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Indisches Gesetz gegen LeihmutterschaftKeine Babys mehr aus Indien

Indien ist bei Ausländern mit Kinderwunsch beliebt. Die Regierung plant ein Verbot der Leihmutterschaft für Ausländer, Ledige und Homosexuelle.

Geboren ist es in Indien, aufwachsen wird es in Großbritannien: ein Baby aus Leihmutterschaft Foto: reuters

Neu-Delhi epd | Indiens Regierung plant ein vollständiges Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft. Das Kabinett stimmte am Mittwoch in Neu-Delhi einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu, wie die Times of India berichtete. Danach dürfen nur noch indische Paare, die seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind, ein Baby von einer anderen Frau gegen Geld austragen lassen.

Homosexuellen, Ledigen, unverheirateten Paaren und Ausländern soll es künftig verboten sein, eine solche Leistung in Anspruch zu nehmen. Als Leihmütter kommen zudem nur noch enge Verwandte eines Paares infrage. Für das Paar selbst gelten zudem Altersbeschränkungen.

Indien war lange Zeit als Ziel für Ausländer mit unerfülltem Kinderwunsch beliebt, weil das Austragen eines Kindes von einer fremden Frau dort deutlich billiger war als irgendwo sonst auf der Welt. Zudem war die Leihmutterschaft in der Praxis kaum reguliert.

Überraschend hatte im Oktober 2015 der indische Rat für medizinische Forschung die Fertilitätskliniken angewiesen, ab sofort ihren Service nur noch indischen Ehepaaren anzubieten und damit der Milliarden-Industrie rund um Kinderwünsche von Paaren aus der ganzen Welt einen harten Schlag bereitet. Ausländer, Unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare wurden in den indischen Kliniken seither abgewiesen. Nun wird diese neue Praxis offenbar Gesetz.

Immer wieder hatte in der Vergangenheit Leihmutterschaften und Eizell-Spenden in Indien für Probleme gesorgt. Ein Ehepaar aus Bayern, dass 2008 Zwillinge in Indien durch eine Leihmutter austragen ließ, harrte zwei Jahre in dem Subkontinent aus, weil sich Deutschland weigerte, Pässe für die Kinder auszustellen. In Deutschland ist das Austragen von Babys über eine fremde Frau illegal, Kinder, die von einer indischen Leihmutter geboren werden, gelten nicht als deutschen Staatsbürger. In einer einmalige Amnestie-Aktion durften 2010 Kinder und Eltern schließlich ausreisen.

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3 Kommentare

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  • zwei meiner Kinder wurden in ASien geboren, der Vater hätte nur die Mutter heiraten müssen, dann hätten die Kinder problemlos deutsche Pässe erhalten,

  • Wunderbar! Für mich ist das nichts weiter als eine Form von Menschenhandel. Eine Einschränkung, wenn schon kein generelles Verbot, ist dringend nötig.

    • @Horst Horstmann:

      Unsinn! Menschenhandel ist, wenn Menschen andere Menschen an wieder andere verkaufen. Das hier ist etwas völlig anderes.

       

      Hier werden keine Menschen verkauft. Es werden Gebärmütter ausgeliehen. Und zwar nur deswegen, weil es bisher weder deutschen noch indischen Ingenieuren gelungen ist, sie technisch herzustellen. Fürs Ausleihen gibt es so etwas wie ne Miete. Die hilft den Miet-Müttern, sich über Wasser zu halten, wenn "ihr" Staat versagt als Unterhalter. Das Kind "gehört" den Eltern schon. Zumindest, wenn es sich aus einer Ei- und einer Samenzelle der "Auftraggeber" entwickelt hat.

       

      Wieso es einer "Amnestie" bedurfte im Fall des Ehepaares aus Bayern, müsste man mir also erst erklären. Von selbst versteht sich das nach meiner Ansicht nicht. Wären die Zwillinge zehn Wochen zu früh auf einer Dienst- oder Urlaubsreise zur Welt gekommen und anschließend in einem Inkubator so weit aufgepäppelt worden, dass sie alleine überlebensfähig sind, hätte ihnen vermutlich auch niemand die Staatsbürgerschaft abgesprochen.

       

      Etwas anders liegt die Sache bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Die brauchen nicht nur eine Leihmutter, sondern, je nach Konstellation, auch eine Ei- bzw. einen SamenspenderIn. Wer die bezahlt, "kauft" den Erzeugern wirklich einen Teil des neuen Menschen ab. Man kann das Baby schließlich nicht zerteilen, wenn es erst mal geboren ist, um einen Teil davon zurückzugeben. Ich könnte also noch verstehen, wenn sich die indische Regierung hier einmischt. Zumindest dann, wenn Deutschland "seinem" neuen Erdenbürger keinen Doppelpass ausstellen will.

       

      Nach deutschem Recht, das mittlerweile kein reines Blutsrecht mehr ist, sollte auch die Ei- oder Samenspende kein Problem sein. Zumindest nicht, so lange wenigstens ein Elternteil einen deutschen Pass besitzt. Sollte. Denn natürlich ist der Satz: "Mein Bauch (samt Ei- und Samenzelle) gehört mir" ist noch längst nicht Allgemeinbesitz. Die indische Regierung hat wohl nie etwas davon gehört.