Prozessauftakt gegen Werner Mauss: Agent Schildkröte
Der Ex-Undercoveragent Werner Mauss soll mehr als 15,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Er selbst schweigt. Der Fall wird kompliziert.
Staatsanwalt Timo Dörfer sagt nicht: „Werner Mauss wird angeklagt, sich durch zwölf selbstständige Handlungen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben.“
Er sagt: „Werner Mauss alias Claus Möllner alias Dieter Koch alias Richard Nelson wird angeklagt, sich durch zwölf selbstständige Handlungen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben.“
Montagvormittag in Saal C240 des Landgerichts Bochum, Prozessauftakt gegen einen 76-Jährigen mit mindestens drei Tarnidentitäten, tatsächlicher Geburtsname Mauss. Der Angeklagte gehört zu den legendärsten Gestalten der deutschen Kriminalgeschichte, als freier Mitarbeiter war er über Jahrzehnte für verschiedene Sicherheitsbehörden tätig. Ob in seinem Berufsleben alles legal zuging, stand immer wieder im Zweifel. Vor einem deutschen Gericht landete er trotzdem nie, und dabei wäre es auch geblieben, hätten nordrhein-westfälische Behörden im Jahr 2012 nicht eine Steuer-CD aus der Schweiz gekauft.
Eine Steuer-CD aus NRW
In Bochum rattert Staatsanwalt Dörfer die Steuerschuld des Angeklagten herunter. „Jahr 2003: 920.526 Euro Einkommenssteuer, 50.628 Euro Solidaritätszuschlag, gesamt 971.154 Euro.“ Auf der Schweizer CD befanden sich geklaute Daten der Züricher UBS-Bank, vor allem Namen reicher Kunden aus Deutschland, die mutmaßlich Steuern hinterzogen haben. Einer der Namen: Claus Möllner.
„Jahr 2009: 1.000.068 Euro Einkommenssteuer, 55.003 Euro Solidaritätszuschlag gesamt 1.055.071 Euro.“ Mit der Auswertung der CD wird die Staatsanwaltschaft Bochum beauftragt. Die Ermittler finden heraus, dass der Deckname zu Mauss gehört. Der wohnt im Hunsrück, wird aber unter einem weiteren falschen Namen beim Finanzamt Essen-Süd geführt – eine Ausnahmeregelung mit Rücksicht auf die besondere Gefährdungslage des Privatermittlers.
„Jahr 2013 geschätzt: 1.138.080 Euro Einkommenssteuer, 62.472 Euro Solidaritätszuschlag, gesamt 1.200.552 Euro.“ Vier Jahre lang ermittelt die Staatsanwaltschaft, bis sie das Finanzgeflecht des Angeklagten durchdrungen hat. Sie ist überzeugt, dass Mauss dem Finanzamt über Jahre Finanzanlagen auf den Bahamas und anderswo verschwiegen hat. Staatsanwalt Dörfer braucht im Bochumer Gerichtssaal Minuten, um seine Zahlenreihe aufzusagen. „Gesamtsumme: 15.247.981 Euro“, heißt es am Ende.
„Drei der fünf Richter müssen ihre Köpfe da schon mit den Händen abstützen. Steuerprozesse können dröge sein, auch wenn die Angeklagten schillernde Persönlichkeiten sind.
Im Auftrag der Regierung
Bekannt wurde Mauss einst durch seine Tätigkeit als freischaffender Geheimagent – wobei das Wörtchen „geheim“ in seinem Fall relativ zu verstehen ist. Er empfängt Journalisten zu Interviews, er war auf dem Titelbild des Spiegel, er betreibt unter werner-mauss.de sogar eine eigene Homepage. Er dokumentiert dort ausführlich, was andere über ihn schreiben; er listet auf, welche Kriminalfälle er im vergangenen halben Jahrhundert angeblich aufgeklärt hat. Wenn noch etwas geheim ist am Leben des Werner Mauss, dann sind es die Antworten auf zwei Fragen: Welche seiner Geschichten sind wahr, welche erfunden? Und war tatsächlich alles legal, was er und seine Auftraggeber in den Sicherheitsbehörden über Jahrzehnte getrieben haben?
Mauss’ Karriere startete 1961. Mit gerade mal 21 Jahren machte er sich in Essen als Privatdetektiv selbstständig. Zunächst ermittelte er in Ehestreitigkeiten, später engagierten ihn Versicherungen für die Suche nach Betrügern, irgendwann in den 1960ern bekam er dann erste Aufträge staatlicher Behörden.
Der Anfang einer Serie spektakulärer Einsätze. Nach eigenen Angaben spürte Mauss im Auftrag des BKA den europaweit gesuchten Polizistenmörder Alfred Lecki in Alicante auf. Den RAF-Terroristen Rolf Pohle ließ er in Athen auffliegen. In Nordfrankreich stöberte er 41 Giftmüllfässer auf, nach denen Polizeibehörden in halb Europa ein Jahr lang gesucht hatten. In Kolumbien verhandelte er im Auftrag der Bundesregierung mit ELN-Rebellen über die Freilassung von Geiseln.
Auf seiner Homepage berichtet er ausführlich von seinen Abenteuern, etwa einer Schießerei auf dem Domplatz von Mailand im Jahr 1974. Seine Zielperson, ein italienischer Serienräuber, zog dort zwei Revolver. Mauss überlebte unverletzt – er „ließ sich blitzartig fallen und rollte sich zwischen Bordsteinkante und sein Fahrzeug“.
Das klingt natürlich ein wenig irre. Man kennt solche Menschen ja: Verrückte aus der Fußgängerzone, die sich für eine verhinderte Version von 007 halten und es jedem erzählen, der nicht schnell genug in den H&M flüchtet. Wener Mauss ist aber nicht verrückt, er steht auch nicht in der Fußgängerzone, sondern lebt in einem beachtlichen Anwesen im Hunsrück. Ob jedes Detail seiner Geschichten stimmt, ist zweifelhaft. Dass seine Karriere aber zumindest in den Grundzügen so ablief, wie er es schildert, ist bestätigt. Zu seinen Auftraggebern gehörten das BKA, der BND und die Bundesregierung, für seine Tarnidentitäten erhielt er offizielle Dokumente.
Mehr Freiheiten als jeder Beamte
Unumstritten war diese Kooperation nie: Mauss ermittelte zwar im Auftrag der Sicherheitsbehörden, unterstand als freier Mitarbeiter aber nicht der gleichen Kontrolle wie ein Beamter. Engagierten ihn seine Auftraggeber gerade deswegen? Weil er sich Maßnahmen erlauben konnte, die Ermittlungsbehörden eigentlich verboten sind? Und wer stellte eigentlich sicher, dass die Interessen staatlicher und privater Mandaten nicht miteinander in Konflikt gerieten?
In den 1980er Jahren ging diesen Fragen sogar ein Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtags nach. Die Abgeordneten wollten unter anderem klären, ob Mauss gemeinsam mit Beamten bei Ermittlungen gegen Gesetze verstoßen hatte. Von Behörden geschützt entzog sich der Privatdetektiv aber lange einer Aussage, nachgewiesen wurde ihm nichts.
Und jetzt? Wird Mauss nach all den Jahren doch noch zur Rechenschaft gezogen? Nicht wegen seiner Agentenabenteuer, sondern ausgerechnet wegen einer falschen Steuererklärung?
Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal verkleidet. Er trägt eine dicke, gefütterte Daunenjacke. Sie ist praktisch, Mauss kann sich darin verkriechen, als die Kameramänner vor Verhandlungsbeginn vor die Anklagebank stürmen.
Er verkriecht sich in seine Kapuze
Ausziehen wird er sie den gesamtenProzesstag über nicht, obwohl der Raum gut geheizt ist. Von hinten, aus dem Zuschauerraum, gibt er damit ein komisches Bild ab: Der Oberkörper ist leicht nach vorne gebeugt, der Hinterkopf mit der Halbglatze ragt nur halb über der wuchtigen Kapuze hervor. Der Angeklagte erinnert darin eher an eine Schildkröte im Panzer als an den legendärsten Geheimagenten der Nation.
Obgleich seine Version der Geschichte weiterhin als Stoff für einen Geheimdienstthriller taugen würde: In zwei Vorbesprechungen mit den Richtern und der Staatsanwaltschaft hatten Mauss’ Anwälte den Vorwurf der Steuerhinterziehung abgestritten. Das Vermögen auf den Bahamas und anderswo gehörte ihrem Mandaten überhaupt nicht – er verwalte es nur treuhänderisch im Auftrag internationaler Organisationen. Die Süddeutsche Zeitung berichtete vor Prozessbeginn, wozu das Geld nach Angaben des Angeklagten diente. Demnach stellten westliche Geheimdienste das Geld zur Verfügung, bei Bedarf sollte Mauss damit etwaige neue, teure Missionen finanzieren.
Das Problem des Angeklagten: Das Gericht hält diese Geschichte offenbar für großen Quatsch. „Auf Bitte der Beteiligten kam es am 24. Juni zu einem ersten Vorgespräch der Prozessbeteiligten“, gibt der Vorsitzende Richter Markus van den Hövel nach der Anklageverlesung zu Protokoll. „Die Verteidigung hat dabei ihre Auffassung vertieft, es handle sich um treuhändisch angelegtes Vermögen. Die Kammer hat Bedenken in Hinblick auf die Plausibilität des Vorbringens geäußert.“
Blickt Mauss von der Anklagebank geradeaus, sieht er hinter der Bank der Staatsanwaltschaft eine Fensterfront. Die untere Hälfte ist mit Folie beklebt, er kann nicht hindurchschauen. Blickt er nach oben, sieht er den Wipfel eines Kastanienbaums, darüber den Himmel.
Auf Kaution draußen
Mauss ist herumgekommen in seinem Agentenleben. Um mobil operieren zu können, machte er schon zu Beginn seiner Karriere einen Flugschein. Musste er spontan in den Einsatz, stieg er einfach in seine Cessna.
Kann er das Gericht in den neun bis Weihnachten angesetzten Prozesstagen nicht überzeugen, wird er so schnell nicht mehr herumkommen. Derzeit ist Mauss gegen Kaution von einer Million Euro frei. Die Höchststrafe für Steuerhinterziehung liegt aber bei fünf Jahren Haft. Für einen 76-Jährigen ist das eine lange Zeit, selbst dann, wenn er vier Identitäten hat. Das ist das erste Problem des Angeklagten.
Das zweite Problem: Die Geschichte vom Geheimdienstfonds würde er dem Gericht vielleicht gerne auftischen, er kann es aber nicht. Zumindest behauptet er das. „Unser Mandant wird sich heute nicht zur Sache einlassen, unabhängig davon, ob er sich einlassen dürfte, wenn er wollte“, sagt sein Anwalt Rainer Hamm. Um sich zur Sache zu äußern, benötige Mauss eine Aussagegenehmigung von seinen alten Auftraggebern. Die sei beantragt, aber noch nicht erteilt. Also bleibe Mauss nichts anderes übrig, als zu schweigen.
Als der Prozesstag gegen 13 Uhr endet, ist damit klar: Dieser Prozess wird tatsächlich speziell. Nicht nur für den Staatsanwalt.
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