Steuerhinterzieher und Ex-Geheimagent: Bewährungsstrafe für Mauss
Werner Mauss war Geheimagent und hat unter seinem Decknamen große Geldmengen im Ausland versteckt. Jetzt wurde er wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Fast frei: Werner Mauss muss nicht in den Knast Foto: dpa
BOCHUM dpa | Der frühere Geheimagent Werner Mauss ist wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damit muss der 77-Jährige nicht ins Gefängnis. Die Richter am Bochumer Landgericht zeigten sich am Donnerstag überzeugt davon, dass Mauss unter einem Decknamen große Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch zwischen 2002 und 2011 Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat.
Mauss hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten, seine Verteidiger forderten einen Freispruch. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten sie an, Revision einzulegen. Sie warfen den Richtern vor, entlastenden Beweisen „nicht zugänglich“ gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt.
Mauss behauptet, dass ihm die meist in Stiftungen angelegten Millionen nicht zuzurechnen seien. Es handele sich vielmehr um einen Fonds ausländischer Geldgeber, der dazu gedient habe, seine geheimen Agententätigkeiten zu finanzieren.
Nach eigenen Angaben war Mauss jahrzehntelang in geheimer Mission für die Bundesregierung unterwegs – unter anderem bei der Befreiung von Geiseln. Ins Visier der Ermittler war er durch eine Steuersünder-CD geraten, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte.
Richter Markus van den Hövel sprach in der Urteilsbegründung von einer „beeindruckenden Lebensleistung“ von Mauss, die bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden sei. Neben der Bewährungsstrafe wurde außerdem die Zahlung von 200.000 Euro an karitative Organisationen angeordnet.
Leser*innenkommentare
Lowandorder
& jetzt - a Ferni -
19 Millionen!!! Hinterzogen!
StA hatte was mit 6 Jahren beantragt!
& Dann xchen + Bewährunsstrafe!
Zwar will dieser Vogel zum BGH
(sein Anwalt hörte sich ganz anders an - " ausgewogenes Urteil & blabla!")
Ok.
Aber die StA? - mal gespannt - ob hier ein (immer geleugnete!;) Weisung zugunsten eines verdienten Straftäters greift/erfolgt?!
Lowandorder
Na Servus.
Bewährungsstrafe.
Die Latte liegt - wie von Herrn Zumwinkel mal
sauber hingezirkelt - wa! Remember!
Bei 2 Millionen - bis da nich Bewährungsstrafe möglich!
Die genaue Zahl ist aber nicht genannt.
Statt dessen steht zu lesen -
"…Richter Markus van den Hövel sprach in der Urteilsbegründung von einer „beeindruckenden Lebensleistung“ von Mauss, die bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden sei. …"
&
Will ja nicht meckern.
Aber doch für mich erstaunlich - was
Angeblich einen Richter so beeindrucken können soll!
Vermute aber doch stark - Bewährungsstrafe -
War eigentlich lege artis nich drin!
Die StA sollte also Berufung einlegen.
83379 (Profil gelöscht)
Gast
Ihm wurde sein Dienst für Deutschland zugute gehalten, außerdem gab das Gericht zu erkennen das es durchaus Zweifel hat ob das wirklich sein Geld sei. So gesehen macht das Urteil schon Sinn.
Ob Herr M. aber tatsächlich soviel für Deutschland geleistet hat, ich bezweifel es.
Lowandorder
Ach - Sie meinen ernsthaft -
Strafrechtliche Verurteilungen gingen Wie's - Kaupelmauschelspiel?
"Nix Genaues waas ma nit - mäht nix!
Irgendwaas wird scho draa sei - gell!
Na nemme mer mal - die Hälft?!"
Geht's noch?!
Mal soviel - bei all meinen Bedenken - wa! Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer - wird mann nicht einfach so.
No. Der - kann sicher sein Handwerk.
Dennoch - s. dazu weiter oben -
Glaub ich nicht - daß beim BGH das Urteil - zumindest nicht im Strafmaß abgesegnet wird.
Lowandorder
Sorry -
Muß heißen
"…Bei 2 Millionen - bis da noch Bewährungsstrafe möglich!…"
Auch klar.