Bundeswehr-Soldaten in der Türkei: Abgeordnete dürfen Incirlik besuchen
Der Streit um den Besuch der deutschen Abgeordneten in Incirlik ist beigelegt. Anfang Oktober dürfen Parlamentarier einreisen.
dpa/afp | Die Türkei hat grünes Licht für die seit Wochen umstrittene Abgeordnetenreise auf den Bundeswehr-Stützpunkt Incirlik gegeben. Der Besuch von Mitgliedern des Verteidigungsausschusses soll wie geplant Anfang Oktober stattfinden.
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) teilte am Donnerstag in Berlin mit: „Ich begrüße, dass die türkische Regierung jetzt den Besuchsplänen des Verteidigungsausschusses des deutschen Bundestages zugestimmt hat.“
Ankara hatte deutschen Parlamentariern Besuche auf dem Nato-Stützpunkt aus Verärgerung über eine Armenien-Resolution des Bundestags verweigert. Bewegung in den Streit hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem Zugeständnis gebracht, dass die Bundesregierung die Resolution für rechtlich nicht bindend erachte. Bereits im Juni hatte der Bundestag das Vorgehen gegen die Armenier im Osmanischen Reich vor mehr als 100 Jahren als Völkermord eingestuft.
In Incirlik sind aktuell rund 250 deutsche Soldaten stationiert. Sie unterstützen die Luftangriffe auf die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) mit Aufklärungsflügen und Luftbetankung. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte am Dienstag in Berlin erklärt, sie gehe davon aus, dass der Besuch nicht mehr verschoben werden müsse. Zugleich gab sie bekannt, dass die Bundeswehr mehr als 50 Millionen Euro zusätzlich in den Stützpunkt investiert.
Verteidigungspolitiker verschiedener Parteien hatten einen Abzug der deutschen Soldaten aus der Türkei gefordert, falls Ankara an dem Verbot festhalten sollte. Das deutsche Verteidigungsministerium hatte für diesen Fall bereits andere Standorte wie Jordanien oder Zypern geprüft.
Der Linke-Abgeordnete Alexander Neu sagte, seine Fraktion habe noch nicht entschieden, ob sie an der Reise teilnehmen werde. Er sagte auf Anfrage: „Wir müssen das in der Fraktion noch besprechen, wegen der Bedingungen, unter denen die türkische Zusage erkauft worden ist.“
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