Wahlen in Uganda: Inkorrekt, aber korrekt
Das Verfassungsgericht weist eine Anfechtung der Wahlen ab. Aber die Wahlgesetze sollten reformiert werden.
Die obersten Richter das Landes verkündigen am Donnerstag das Urteil über den Ausgang der Präsidentschaftswahl vom 18. Februar, als der seit 30 Jahren amtierende Präsident Yoweri Museveni mit 61 Prozent wiedergewählt wurde.
Einer seiner Herausforderer, der ehemalige Premierminister Amama Mbabazi, der mit mageren 1,4 Prozent dritter wurde, hat die Ergebnisse angefochten und ist vor Gericht gezogen: Der gelernte Jurist verlangte, die Wahlen zu annullieren, denn der Wahlgang sei „weder frei noch fair“ verlaufen und daher nicht rechtmäßig erfolgt. Hochrangige Juristen der staatlichen Universität Makerere hatten ebenso eine Petition eingereicht.
30 Tage hatten die obersten Richter Zeit, die Argumente und Beweise unter die Lupe zu nehmen. Das Urteil birgt jedoch nur wenige winzige Überraschungen. Bereits nach den Wahlen 2001 und 2006 war der Oppositionskandidat der Partei FDC (Forum für Demokratischen Wandel), Kizza Besigye, vor dasselbe Gericht gezogen – mit wenig Erfolg.
Damals wie heute urteilen die Richter: Das Wahlergebnis sei rechtmäßig, denn obwohl es beweisbare Unregelmäßigkeiten gegeben habe, seien diese nicht für den Wahlausgang entscheidend gewesen. Laut Ugandas Verfassung und Wahlrecht muss von Seiten des Klägers eindeutig bewiesen werden, dass das Ergebnis anders ausgefallen wäre, hätte es jene Unregelmäßigkeiten nicht gegeben.
Juristischer Beweis ist schwierig
Doch dies juristisch zu beweisen, scheint ein Ding der Unmöglichkeit. Dies zeigt das jetzige Urteil eindeutig. Die Richter gaben zu, dass die um Stunden verspätete Auslieferung der Wahlunterlagen in die Wahllokale am Morgen der Abstimmung als „Versagen“ der Wahlkommission geltend gemacht werden muss. Auch geben sie der Klage Recht, dass der Staatssender UBC nicht allen acht Präsidentschaftskandidaten dieselbe Zeit eingeräumt habe und „einige Elemente der Polizei“ sich in die Wahlkampagnen eingemischt hatten.
Doch alles in allem spiegele das Wahlergebnis den Mehrheitswillen der ugandischen Wähler wider und Museveni sei demnach der rechtmäßige Sieger. „Das Gericht muss die Frage beantworten, ob die Ergebnisse so ernsthaft beeinträchtigt wurden, dass es nicht den Willen der Wähler repräsentiert“, erklärt der Vorsitzende Richter Bart Katureebe.
Die Antwort der Richter war ein klares Nein, mit einem großen „Aber“. Immerhin, das war eine Überraschung, denn laut Verfassung werden die obersten Richter vom Präsidenten eingesetzt – und zur Not auch wieder abberufen. Insofern kam die Kritik an der Wahlkommission, ebenfalls vom Präsidenten ernannt, als Tadel daher.
In seinen Schlussworten fordert Richter Katureebe eine grundsätzliche Reform der Wahlgesetze, denn „der Missbrauch von staatlichen Ressourcen“ während des Wahlkampfes durch Präsident Museveni, die Oppositionskandidat Mbabazi in seiner Klage ankreidete, sei „besorgniserregend“, aber eben laut Gesetz legal.
Ugandas Opposition und Zivilgesellschaft ist über das Urteil frustriert. Dies zeige einmal mehr, dass Ugandas Probleme sich nicht gerichtlich ausfechten lassen, sagt Crispy Kaheru, Vorsitzender der „Bürgerkoaltion für Wahldemokratie“ (CCEDU), eine der führenden Organisationen der Zivilgesellschaft. „Ich denke nicht, dass ein Urteil wie dieses die politische Krise in Uganda lösen kann, wir müssen andere Wege finden“.
Während die Richter das Urteil verkünden, hat sich vor dem Gerichtsgebäude die Polizisten für mögliche Massenproteste gerüstet. Doch dann müssen sie Unterschlupf suchen: Ein gewaltiger Tropenregen ergießt sich über der Hauptstadt. „Letztlich entschied der Regen am Judgement Day“, twitterte ein Aktivist der Zivilgesellschaft nach dem Urteil.
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