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Einsetzung der BGH-RichterAuswahl ohne Begründung

Eine Richterin aus Celle klagte vor dem Verfassungsgericht gegen ihre Nichtberücksichtigung im Richterwahlausschuss. Ohne Erfolg.

Verfolgt nicht nur die Bestenauslese Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Die Wahl von Bundesrichtern ist in der Regel nicht gerichtlich überprüfbar. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. Es lehnte daher die Verfassungsbeschwerde einer Richterin ab, die bei der Wahl von Bundesgerichtshof (BGH)-Richtern nicht berücksichtigt worden war.

Die Richterin Valeska Böttcher war von der niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) zwei Mal für die Wahlneuer BGH-Richter vorgeschlagen worden. Beim zweiten Versuch im März 2015 wurden im Richterwahlausschuss jedoch sechs andere Kandidaten gewählt (vier Frauen und zwei Männer), darunter Falk Bernau, der von einem CDU-Bundestagsabgeordneten vorgeschlagen worden war. Sowohl Böttcher als auch Bernau waren damals am Oberlandesgericht Celle tätig.

Böttcher fand, dass sie bessere Beurteilungen hatte als Bernau, weshalb sie und nicht Bernau hätte gewählt werden müssen. In der Folge ging Böttcher gegen Bernaus Wahl vor Gericht und als die Klage erfolglos blieb, erhob sie Verfassungsbeschwerde.

Die Bundesrichter werden im Richterwahlausschuss gewählt, dem die 16 Landesjustizminister und 16 Bundestagsabgeordnete angehören. Faktisch wird aber schon vorab ausgekungelt, wer gewählt werden soll. Dabei spielt vor allem der Länderproporz eine zentrale Rolle, aber auch die politische Ausgewogenheit. Das Bundesverfassungsgericht bestimmte nun erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Wahl von Bundesrichtern. Danach gilt auch im Richterwahlausschuss das Prinzip der Bestenauslese.

Das heißt, es muss auf Eignung und Leistung geachtet werden. Da es sich um einen Wahlvorgang handelt, muss die Auswahl aber nicht begründet werden. Eine gerichtliche Kontrolle ist so in der Regel nicht möglich, anders als bei der Ernennung von Landesrichtern oder Beamten. Die Verfassungsrichter sehen dies gerechtfertigt, da der Wahlvorgang die demokratische Legitimation der Bundesrichter erhöht.

Keine persönliche Vorstellung

Der Richterwahlausschuss muss sich allerdings ein Bild allervorgeschlagenen Bewerber machen, so die Karlsruher Vorgabe. Dabei genüge es jedoch, wenn dem Ausschuss die relevanten Beurteilungen vorliegen. Eine persönliche Vorstellung aller Bewerber ist nicht erforderlich.

Der Bundesjustizminister, der laut Richterwahlgesetz der Wahl zustimmen muss, hat in der Regel die Auswahl des Richterwahlausschusses zu übernehmen – es sei denn diese verfehlt die Anforderungen der Bestenauslese völlig. Wenn er dem Ausschuss folgt, muss er ebenfalls keine Begründung abgeben, so das Verfassungsgericht.

Nur in zwei Fällen trifft den Justizminister eine Begründungspflicht: Wenn er einen gewählten Bewerber als Bundesrichter ablehnt oder wenn er einem gewählten Bewerber zustimmt, der aber laut seiner gerichtlichen Beurteilungen „ungeeignet“ ist.

Nach diesen Maßstäben lehnte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Klage von Richterin Böttcher ab. Sie sei den Beurteilungen nach zwar als BGH-Richterin besser geeignet als Falk Bernau. Dessen Wahl sei aber auch noch nachvollziehbar und deshalb nicht zu beanstanden. Eine ausdrückliche Begründung für die Wahl Bernaus war nicht erforderlich.

Die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts gelten für die Wahl der fünf Bundesgerichte: Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden auf andere Weise gewählt. (2 BvR 2453/15)

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9 Kommentare

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  • ….ok - …. zu still ruht der See!

     

    @ "…Wenn beide die Qualifikation für das BGH Auswahlverfahren haben, fällt es normal sterblichen OLG-Mitrichtern schon schwer diese höheren Juristenwesen zu "beurteilen". Kann ja immerhin sein, dass von der Senatsmeinung abweichende Meinung ausgewogener und damit gerechter ist.…"

    ( - hä? - Wie meinen?) & ~>

     

    Könnt ja sagen - 

    "Junger Mann - da wissense mehr -

    Wie ich!" ( exOB von Kölle;)

    Aber einer Ihrer "höheren Juristenwesen" & exBischof v.MS - Befand in seiner berüchtigten

    Probandenrede "Homo homini lupus"

    (& nach uns nie wieder – SCHLUSS!!;) : ~>

    Grämen Sie sich nicht wg regelmäßig "R 1 forever" - Gilt für Pastoren ja auch! - & Was sind schon da - Beurteilungen! In the crew - weiß doch jeder -

    Wo der andere so steht." Na bitte! - & -

    Alles echt - kein Scheiß!

    "Tja - doch wies so im Leben geht -

    Es mangelt jede Pietät!;)"

     

    (Daß am nächsten Morgen - Einer befand - 

    "Muß man sich echt - die Biertischweisheiten  eines älteren Herrn anhören?" - (gar nicht mal schlecht!,))

    Sie hier nicht verschwiegen!

    Ja - da lachten klopfend diese Gören! 

    Klar - wurde hinterbracht!

     

    & - auch nicht - daß - einer geht noch -

    Er schwarze PersoAkten - ja so was gibt´s!

    (& - Nur sein - Brauch?) - doch - doch -

    Bei Abgang frech&demonstrativ - &

    Folgenlos -in seiner Suite ließ liegen!

    Das - ist ihr Wichte - Seid's etwa naiv?

    Eine andere Geschichte!;)

     

    ff - gern -

  • Mit Verlaub - I´m still waiting!

     

    Herr Christian Rath -

    Wo bitte bleibt Ihr Kommentar?!

     

    Daß hier unsere Karlsruher -

    Primadonnen - wie gehabt - über ihr -

    Eigenes Geburtssystem befinden - &

    Dazu - auch klar - gekonnt - pro domo -

    Das Demokratieprinzip in Stellung bringen -

    Das - Könnte frauman ja gut erstmal mit -

    So what! & Leicht resigniert - Auf Seite tun.

     

    Ja - das schonn.

    Aber daß dieses Hohnsprechende -

    Dreist - antidemokratische nicht-öffentliche -

    HinterzimmerKaupelSystem -

    Seit Jahrenden - Dummdreist - & -

    Querbeet - ( & Recht ist geronne Macht! -)

    Zum Himmel stinkt - Das - Wissen auch Sie! &

     

    Genau dazu genau - hätte ich mal von Ihnen - Mehr als - nur kompensatorische -

    Bemüht konsensuale - Gemeinplätzchen -

    Hie Da & Dort - Serviert bekommen!

     

    (& - ARD-Grinsebacke & Jahrgangsgleicher

    Karl-Dieter Möller - & aus upps - Münster!

    & -Genau - Dereinst - Unser Mann in KA -

    Sollte in seiner zahnlosen Ranwanzattitüde -

    Unvergessen - Nicht das Maß der Dinge sein.)

    kurz - Ihrs - Wär in echt - Mal fein!

    klar - Mit Dank im voraus!

     

    Wie gesagt - I´m still waiting!

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Weil die übergangene Richterin besser geeignet ist, spart man sich die Begründung, warum der schlechter geeignete Kandidat berufen wurde. Folgerichtig.

    • @60440 (Profil gelöscht):

      Woraus entnehmen sie denn, dass die übergangene Richterin besser geeignet ist?

       

      Wenn beide die Qualifikation für das BGH Auswahlverfahren haben, fällt es normal sterblichen OLG-Mitrichtern schon schwer diese höheren Juristenwesen zu "beurteilen". Kann ja immerhin sein, dass von der Senatsmeinung abweichende Meinung ausgewogener und damit gerechter ist.

       

      Von einem BGH-Richter erwartet man umfassende perfekte Rechtskenntnisse. Die haben sie in der Regel vermutlich auch. Beurteilungen dieser Richt durch andere Richter sind da nur beschränkt aussagekräftig.

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @A. Müllermilch:

        Lesen Sie doch den Artikel, da stehts drin.

  • Seit Jahren fordere ich die Direktwahl von Richtern durch den Bürger, so wie es in den Staaten schon immer war. Gerade hat ein Gutachten gezeigt, wie sich Seilschaften nach dem 3.Reich im Justizministerium breit gemacht haben. Es mag Seilschaften geben, die bis heute halten.

     

    Nur wenn Richter öffentlich vom Wahlvolk bestätigt werden, kann sich das ändern. Es gibt so viele Gruppen, die mehr Demokratie fordern. Doch wichtiger als Volksabstimmungen wäre es, Verfassungsorgane zu wählen.

    • @mdarge:

      Direktwahl -

       

      Short cut -

      Schon als Studi. gern bei Rechtsvergleichung unterwegs - spuck Ihnen mal etwas in die Suppe!

      Gibt´s ja nicht nur dort - Kanada - Schwyz ... - &

      Ob Wahl der Weisheit "demokratischerer"

      Schluß ist - ist m.E. noch nicht soo sicher -

      Noch nicht ausgemacht!

       

      mal - wg eigener Faulheit - at hand ~> http://www.kritv.nomos.de/fileadmin/kritv/doc/KritV_10_03.pdf das aktuelle Heft in der Richtung

      als Einstieg.

      • @Lowandorder:

        Wie ich bereits geschrieben habe, geht es nicht um der Weisheit letzten Schluss, sondern um eine Verbesserung gegenüber dem unhaltbaren Zustand heute.

         

        Die Wahl wäre für Deutschland ein Novum, denn sie würde ohne Beteiligung der Parteien laufen. Nur zum Richteramt befähigte Kandidaten stehen zur Wahl, notfalls nur einer. Gewählt wird langjährig oder auf Lebenszeit (wie bei den US-Bundesrichtern). Die Verfassungsrichter werden wie bisher vom Parlament bestimmt. Da nun direkt vom Volke gewählt, wären die Richter unabhängiger als jemals zuvor. Keiner Behörde unterstellt und nicht dem 'Ticket' einer Vereinigung verpflichtet. Dafür wären sie namentlich öffentlich bekannt und respektiert.