der Öffentlichkeit vermeintlich schuldige Mitarbeiter präsentierte. Einer von 17 Untersuchungsaufträgen der von SPD, Grüne, FDP und Linken eingesetzten Kommission lautet deshalb auch: „Kann die Jugendhilfeinspektion der Einhaltung von Standards und Regeln sowie der Etablierung einer förderlichen ‚Fehlerkultur‘ dienlich sein?“

„Der Senat schafft hier Tatsachen, bevor die mit breiter parlamentarischer Mehrheit beschlossene Kommission überhaupt das erste Mal getagt hat“, kritisiert die Vorsitzende der Linksfraktion, Sabine Boeddinghaus. Sie werde bei Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) Beschwerde einlegen.

Die Enquete-Kommission ist der Versuch, in der Jugendhilfe bei strittigen Fragen Konsens zu finden. Zum Beispiel soll überprüft werden, ob die Jugenämter zu viele bürokratische Regeln haben, die die Mitarbeiter von der Arbeit mit den Menschen abhalten. In der Kritik steht auch ein von Scheele eingeführtes „Qualitätsmanagement“. Auch das soll nun noch schnell gesetzlich verankert werden.

Die Enquete-Kommission

Die Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte stärken“ besteht aus neun Experten und neun Politikern und soll bis 2018 Empfehlungen vorlegen.

Es gibt insgesamt 17 Prüfaufträge. Punkt 8 lautet: „Kann die Jugendhilfeinspektion der Einhaltung von Standards und Regeln sowie der Etablierung einer förderlichen ‚Fehlerkultur‘ dienlich sein und welche Veränderungen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht sind gegebenenfalls hierzu notwendig?“

„Das Ausführungsgesetz greift den Ergebnissen der Enquete-Kommission nicht vor“, sagt hingegen Sozialbehördensprecher Marcel Schweitzer. Denn laut Einsetzungsbeschluss erfolge deren Arbeit in „Würdigung“ der Beschlüsse der beiden Sonderausschüsse zum Tod von Chantal und Yagmur. Und diese sähen eben eine Verankerung der Jugendhilfe-Inspektion vor. Sollte die Enquete, wenn sie 2018 fertig ist, Änderungsbedarf bei der „Ausgestaltung“ der Inspektion sehen, werde die Bürgerschaft „darüber diskutieren“, sagt Schweitzer.

Auch die Grünen-Jugendpolitikerin Anna Gallina sagt: „Ich sehe nicht, dass der Untersuchungsauftrag der Enquete-Kommission geschwächt wird.“ Sie verweist auf besagte Empfehlung des Yagmur-Ausschusses zur Jugendhilfe-Inspektion, die mit Stimmen von CDU, SPD, Grüne und FDP verabschiedet wurde. „In der Tat ist das ein Thema, wo die Enquete noch mal drauf gucken soll.“ Doch man könne nicht zwei Jahre warten. Es sei mit allen Fraktionen besprochen, dass es bis zum Ende der Enquete -Kommission keinen jugendpolitischen Stillstand geben solle.

Die Jugendhilfe-Inspektion könne arbeiten, „dafür braucht es keine Gesetzesänderung“, hält der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer dagegen, der für die Dauer der Enquete als Referent für die Links-Fraktion arbeitet. So aber werde der ergebnisoffene Auftrag der Bürgerschaft „ad absurdum“ geführt.

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