: Fahrer auf den Fahrersitz!
Verkehr I Bundesverkehrsminister Dobrindt möchte per Gesetz selbst steuernde Pkws erlauben. Eine Bedingung: Autolenker dürfen nicht auf der Rückbank herumlungern
AUS BERLIN Richard Rother
Niemand braucht sie wirklich, aber sie werden wohl kommen: selbst fahrende Autos. Damit deutsche Autokonzerne im Wettbewerb mit Google, Apple und Uber nicht ins Hintertreffen geraten, will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) jetzt schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme autonomer Fahrzeuge am Straßenverkehr schaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Sommer in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gehen, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums.
Laut Dobrindts Entwurf, über den am Montag das Handelsblatt berichtete, soll sich der Fahrer eines solchen Autos vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden dürfen. Er muss aber auf dem Fahrersitz sitzen, um im Notfall schnell das Steuer übernehmen zu können. Das bedeutet: Lesen oder E-Mail schreiben während der Fahrt wären erlaubt, auf der Rückbank ein Nickerchen halten verboten.
Auch das Fahren ohne Führerschein wäre legal nicht möglich, weil der Fahrer ja im Notfall eingreifen muss. Dafür muss er jedoch eine Berechtigung vorweisen können. Für Deutschland wäre zudem eine Zukunftsvision, von der die US-Konzerne träumen, erst einmal ausgeschlossen: autonom fahrende Taxiflotten.
Für selbst fahrende Autos soll zudem der Einbau eines Fahrtenschreibers verpflichtend werden. Dieser soll aufzeichnen, wann das Fahrsystem aktiv war, wann der Fahrer selbst fuhr und wann das System den Fahrer aufforderte zu übernehmen. Problematisch am autonomen Fahren sind, von der technischen Umsetzbarkeit abgesehen, vor allem ethische und Haftungsfragen. Ein Beispiel: Ein Kind rennt auf die Straße, das Auto will ausweichen. Aber weicht es nach links aus, trifft es einen entgegenkommenden Fahrradfahrer. Weicht es nach rechts aus, trifft es eine Fußgängergruppe – wie soll sich das Auto entscheiden? Ein Mensch würde instinktiv handeln – so falsch dies auch sein mag, so menschlich wäre es.
Ein Computersystem aber müsste versuchen, sich für das kleinste Übel zu entscheiden. Dafür müsste es zuvor mit entsprechenden Parametern gefüttert werden: Wer aber will entscheiden, ob das Leben des Radfahrers, das der Fußgänger oder das des Kindes schützenswerter ist?
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