piwik no script img

Kommentar Reform des SexualstrafrechtsDie Frau als natürliche Masochistin

Heide Oestreich
Kommentar von Heide Oestreich

Donnerstag will der Bundestag das neue Sexualstrafrecht verabschieden. Die Debatten im Vorfeld offenbaren blanken Sexismus.

Ist doch wirklich nicht schwer zu begreifen Foto: imago/Christian Mang

E s ist schon grotesk, was in dieser Gesellschaft alles noch debattierbar ist. Am Donnerstag verabschiedet das Parlament voraussichtlich das neue Sexualstrafrecht, das unter dem Schlagwort „Nein heißt Nein“ diskutiert wird. Allein, dass man dafür kämpfen muss, dass Nein Nein heißt, ist merkwürdig. Aber dann geht der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer hin und erklärt allen Ernstes, ein Nein könne ja auch nicht ernst gemeint sein und sei deshalb völlig ungeeignet, den Willen des Opfers zu erkennen.

Mit anderen Worten: Nein kann ja doch wieder auch Ja heißen – und die Frau ist wieder eine Art natürliche Masochistin, die die Überwältigung genießt. Hallo? Funktioniert Sex bei Thomas Fischer so? Bei mir nicht.

Für das eigentliche Problem aber, dass Frauen körperlicher Widerstand in der Regel geradezu abtrainiert wird und ihnen manchmal nicht mehr bleibt als ein Nein oder ein Weinen, hat er keine Lösung. Es interessiert ihn einfach nicht.

Die stellvertretende Chefin der Zeit, Sabine Rückert, hat ebenfalls Schwierigkeiten damit, zu erkennen, was gewollter und was ungewollter Sex ist: „Was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war, definiert die Frau am Tag danach“, mutmaßt sie. Man möchte nicht wissen, wie ihre leidenschaftlichen Liebesnächte aussehen. Die Bereitschaft, in der Frau das lügnerische Wesen zu sehen und im Mann den arglosen Aufrechten, der darüber rätselt, was eine Frau signalisiert, die weint, ist offenbar immer noch groß.

Die Frau als Lügnerin, der Mann als Argloser – wie 1850

Und das ist blanker Sexismus. Denn diese Sichtweise gibt dem Vergewaltiger einen Freibrief und stellt das Opfer unter Verdacht. Die Natur hat das Weib mit schwachem Verstand aber dafür mit Verstellungskunst ausgerüstet – das ist Schopenhauer, 1850. Anderthalb Jahrhunderte Frauenbewegung sind ja auch noch reichlich wenig, um den Anspruch zu akzeptieren, dass man Frauen tatsächlich ernst nehmen sollte.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Heide Oestreich
Inlandsredakteurin
Jahrgang 1968, ist seit langem Redakteurin für Geschlechterpolitik in der taz und im kulturradio vom RBB. Von ihr erschien unter anderem das Buch „Der Kopftuchstreit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam“. 2009 wurde sie mit dem Preis „Der lange Atem“ des Journalistenverbands Berlin Brandenburg für die Berichterstattung über Geschlechterstereotype ausgezeichnet.
Mehr zum Thema

58 Kommentare

 / 
  • 6G
    6474 (Profil gelöscht)

    "Die Bereitschaft, in der Frau das lügnerische Wesen zu sehen und im Mann den arglosen Aufrechten, der darüber rätselt, was eine Frau signalisiert, die weint, ist offenbar immer noch groß."

     

    ich finde diese gesetztesänderung durchaus okay und möchte mich dazu gar nicht weiter äussern, aber wenn man doch schon versteht das dass "soziale geschlecht frau" anders erzogen wird als das "soziale geschlecht mann" und die uneindeutigkeit im weiblichen flirtverhalten sieht, dann sollte man auch erkennen können das dies längst nicht nur für körperlichen widerstand gilt, sondern sich allgemein im balzverhalten vieler frauen widerspiegelt und darüber wird unter anderem eben diskutiert.

     

    solange sich zieren, sich erobern lassen, sexuell uneindeutige anspielungen etc. weiterhin zum standart-flirtverhalten von frauen gehört, solange wird diese diskussion weitergehen

  • Mit dem neuen Gesetz kann auch ein JA hinterher zum Nein werden. Da hat Frau Rückert vollkommen Recht. Es reicht auszusagen, man habe zwar JA gesagt, aber eigentlich NEIN gemeint. Damit ist der neue Tatbestand dann schon erfüllt.

    • @Wurstkowski:

      Naja, da wäre schon noch das Tatbestandsmerkmal der "Erkennbarkeit" des Widerwillens, die bei einem "Ja" in entsprechender Situation wohl schon recht starke parallele (nonverbale) Gegensignale erfordern dürfte.

    • @Wurstkowski:

      es reicht schon, wenn sie es hinterher bereut und dann wahrheitsgemäß sagt, "so wollte ich es nicht" und "er hätte es merken müssen" ...

  • Erinnerungen können tatsächlich vollkommen verschüttet werden. Das von mir beschriebene Phänomen bezieht sich aber eher auf die Tatsache, dass es Menschen oft erst in späteren Lebensphasen gelingt, sich einzugestehen, in ihrer Kindheit und/oder Jugend missbraucht worden zu sein. Das hat auch mit dem Stigma zu tun, das unsere Kultur Missbrauchsopfern verpasst. Nicht selten macht ein erneutes Erleben von sexueller Gewalt und Ausbeutung, eben im Erwachsenenalter, eine Neubewertung nötig. Darum ist es ja so wichtig, erwachsene Opfer von Sexualstraftaten zu ermutigen, sich therapeutische Hilfe zu holen.

    • @Angelika Oetken:

      sexueller Missbrauch ist trotzdem nicht mit einer Vergewaltigung gleich zu setzen.

      Missbrauch ist viel weiter gefasst und durchaus ein subjektives Konstrukt. Missbrauch ist oft weder Tätern noch Opfern klar. Missbrauchsopfer missbrauchen überhäufig selber andere Menschen und werden zu Tätern ohne es zu bemerken usw. ...

      Eine Vergewaltigung ist viel unmittelbarer und benötigt ein anderes Täterprofil ...

      Sexueller Missbrauch in Ihrem Sinne wird von der aktuellen Gesetzesänderungen gar nicht tangiert.

      • @TazTiz:

        "Missbrauch ist oft weder Tätern noch Opfern klar"

         

        Interessante These. Würden Sie mir den Gefallen tun und sie konkretisieren, ggf. belegen?

         

        Ebenso wie "Missbrauchsopfer missbrauchen überhäufig selber andere Menschen und werden zu Tätern ohne es zu bemerken usw. ..."

         

        Vielen Dank!

  • 8G
    889 (Profil gelöscht)

    Ja, so einfach ist das, wenn man den Fischer mal ohne den unbedingten Willen zur Empörung liest...

  • Man stelle sich mal die derzeitige rechtliche Situation hinsichtlich der Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung übertragen auf Eigentumsdelikte vor.

     

    Man stelle sich mal vor, was los wäre, würden Anzeigen wegen Raubüberfalls von der Polizei nur noch dann aufgenommen, wenn der Bestohlene sichtbare Spuren eines Kampfes nachweisen könnte.

     

    Was los wäre, wenn man ihm im Falle von "Nötigung" (z.B. durch Androhung körperlicher Gewalt) von einer Anzeige abraten würde, weil das dem Täter ja kaum zu beweisen sei.

     

    Oder dem Opfer beim Fehlen der besagten Kampfspuren erstmal grundsätzlich unterstellen würde, im Grunde habe er es doch darauf angelegt und wahrscheinlich sogar genossen, sich mal ein bisschen bedrohen und ausrauben zu lassen.

     

    It's a men's world...

    • @cursed with a brain:

      "Man stelle sich mal vor, was los wäre, würden Anzeigen wegen Raubüberfalls von der Polizei nur noch dann aufgenommen, wenn der Bestohlene sichtbare Spuren eines Kampfes nachweisen könnte."

       

      Wie auch schon von anderen geschrieben: Das ist keine Frage des Strafrechts.

       

      Darüber hinaus: Auch eine Vergewaltigung ohne Wehren und offensichtliche Verletzungen war laut Gesetz strafbar. Das Problem war nur damals schon die Beweisbarkeit. Deswegen entwickelte sich eben in der Rechtsprechung heraus, dass es nur bei Abwehrverletzungen etc. zu einer Verurteilung kommen kann, wenn keine anderen Beweise (bspw. Zeugenaussagen) vorliegen.

       

      Was ja auch nur ganz natürlich ist: Wenn es nicht einmal Abwehrverletzungen gibt, wie soll dann eine Vergewaltigung bewiesen werden? Daran ändert auch das neue Gesetz nichts. Das ist nichts weiter als ein riesiger Aktionismus.

    • @cursed with a brain:

      Solche Vergleiche über mehrere Ecken gehen immer schief. Sex ist in der Regel einvernehmlich, einvernehmlichen Diebstahl gibt es nicht.

      • @Ron Jeremy:

        Wenns so einfach wäre, bräuchten wir ja überhaupt keine Gesetze.

         

        Niemand muss heute "beweisen", dass er tatsächlich bestohlen wurde und den vermutlichen Dieb nicht - wie von diesem zu Protokoll gegeben - "beschenkt" hat. Bei Sexualdelikten sah es bislang eher umgekehrt aus. Das ist der Punkt, deshalb die überfällige Gesetzesnovelle.

    • @cursed with a brain:

      Entspricht diese Wahrnehmung der Realität Ihren Beobachtungen oder nur dem, was Sie so lesen?

       

      In Wahrheit wird eine Vergewaltigungsanzeige SELBSTVERSTÄNDLICH auch dann aufgenommen und verfolgt, wenn keine Gewaltspuren vorhanden sind. Ich war selbst mal dabei. Die Polizei ist hinter anzeigewilligen Opfern her wie der Teufel hinter der armen Seele, weil ihr nämlich die Dunkelziffer auch ziemlich auf den Senkel geht. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaft.

       

      Woran Anklage und/oder Verurteilung hingegen meistens scheitern, ist die Beweisbarkeit. Bei der gilt - EXAKT wie bei einem Raub und jedem anderen Delikt -, dass Handfestes in der Regel besser funktioniert als die einsame Zeugenaussage des Anzeigenerstatters. Nur ist halt z. B. das geraubte Gut, im Besitz des Beschuldigten vorgefunden, schonmal ein super Anhaltspunkt, um seine Behauptung als unglaubhaft darzustellen, dass er von nix wisse und nix geklaut hätte und schon gar nicht mit Gewalt...

       

      Und was die Unterstellung des Einverständnisses betrifft: Das ist in dieser Pauschalität graue Vorzeit. So denkt heute kaum noch jemand in der Strafrechtspflege. Etwas differenzierter betrachtet dürften aber Sie zugeben müssen, dass Menschen aller derzeit anerkannten Geschlechter mit ihrer Sexualität regelmäßig freigiebiger umgehen als mit ihrem Eigentum. Es ist also tatsächlich deutlich wahrscheinlicher, dass sich jemand freiwillig auf Sex einlässt, als dass er/sie ohne Not das Portemonnaie hergibt. Die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, ist daher weder Sexismus noch sonst eine Form von Diskriminierung.

      • @Normalo:

        Ach so, Sie waren "bei so was schon mal dabei" - persönliche Beobachtung in einem Einzelfall schlägt natürlich jede Statistik.

         

        In Wahrheit haben Sie vielleicht nicht mal das, aber es klingt einfach gut und verleiht persönlichen Vorurteilen eine Note Authentizität.

        • @cursed with a brain:

          Nun, ich war nicht nur dabei, sondern ich habe im Nachgang mit den beteiligten und anderen Polizisten und auch Staatsanwälten darüber geredet, weil mir das Ausmaß des Ermittlungseifers gegenüber dem Opfer doch ein wenig übergriffig und grausam vorkam. Die Antwort war unison: "Das ist üblich, und anders geht es auch nicht. Wenn wir nicht bei jedem leisen Hinweis auf eine Vergewaltigung uns das mutmaßliche Opfer regelrecht schnappen und unverzüglich durch die Mangel des Beweissicherungsprozesses drehen, dann landet der Fall nur wieder in der Dunkelziffer."

           

          Ich hatte NICHT den Eindruck, dass irgendwer ein Interesse daran hatte, eine Tat unter den Tisch zu kehren. Nur die Hoffnungen, aus dem was die Ermittlungen ergaben, einen brauchbaren Fall drechseln zu können, die schwanden recht schnell - auch unter der Angabe, dass das eher die Regel ist. Und ja, die Probleme des Falls wären auch unter der neuen Rechtslage ungeschmälert aufgetreten.

           

          Sie können mir das jetzt glauben oder nicht. Ich gestehe freimütig ein, dass auch mein Nachhaken kein allgemeingültiges Bild abgibt, und kann sicher nicht ausschließen, dass manchen Polizisten und Staatsanwälte jeder Fall nur lästig ist und sie versuchen, die wenig aussichtsreiche Ermittlungsarbeit möglichst klein zu halten. Aber das einfach so als den Regelfall hinzustellen, wie Ihr Posting es tut, geht mir zu weit, und dafür dürfte auch wiederum Ihnen die empirische Basis fehlen.

        • @cursed with a brain:

          @Cursed with a brain

           

          § 177 / 3

          Wer eine andere Person

           

          1.

          mit Gewalt,

          2.

          durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

          3.

          unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

    • @cursed with a brain:

      Ja, schlimm wäre das. Nicht ganz so schlimm wie bei Vergewaltigung o.ä., aber schlimm.

      Allein: Sie schildern i.W. keine Probleme des Strafrechts, sondern solche der (manchmal/oft/vielleicht schlechten) Polizeiarbeit.

      Wie sich das durch Änderungen am Strafrecht ändern lassen soll, ist wohl nicht nur mir ein Rätsel...

      Aber das ist natürlich viel, viel leichter, als z.B. Schäuble mehr Geld für qualifizierte Stellen aus dem Kreuz zu leiern (von Prävention wollen wir gar nicht erst anfangen).

      "Evidenzbasierte Gesetzgebung" -- ach, das wäre so schön. Das Gegenteil ist aber zunehmend der Fall, siehe hier, oder das ganze Sicherheitsesoteriktheater...

      • @sponor:

        "Prävention" baut auf das Strafrecht auf, es kann dieses aber nicht ersetzen.

         

        Neutral betrachtet ist die Novelle sicherlich ein Paradebeispiel für evidenzbasierte Politik, aus dem testosteronschwangeren Blickwinkel der Maskulinisten und verkappten PickUp Artists mag das anders aussehen.

  • Hat man Fischer auf Antrag der Kolumnistin schon entlassen oder warum ist hier vom "ehemalige[n] Bundesrichter Thomas Fischer" die Rede?

  • "dass Frauen körperlicher Widerstand in der Regel geradezu abtrainiert wird und ihnen manchmal nicht mehr bleibt als ein Nein oder ein Weinen"

    -> Ist das denn so? Ich lese diese These ständig, aber ich kann in meinem Alltag keine Belege dafür finden. Aber vielleicht weicht mein Alltag ja nur zu stark von dem anderer Frauen ab, keine Ahnung...

    Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären würde!

    PS: GNTM allein ist mir nicht Beweis genug.

    • @Lena WC:

      Aus langjähriger Erfahrung als Frau im Kampfsport - ja, ich würde das jederzeit unterschreiben. Ich habe mit sehr vielen Anfängern, sowohl weiblich wie männlich, trainiert. Sehr vielen Frauen fällt es unendlich schwer, energisch körperlich aufzutreten - das heißt z.B. auch einfach erst einmal fest das Handgelenk des Partners zu packen, geschweige denn einen Schlag auszuführen. Woran das in der Sozialisation genau liegt, ist eine andere Frage - ich vermute mal, es liegt weit vor dem Supermodel-Alter. Mädchen im Kindergarten- bis Grundschulalter werden eben nicht ermuntert, sich körperlich selbst zu behaupten - wenn, dann werden inzwischen eher auch Jungen dazu aufgefordert, sich nicht zu raufen.

      • @BBB:

        Ja, stimmt, jemanden schlagen o.ä. ist etwas, das mir ohne weiteren Grund auch schwer fallen würde - wie das wäre wenn man mich angreift weiß ich (zum Glück) nicht...

        Diese Hemmung Gewalt gegen andere auszuüben habe ich nie als etwas geschlechtsspezifisches eingeordnet, sondern als etwas normales, wenn man in einer gewaltfreien Umgebung aufgewachsen ist...

        Haben Sie auch mit Jungs trainiert? Verhalten die sich auffällig anders?

    • @Lena WC:

      Vor allem kann man ja wohl kaum- wenn sie denn so stattfindet- unterbewusste und ofiziell illegale Beeinflussung wohl kaum in offizielllen Diskursen beachten

  • Ach Frau Oestreich,

     

    geben Sie's doch zu: Sie haben den Fischer gar nicht so völlig falsch verstanden, wie Sie jetzt vorgeben. Er weist doch sehr deutlich EINERSEITS darauf hin, dass ein "Nein" auch mal unernst gemeint sein kann, und betont ANDERERSEITS, dass ein ernstgemeintes "Nein" auch jetzt schon völlig ohne Gesetzänderung den vollen Respekt und den Schutz des großen Hammers namens "Sexualstrafrecht" genießt.

     

    Zum Einen befindet er sich mit beiden Äußerungen VOLL auf dem Boden der Rechtsordnung, und zum Zweiten wird er das mit beiden auch noch tun, NACHDEM die ach so unverzichtbare Novellierung des Sexualstrafrechts Gesetz geworden ist. Auch dann wird es - wie bislang implizit - auf den "erkennbaren Willen" des vermeintlichen Opfers ankommen und nicht darauf, ob es die symbolkräftigen vier Buchstaben ausgesprochen hat oder nicht. Will sagen: Ist auch in Zukunft ein "Nein" zwar ausgesprochen aber so, dass seine Ernsthaftigkeit NICHT erkennbar ist: Freispruch.

    (Und ist es so ausgesprochen, dass es sich erkennhar auf etwas anderes als die sich anbahnenden Vergnüglichkeiten bezieht, und das "Opfer" erhebt ewig später trotzdem Vergewaltigungsvorwürfe: Falsche Verdächtigung. Aber das nur am Rande...)

     

    Und Frau Rückert weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht die überschießende Zielrichtung der unaufhörlichen Rufe nach weiterer Verschärfung des Sexualstrafrechts ist, dass letztlich eigentlich alles als Vergewaltigung bestraft werden soll, was aus Opfersicht als solche empfunden wird - und sei es auch erst sehr viel später.Konketer: Die zumindest partielle Abschaffung der Unschuldsvermutung.

     

    Wenn Sie das anders sehen, sagen Sie es ruhig. Aber die streng opferzentrierte Sicht des Sexualstrafrechts ist zu verbreitet, als dass man Frau Rückert vorwerfen könne, sie läge meilenweit daneben.

    • @Normalo:

      Wenn Frau (oder Mann von Mann - ist häufiger als Mann von Frau, weil Mann meist stärker und Frau nicht so aufs eindringen fixiert ist-letzeres eher eine Vermutung) in einem schalldichten Raum mit Schlüsse außerhalb, oder die verschlossene Tür nur durch die Fingermerkmale des Mannes zu öffnen ist, brutal, also später noch gut sichtbar verletzt.. (hilft der Wahrheitsfindung) vergewaltigt wird - also so verletzt dass davon ausgegangen werden kann, dass die Frau es vermutlich wirklich nicht gut fand - dann gibt es für keinen Richter eine Lücke den Täter aus Sexismus der Frau gegenüber frei sprechen zu können - Richterinnen finden sich hier auch. So. Dass soll hier geändert werden und nichts weiter. Nach dem hoffentlich morgen veralteten Strafrecht muss kein Schalldichter verriegelter Raum mehr herhalten wenn es um die Beurteilung einer Vergewaltigungssituation geht. Scheiß auf alle anderen Ablenkungen in diese beschissenen “Debatten“ die den Namen gar nicht verdienen.

      • @Weller:

        Jaaa, wenn man zufällig derjenige ist, der die einzig richtige Meinung vertritt, dann sind Debatten natürlich überflüssig...

         

        Ansonsten scheint mir die Vorgehensweise etwas fragwürdig, sollte das tatsächlich die Motivation hinter der Verschärfung sein. Denn Tatbestandsmerkmale einfach wegfallen zu lassen (und damit die Strafbarkeit zu erweitern), nur weil man seinen Richtern nicht zutraut, sie neutral zu prüfen, wäre zum Einen ein Armutszeugnis und zum zweiten definitiv nicht rechtsstaatlich. "Verurteilungen um jeden Preis" träfe es besser.

         

        Davon abgesehen wäre die Novellierung vollkommen ungeeignet, das von ihnen skizzierte Ziel zu erreichen. Auch wenn die Nötigungsmerkmale nicht mehr teil des (Grund-)Tatbestands sind, wird das Gericht in der Praxis regelmäßig im Rahmen der Beweisaufnahme die Gesamtumstände der Tat ermitteln, wenn Aussage gegen Aussage steht. Natürlich fällt dann auch die Frage, warum das vermeintliche Opfer gegen seinen Willen dem Ansinnen des Angeklagten gefolgt ist. Denn wenn die Antwort darauf schon nicht tatbestandsrelevant ist (was sie in der Regel sehr wohl ist, schließlich kommt bei Einsatz von Nötigungsmitteln auch eine härtere Bestrafung in Betracht), wird sie zumindest für die Beweiswürdigung von Bedeutung sein. Eine wie auch immer begründete Voreingenommenheit des Gerichts unterstellt, lässt sich dann auch die Übergriffsanklage einfach vom Tisch kegeln, indem man dem Opfer seine Geschichte nicht abkauft.

  • Solange nicht der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" untergraben wird, sind Aussprüche wie der vonwegen der Definition weiblicherseits am Tage danach an den Haaren beigezogen. Die Zweifel an dem, was vorgegangen sein könnte, werden allerdings nach wie vor schwer auszuräumen sein.

     

    Doch selbst wenn aufgrund der Gesetzesverschärfung nur wenige wirkliche Täter mehr verurteilt werden, ohne dass Unschuldige zu leiden haben, ist sie viel wert.

  • Es ist unglaublich realitätsfremd, zu glauben alltägliche Kommunikation wäre immer eindeutig. Sehr oft gibt es einen Widerspruch zwischen verbaler und nonverbaler Kommunikation. Ein Beispiel: Sie sagt "Nein", lächelt dann, zieht ihn zu sich heran und öffnet seinen Reissverschluss. Die Kampfparole "Nein heißt Nein" ist eine ziemlich hohle Phrase.

    • @vulkansturm:

      Tipp: Weniger Pornos schauen, dann klappt es vielleicht auch mal wieder mit der Wahrnehmung zwischenmenschlicher Realität.

      • @cursed with a brain:

        Etwas läuft schief mit Ihrer Wahrnehmung der zwischenmenschlichen Realität. In jedem Handbuch über menschliche Kommunikation können Sie finden, dass es eine Vielfalt an widersprüchlichen und uneindeutigen Kommunikationen gibt. Mit Pornos hat dies nichts zu tun. Wenn es aber um Straftatbestände geht, dann muss dafür gesorgt werden, dass es nicht im Zweifel gegen den Angeklagten geht.

    • @vulkansturm:

      Parolen reduzieren inhaltlich immer.

       

      Worum es in der Gesetzesänderung geht, ist soweit ich weiß die Eindeutigkeit der Willensäußerung. Wenn ein verbales Signal durch ein darauf folgendes eindeutiges nonverbales Signal unmissverständlich als ironisch relativiert wird, wie in Ihrem Beispiel, ist auch das eine eindeutige Willensäußerung.

       

      Beispiele wie dieses dürfen keine Ausrede sein, grundsätzlich von einer Grauzone auszugehen, in der man Geilheit über Rücksichtnahme stellt.

      • @Ein alter Kauz:

        Wenn im Gesetzestext ein eindeutiges, erkennbares Nein gefordert wird, dann wäre es okay. Dann weicht der Gesetzestext aber von der simplen Kampfparole "Nein heißt Nein" ab, da er implizit davon ausgeht, dass es auch nicht eindeutige oder nicht erkennbare Neins gibt. Fraglich nur, warum die Autorin dieses Textes dann Herrn Fischer dafür angreift, dass es auch nicht ernst gemeinte Neins geben kann.

  • @Angelika Oetken

    Jede Ausbeutung (nicht nur die sexuelle) und Misshandlung eines jeden denkenden und empfindenden Wesen (nicht nur Kinder und Jugendliche) ist abzulehnen.

    Andererseits scheinen wir noch nicht einmal im 20. Jahrhundert angekommen zu sein.

    In der täglichen Praxis zeigt sich, das der Richtige alles darf und alle andern nichts. Wobei der Richtige an bestimmten Tagen, der mit den guten Genen und an den anderen Tagen der mit dem dicken Portemonnaie ist.

    Die "Sexualehre" des Arthur Schopenhauer ist auch heute noch überall live zu erleben.

    Wir mögen zwar ein anderes Jahrhundert und heute auch andere ethische Vorstellungen haben, aber die Menschen haben sich in ihrem Verhalten nicht wirklich verändert.

    Auch heute noch sind den Menschen die Bequemlichkeit, der Egoismus und die körperlichen Bedürfnisse wichtiger als jede Ethik.

  • @SPINNER - hat mit seinem Verweis

    zu Thomas Fischer http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht/seite-2 - &

    Seine rhetorisch gestellte Frage -

    Kann locker beantwortet werden

    "Nein - Frau Oestreich - haben Sie

    Ganz offensichtlich nicht! - gelinde gesprochen! Daß Sie als juristische Laiin

    Sich in dem Gestrüpp von materiellem

    & prozessualem Recht - von Beweiswürdigung nicht zurecht finden.

    Das sei nachgesehen - nur würde ich dann nicht so "blank ziehen" - mit Verlaub!

    Im übrigen finde ich es in diesem Zusammenhang mehr als symptomatisch, daß selbst einer ausgewachsenen Professorin für Strafrecht als "Vorkämpferin" ein paar Zeilen weiter 2.mal im bedeutsamen Bereich - Strafrecht/Beweiswürdigung der Lapsus auf Refi-Niveau unterläuft -"glaubhaft" mit "glaubwürdig" - nunja zu verwechseln!

    kurz - sine ira et studio - was allein angemessen wäre - sieht anders aus!

  • Ich habe nichts gegen „Nein heißt Nein“ wenn dann dann auch „Ja heißt Ja“ gilt.

    Und nicht hinterher wegen Missfallen, Schuldgefühlen oder aus anderen Gründen daraus ein Nein wird.

    Wegen der meist nicht eindeutigen Beweislage, werden wir wohl bald jedes mal vorher einen Vertrag unterschreiben müssen. Gibt es dafür schon eine Vorlage?

    Und irgendwann sitzen wir vereinsamt in unserem Kämmerlein und haben nur noch Online-Sex, weil der natürliche mitmenschliche Umgang zu kompliziert geworden ist.

  • Die Diskussion zeigt viel Sexismus. Leider aber von beiden Seiten. Wenn die Situation, in der ein Mann, der nicht will, von seiner Partnerin aber dann doch durch Streicheln des Penis verführt wird, als "minder schwer und deshalb einzustellen" angeführt wird, wird die Dimmension des Sexismus klar.

    Wenn "nein heisst nein" nur für Frauen gelten soll, so zeigt dies, dass entweder Frauen besser behandelt werden sollen oder Frauen wie Minderjährige als beschränkt handlungsfähig angesehen werden - beides sind Abgründe.

    Wenn "nein heisst nein" aber auch in der umgekehrten Situation (ein Mann streichelt seine Freundin, die nicht will, sich aber dann doch überreden lässt) nicht strafwürdig sein soll, dann sollten wir klären, warum wir Gesetze machen, die wir nicht anwenden wollen. Zudem wird auch ein "wegen geringer Schuld" eingestelltes Verfahren wegen Vergewaltigung das soziale Leben des Mannes zerstören.

    Entweder wollen wir unser Sozialleben umstellen und jedesmal wenn jemand beim ersten Nein nicht aufhört sofort das soziale Leben desjenigen zerstören - dann aber bitte für beide Geschlechter. Oder wir können den Kontext einbeziehen und verlangen, dass dort wo eine sexuelle Beziehung bereits besteht, das Nein eine bestimmte Deutlichkeit oder Nachdrücklichkeit haben muss.

    Es wäre schön, den Sexismus in dieser Diskussion auf beiden Seiten zu beenden. Leider deutet die taz nur auf Fischer, der sachlich sehr treffende Argumente aufführt, die aber mit Macho-Sprüchen "würzt" und sich dadurch nicht nur angreifbar macht, sondern den ihrerseits extrem sexistischen Kommentator_innen eine Steilvorlage gibt, die Sachargumente zu übergehen.

    • @Velofisch:

      Viel schöner wäre es, wenn wir stattdessen zu einer allgemeinen Ja-Kultur kämen. Man lässt andere in Ruhe, außer, sie signalisieren deutlich, dass sie wollen. Egal ob Mann oder Frau. Mann hat Frau nichts reinzustecken, wenn sie nicht deutlich zustimmt, und Frau hat Mann nicht zu einer Erektion zu verhelfen, wenn er nicht deutlich zustimmt. Es wäre alles so einfach, wenn ein simples "Na, wollen wir? - Klar" der Normalzustand würde.

      • @Frida Gold:

        Dem kann ich nur zustimmen.

        Setzt aber offene Kommunikation und Selbstbewusstsein voraus, was bei jüngeren und unerfahrenen Menschen nicht unbedingt gegeben ist.

      • @Frida Gold:

        Das dürfte in der Tat auch jetzt schon der "Normalfall" sein.

         

        Nur geht es beim Sexualstrafrecht nicht um diesen, sondern um die nicht hinnehmbaren Abgründe weit jenseits davon, die als so schlimm angesehen werden, dass sie trotz ihres Ausnahmecharakters (hart) bestraft werden müssen. Und es geht darum, wo genau man die Grenze zwischen diesen Abgründen und dem zieht, was, obwohl vielleicht ganz und gar nicht normal, immer noch so gerade im Bereich des Erträglichen liegt.

         

        Es wäre das Ende jeder freiheitlichen Gesellschaft, wenn sie bereits die Abweichnung vom "Normalfall" als grundsätzlich strafwürdig ansähe. Daher ist auch die strafrechtliche Normierung eines "Ja heißt Ja"-Prinzips - ganz abgesehen vom Konflikt mit der Unschuldsvermutung - eine gefährliche Idee.

  • Tatjana Hörnle (Strafrechtsprof.) ist eine, die die Reform an vorderster Front vorangetrieben hat. Im Interview mit der Badischen Zeitung offenbart sie ihr Rechtsverständnis:

     

    "BZ: Ein Paar liegt im Bett, sie will Sex. Er sagt, er sei zu müde. Sie gibt nicht auf und streichelt sein Geschlechtsteil, bis er doch Lust hat. Ist das künftig strafbar, weil sie sein Nein ignoriert hat?

     

    Hörnle: Das Verhalten der Frau mag zwar den Tatbestand des neuen Gesetzes erfüllen. Aber ich bitte Sie, welcher Mann zeigt seine Partnerin nach einer solchen Situation an?"

     

    Und jetzt denken wir mal alle nochmal zusammen nach, ob diese Gesetzesänderung vielleicht übers Ziel hinausschiest.

    • @unbekannter_nutzer:

      Die alte Gesetzeslage war haarsträubend. Die neue allerdings auch, wie dieses Beispiel schön zeigt. Wie schwer kann es eigentlich sein, hier eine vernünftige Regelung zu erarbeiten, die mit dem Unrechtsverständnis der meisten Menschen übereinstimmt?

  • Hier die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes https://www.djb.de/Kom/K3/st16-03/

  • Sexualität erfüllt verschiedene Zwecke. Über lange Zeiträume unserer kulturellen Entwicklung hinweg wurde im Sex vor Allem der Fortpflanzungsaspekt gesehen. Die entsprechenden Vorstellungen und Praktiken orientierten sich im Grunde an den Vorgaben für die Zucht von Haustieren. Das hatte durchaus entlastende Funktionen. "Er" und "Sie" fanden feste Rollen, die vergleichsweise leicht zu erfüllen waren. Erotische Könnerschaft ist nun wirklich nicht nötig, um Nachwuchs zu produzieren. (Fast)alle konnten eine Familie gründen. Liebe, Anziehung oder gar sexuelle Erfüllung waren dafür nicht notwendig.

    Wir leben aber nicht mehr am Übergang von der Steinzeit ins Altertum. Sondern im 21. Jahrhundert. Und so wie wir heute unsere Nahrungsmittel weitgehend in der Kaufhalle erwerben, anstatt sie zu sammeln, zu erlegen und selbst zuzubereiten, hat sich auch unsere Sexualkultur gewandelt. "Pömpelsex" adè heißt es. Was die Beseitigung hartnäckiger Reste notwendig macht. Die sich durch die Existenz des Porno- und Prostitutionsgewerbes ebenso zeigen, wie durch die weite Verbreitung der sexuellen Ausbeutung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen. Unsere Vorstellungen von Sex sind so von Mythen überlagert und emotional derart durchtränkt, dass wir noch eine Menge Arbeit vor uns haben.

     

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden

    • @Angelika Oetken:

      Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden....

      .

      Gefühlt oder belegt!

      9.Mio = > 10%....?

      Hätte ich da als Kind&Jugendlicher, auch später als Junger Erwachsener, von solch einem Massenphänomen nicht was mitbekommen haben müssen?

      .

      Geht es um Sexualität (da war so um 68ff) einiges los was der heutigen "Blümchensexgeneration" wohl sehr unverständlich ist oder geht es um Missbrauch?

      .

      Gruss Sikasuu

      • @Sikasuu:

        Was das "Missbrauch bemerken" angeht: von einem jungen Menschen, erst recht nicht von einem Kind oder Jugendlichen, kann niemand erwarten, dass er es bemerkt, wenn in seiner Umgebung sexueller Missbrauch betrieben wird. Der findet meistens im Verborgenen statt, seltener vor aller Augen und selbst dann blenden das die meisten Menschen aus. Ein Phänomen das von erwachsenen Missbrauchsbetroffenen in tausenden von Zeugnissen geschildert wurde, jüngst im Film "Die Auserwählten" und im Liederabend "Schlafe mein Prinzchen" sehr gut dargestellt.

         

        Wir haben zwar eine Tradition der Tabuisierung von Missbrauch, aber keine Kultur des Hinschauens und der Intervention.

      • @Sikasuu:

        Im absoluten Sinne belegen lassen sich per Dunkelziffer ermittelte Zahlen über die Verbreitung von Kindesmissbrauch leider bisher nicht. Dazu https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Pressemitteilungen/Expertise_H%C3%A4ufigkeitsangaben.pdf

         

        Eine solide deutsche Studie, die von Häuser und KollegInnen, ermittelte, dass knapp 13 Prozent der in Deutschland lebenden Erwachsenen in Kindheit und/oder Jugend sexuellem Missbrauch im strafrechtlichen Sinne erlebt haben. Bei 72 Millionen erwachsenen Menschen ergibt das gut 9 Millionen. Als "schweren" Missbrauch definiert das Strafrecht Vorgänge, die als "beischlafähnliche Handlungen" gelten. Also das, was wir umgangssprachlich als "richtigen" oder Sex wie ihn Erwachsene machen bezeichnen. Inwieweit das, was Sie als "Blümchensex" titulieren dazu gehört, können Sie uns ja erläutern.

        • @Angelika Oetken:

          Wenn man berücksichtigt, dass viele Opfer erst im mittleren Alter erkennen können, dass sie als Kind oder Jugendlicher Missbrauch erlebt haben und deshalb in Befragungen, auch anonymen von vielen falsch negativen Angaben auszugehen ist und sich vor Augen hält, wie viele Babies und Kleinkinder missbraucht werden, die das dann später sprachlich (explizit) nicht erinnern, kommt man auf die Zahl von 9 Millionen. Möglicherweise ist sie sogar noch zu niedrig gegriffen. Weil wir sexuelle Ausbeutung und Gewalt so tief in unsere Kultur verankert haben, dass wir sie oft gar nicht als solche wahrnehmen oder sie, was ihre Schädlichkeit angeht herunterspielen.

          • @Angelika Oetken:

            Einen sexuellen Missbrauch im mittleren Erwachsenenalter erkennen (womöglich noch mit Hilfe Dritter) ist ein Erinnerungsartefakt, insbesondere, wenn damit dann sämtliche LebensProbleme erklärt werden sollen.

            Dieser psychologische Artefakt hat mit einer konkreten Vergewaltigung und einem Nein, das Nein heißt, wenig zu tun.

  • Da ich gerade Single bin hatte ich erst gestern Abend eine Diskussion mit einer Frau. Die Vorgeschichte war, daß wir ein Date hatten und sie mir danach eine Abfuhr erteilte. Ich ging davon aus, daß "nein" auch nein heißt und habe mich verabschiedet und mich nicht mehr bei ihr gemeldet.

     

    Gestern begegneten wir uns zufällig, daraus ergab sich eine kurze Diskussion. Fazit war: Das "nein" war ja so nicht gemeint. Sie hätte gerne gesehen, daß ich etwas couragierter gewesen wäre und mich über ihr "nein" hinweggesetzt hätte. Sie würde von einem selbstbewußten Mann erwarten, daß er sich nimmt, wovon er überzeugt ist, daß es im zustehe. Also nicht so einen Loser, dem man "nein" sagt und der dann von dannen zieht. Sondern jemand, für den das "Nein" die Aufforderung für ein "und jetzt erst recht" sei. Ein richtiger Mann würde sich über das "Nein" einer Frau hinwegsetzen und es erneut versuchen. Eine Frau wolle schließlich erobert werden.

     

    Meine Mutter bestätigte dies übrigens. Meinem Vater hat sie gleich mehrfach einen Korb gegeben. Als er nach mehreren Wochen immer noch nicht aufgegeben hatte und immer wieder den Kontakt zu ihr suchte, hat sie das sehr beeindruckt. Meine Mutter bestätigt also auch, daß sich ein Mann vom ersten "Nein" nicht gleich von seinem Ziel abbringen lassen soll.

    • @Woody Putz:

      Zum Glück kenne ich eher andere Frauen. Sorry aber diese manipulativen Spielchen zeugen nicht gerade von Reife. Man sollte davon ausgehen dass erwachsene Menschen wissen was sie wollen und ehrlich damit sind. Wenn ich einem Mann nen Korb gebe meine ich das auch so. Wenn er daraufhin nicht locker lässt gruselt mich das sehr. Und allein bei der Wortkombination "Ein richtiger Mann" hätte ich an Ihrer Stelle schlagartig das Weite gesucht.

      • @JammerLammy:

        Nun geht es aber nicht so sehr darum, was Sie oder andere Individuen als reifes Sozialverhalten betrachten, sondern inwieweit - in der großen weiten Welt da draußen - der Satz "Nein heißt Nein" tatsächlih universelle Geltung beanspruchen kann. Und wir stellen fest: Kann er nicht - weil eben nicht alle Menschen wie Sie ticken und man etliche Frauen geradezu in die Paarungsverweigerung triebe, wenn man ihnen unterstellte, sie meinten jedes "Nein" auch so, wie sie es sagen.

         

        Ich würde einschränkend zugeben, dass es schon einen Unterschied zwischen einem "Nein" zu einem zweiten Date und einem "Nein" zu Geschlechtsverkehr gibt. Aber da ist - alle sexuellen Handlungen eingeschlossen - der Grenzbereich mal wieder schwer zu definieren. die "Zustimmungserklärung" für das nächste Treffen nimmt häufig genug schon sehr körperliche Züge an.

         

        Insofern haben wir die Wahl: Entweder ALLE Frauen (also nicht nur die, die Sie einem Mann als potenzielle Partnerin anempfehlen würden) schwingen sich auf, eine ähnlich nüchterne Beziehung wie Sie zum gesprochenen Wort auch in stark emotionalen Momenten zu pflegen (klingt superrealistisch), oder wir überlegen, ob "Nein heißt Nein" vielleicht doch nicht so wörtlich genommen werden darf, wie sich das offenbar Frau Oestreich und noch einige Andere vorstellen.

    • @Woody Putz:

      Ich bin irgendwie ein bisschen froh, dass ich eher 'andere' Frauen kenne...

      :)

  • Frage an die Autorin, ganz neutral gemeint: Haben Sie die "einschlägigen" Kolumnen von Fischer selbst gelesen, oder nur die verlinkte Erwiderung auf ihn?

    Insbesondere in der Kolumne vom 28.6. (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht) versucht er mit aller Mühe, möglichst sachlich seine Meinung zu erklären.

     

    (Zugegeben, für die anderen seiner Texte braucht es gehörige Ironiefähigkeit und Sarkasmus-Resistenz. Ich mag das. Manch andere haben sich die oft wohl zu sehr abtrainiert oder nie besessen...)

    • @sponor:

      wobei man schon sagen muss, es könnte in diesem themenkreis etwas viel verlangt sein, fischers sprüche (so hoffe ich: korrekt) als ironie und sarkasmus zu erkennen. er hätte etwas mehr zurückhaltung üben können.

  • Gibt es einen bestimmten Grund, wieso Sie nur die Replik zwei Nicht-Strafrechtlerinnen zitieren und nicht den Strafrechtler Fischer selbst?

  • Wenn ich nicht mehr weiter weiß... verstehe ich bewusst MISS?

    .

    Die Tendenz, das Hauptargument bei fast allen Gegnern der "StVO-Reform" war und ist: Strafrecht ist KEIN geeignetes Mittel, um dieses Problem, diese Frage zu lösen!

    .

    Gerichte können NUR nach Beweislage entscheiden & die wird nicht besser durch Placeboeinschübe ins StGB.

    .

    Noch mal zum Mitschreiben: NEIN hießt NEIN! Das ist voll und ganz richtig! Doch das ist eine Frage im vorprozessualem Miteinander in UNSERE Gesellschaft. Nicht RECHT sondern Bewusstsein bei allen Beteiligten kann diese Frage lösen.

    .

    Ein Gericht kann nicht im Nachhinein feststellen, was war Zustimmung, was war Zwang. Das braucht um "RECHT sprechen zu können" Beweise. "Ich habe "aus Angst" (warum auch immer, ja gesagt, aber nein gemeint!".... wie soll da entschieden werden?

    .

    Liebe Heide Oestreich, ich kann verstehen was du meinst, deine Argumentation aber nicht begreifen. Ein wenig mehr Wissen um unser Rechtssystem, Rationalität & Versuche die Frage mit "tauglichen Mitteln" anzugehen, mit weniger Emotionen, dürfte dem ganzen Diskurs um "ein WIRKLICH wichtige Thema" wohl gut tun.

    .

    Gruss Sikasuu

    • 3G
      34970 (Profil gelöscht)
      @Sikasuu:

      Teile deine Meinung zu 100%.