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Streit um Kind von indischer LeihmutterDeutscher Pass für deutsches Kind

Der Sohn eines Deutschen und einer indischen Leihmutter darf einen deutschen Pass haben, urteilte ein Gericht. Das hatten die Behörden bislang abgelehnt.

Für den Pass ist das Kindeswohl entscheidender als die biologische Elternschaft Foto: dpa

Münster dpa | Der deutsche Pass bleibt einem Kind aus einer internationalen Regenbogenfamilie nicht weiter verwehrt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln gekippt.

Der Kläger, ein sechsjähriger Junge, wurde 2010 von einer indischen Leihmutter geboren. Der Vater lebt mit seinem eingetragenen Lebenspartner und mittlerweile fünf weiteren Kindern in Israel. Da er deutscher Staatsbürger ist, fordert er für seinen Sohn ebenfalls einen deutschen Pass (Az.: 19 A 2/14).

Die deutschen Behörden hatten das mit Verweis auf die Rechtslage bislang abgelehnt. Demnach wäre der Ehemann der Leihmutter in Indien der rechtliche Vater. Diese Sicht hatte das Verwaltungsgericht Köln in der ersten Instanz bestätigt.

Für das OVG war aber entscheidend, dass ein Familiengericht in Israel im vergangenen Jahr den Vater des Klägers als Erzeuger anerkannt hatte. Was die Richter in Münster ebenfalls bei ihrer Entscheidung berücksichtigten: Das Kind lebt nachweislich in einem für ihn positiven Familien-Umfeld.

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2 Kommentare

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  • Die Entscheidung bleibt hoffentlich eine Einzelfallentscheidung. Die Anerkennung der Vaterschaft nach ausländischem Recht oder die Frage des positiven Familienumfeldes sollte für die Frage der Staatsbürgerschaft unbeachtlich sein. Warum hat der Erzeuger nicht zunächst versucht, die Anerkennung der Vaterschaft nach deutschem Recht zu erwirken. Für den Fall eines positiven Ausganges wäre der deutsche Pass ohne weiteres erteilt worden.

  • Wurde auch Zeit. Um Leihmutterschaften zu verhindern wurden Kinder verwehrt offiziell als Kinder ihrer leiblichen Väter zu gelten. Nur durch die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hat sich bei diesem Detail die Rechtsprechung des deutschen Gerichts gewandelt. Ansonsten besteht in Deutschland leider weiterhin die "Tradition" fort, Kinder- und Väterrechte mit Füssen zu treten.