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Tortenangriff auf WagenknechtKeine strafrechtlichen Konsequenzen

Auf dem Magdeburger Parteitag der Linken wurde der Fraktionschefin eine Torte ins Gesicht geworfen. Sie erstattet deshalb aber keine Anzeige.

Sieht von einer Anzeige wegen der Tortung ab: Sahra Wagenknecht Foto: dpa

Berlin afp | Der Tortenangriff auf Linken-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht beim Magdeburger Parteitag wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben: Die Politikerin hat keine Strafanzeige gegen den Angreifer erstattet und wird dies auch nicht tun, wie Fraktionssprecher Michael Schlick am Freitag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Dies hatte zunächst die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet.

Ohne einen Strafantrag gibt es in dem Fall keine Voraussetzung für einen Prozess, wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf Anfrage mitteilte. Die für den Tortenangriff in Betracht kommenden Straftatbestände werden in aller Regel nur verfolgt, wenn der Betroffene Anzeige erstattet.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Staatsanwaltschaft – etwa bei einem Körperverletzungsdelikt – auch selbst Ermittlungen einleiten, wenn ein „besonderes öffentliches Interesse“ vorliegt. Dies ist aber im Fall des Tortenangriffs nicht gegeben.

Wagenknecht war beim Linken-Parteitag Ende Mai während der Rede von Linken-Chef Bernd Riexinger von einem Mitglied einer antifaschistischen Initiative namens „Torten für Menschenfeinde“ mit einer Schokoladentorte beworfen worden.

Der Angriff hatte für Empörung bei der Linken gesorgt, Wagenknecht selbst hatte von einer „saudämlichen Aktion“ gesprochen. Sie hatte in der Flüchtlingskrise Auffassungen vertreten, die für Kritik sorgten. So hatte sie unter anderem gesagt, Deutschland könne nicht alle Flüchtlinge aufnehmen.

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8 Kommentare

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  • Ist euch mal aufegefallen wie ähnlich Tortenangriff mit Terrorangrif ist? Vieleicht bin ich auch Mediengeschädigt.

  • Eine "saudämliche Aktion", schon richtig. Nur war das Statement, auf das sie sich bezogen hat, auch nicht vernünftiger. Es war vollkommen deplatziert und außerdem schlicht überflüssig. In sofern ist man wohl nun halbwegs quitt.

     

    Dass die Staatsmacht in diesem Fall Zurückhaltung übt, ist löblich. Sie mischt sich viel zu oft ein, finde ich. Auch ungefragt. Schade ist es nur um die Torte. Man hätte sie besser auf den Tisch gestellt und beim gemeinsamen Verspeisen über seine Differenzen geredet. Dafür hat's offensichtlich nicht gelangt. Schade.

     

    Diese Initiative sollte sich in "Torten von Menschenfeinden" umbenennen. Man denke nur mal an die armen Konditoren! Was mag in denen vorgegangen sein bei diesem Wurf!?

    • @mowgli:

      Wenn ich mich mit meiner Schwiegermutter fetze, ihr eine Torte ins Gesicht knalle ujnd wir uns später irgendwie einigen braucht natürlich niemand ermitteln. Hier sehe ich das aber anders. Es hat sich sogar eine "Initiative" gebildet, die diese Tortenangriffe organisiert und politisch rechtfertigt. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem politisch Andersdenkende Torten ins Gescicht bekommen. Dieses zu unterbinden ist schon ein erhebliches öffentliches Interesse.

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @André Schlebes:

        Die liebe Sahra wird schon wissen warum sie einer Strafverfolgung lieber aus dem Weg gegangen ist.

        Wenn die äußerst löbliche Gesinnung des Tortenwerfers und ihre höchst unlöbliche Gesinnung und ihr saudummes Geschwätz beim Prozess zur Sprache gekommen wären ...

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @André Schlebes:

        Und ich möchte nicht in einem Land leben, in denen selbsternannnte Linke menschenfeindlichen Unsinn verzapfen. Muss ich aber. Und die liebe AfD-Frontfrau Sahra muss mit ner Torte leben ...

  • "Ohne einen Strafantrag gibt es in dem Fall keine Voraussetzung für einen Prozess, wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf Anfrage mitteilte."

     

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Dafür muss man doch keinen Staatsanwalt fragen!

    • @Jens Frisch:

      Stimmt so nicht! Es gibt Antragsdelikte, die nur auf Strafantrag verfolgt werden und es gibt Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden müssen. Daneben gibt es noch Mischantragsdelikte, wo der/die Geschädigte/n einer offiziellen Strafverfolgung zustimmen müssen.

  • Aus meiner Sicht liegt hier schon ein besonderes öffentliches Interesse vor. Körperliche Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung in der Demokratie.