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Eine fast normale Trauung

Nordkirchen-Beschluss

Was die Nordkirche da am Donnerstag beschlossen hat, ist erst mal gut: Die 156 Männer und Frauen der Landessynode aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern stimmten dafür, gleichgeschlechtliche Paare künftig im Gottesdienst zu segnen – als offizielle Amtshandlung mit Eintrag ins Kirchenbuch. Es gab nur drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen, und damit ist die Nordkirche mit ihren 2,1 Millionen Mitgliedern die fünfte von bundesweit 20 evangelischen Landeskirchen mit Segnungsgottesdienst. Am 1. November soll das Gesetz voraussichtlich in Kraft treten.

Das ist schon ein Fortschritt, konnten sich homosexuelle Paare seit Gründung der Nordkirche 2012 den Segen nur in einem seelsorgerischen Gespräch abholen. Aber: Getraut werden die Männer- und Frauenpaare noch immer nicht.

„Die Segnung von Menschen in eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist auf Augenhöhe mit der Trauung von Mann und Frau“, sagte dazu der Präses der Nordkirche, Andreas Tietze. Bis auf den Begriff Segnung statt Trauung gebe es keinen Unterschied zur bisherigen Zeremonie einer Eheschließung. Es können Ringe getauscht werden, das Bekenntnis „bis der Tod uns scheidet“ wird von den Liebenden gesprochen, Ringe können getauscht werden und der Pastor sagt auch: „Was Gott zusammen gefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“

Wenn der Pastor oder die Pastorin überhaupt will, denn sie dürfen die ganze Zeremonie aus theologischen Gründen ablehnen. Dann sorgt der Propst für Ersatz. Der Begriff Trauung werde laut Tietze bloß aus Rücksicht auf jene nicht verwendet, denen es schwer falle, diese Zeremonie zu akzeptieren.

Die Lesben- und Schwulenverbände Hamburgs und Schleswig-Holsteins sind trotzdem zufrieden. Der Beschluss sei „ein erster wichtiger Schritt zur völligen Akzeptanz und Gleichstellung von Lesben und Schwulen in der Landeskirche“, sagten die Sprecher Wolfgang Preussner und Danny Clausen-Holm.

Propst Daniel Havemann aus dem Kirchenkreis Plön-Segeberg in Schleswig-Holstein hingegen sieht die Gefahr, dass der Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare als „Trauung zweiter Klasse“ verstanden werden könnte. ilk

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