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Justizpersonal in BerlinAfDler als Leitender Oberstaatsanwalt

Der umstrittene Oberstaatsanwalt Roman Reusch ist Mitglied im Vorstand der Brandenburger AfD. Er wird nun Abteilungsleiter für Auslieferungsbelange.

Was ist heute noch gerecht? Foto: dpa

Die letzten Jahre war es ruhig um Roman Reusch. Nun ist der 61-Jährige zum Leitenden Oberstaatsanwalt befördert worden und macht erneut Schlagzeilen. Reusch ist Vorstandsmitglied im AfD-Landesverband Brandenburg. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin leitet er in seiner neuen Funktion nun die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter – Internationale Rechtshilfe“.

Da sei der Bock zum Gärtner gemacht worden, kritisierte die Vereinigung Berliner Strafverteidiger die Entscheidung am Mittwoch in einer Presseerklärung. 2008 war der Oberstaatsanwalt von seinem Posten als Leiter der „Intensivtäter-Abteilung“ entbunden worden. Auslöser war ein Streitgespräch im Spiegel, in dem er ein hartes Vorgehen gegen jugendliche Straftäter propagiert hatte. „Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel.“ Rechtlich ist das unmöglich, die U-Haft wird von Richtern verhängt, Erziehungsmaßnahmen sind kein zulässiger Haftgrund.

Kleine Klapperschlangen

Bei anderen Auftritten hatte Reusch junge Gewalttäter „kleine Klapperschlangen“ genannt und dafür plädiert, „ausländische Kriminelle außer Landes“ zu schaffen oder „durch Sicherungshaft aus dem Verkehr zu ziehen“, um andere nicht zur Nachahmung zu animieren. Ein auf Veranlassung der damaligen Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) gegen ihn eingeleitetes Disziplinarverfahren endete damals mit seiner Versetzung zur Generalstaatsanwaltschaft.

Der im Sommer 2016 in den Ruhestand gehende Generalstaatsanwalt Ralf Rother hat Reusch nun zum Abteilungsleiter gemacht. Die Begründung: Der Oberstaatsanwalt leiste „hervorragende Arbeit“. Aus Justizkreisen erfuhr die taz, Reuschs AfD-Mitgliedschaft sei zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht bekannt gewesen. „Aber das hätte nichts geändert“, heißt es. Die AfD sei eine bei Landtagswahlen zugelassene Partei. Beamte dürften sich politisch engagieren, solange sie sich an das Mäßigungsgebot hielten.

Die Vereinigung der Strafverteidiger sieht das kritischer. Mit Reuschs Beförderung nehme die Staatsanwaltschaft billigend in Kauf, sich in Auslieferungsfragen zum justiziellen Amt der AfD machen zu lassen. Jedwedes Vertrauen in die Neutralität staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen sei damit beschädigt. Reusch selbst kommentierte die Aufregung gegenüber der taz mit den Worten: „Es spricht für den Zustand des Landes, dass man es als Skandal empfindet, wenn ein Angehöriger einer demokratischen Partei als Staatsbediensteter einen höheren Dienstgrad erhält“.

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