Verwaltungsgericht kippt Projekt der Sozialbehörde: Hilfe für Eltern durchgefallen
Die Sozialbehörde darf Einzelfallberatung für Kinder und Eltern nicht mehr pauschal finanzieren. Ein Träger aus Bergedorf hatte geklagt und Recht bekommen.
HAMBURG taz | Eines der größten Projekte der Sozialbehörde steht nicht im Einklang mit geltendem Gesetz. So lautet jedenfalls ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das der taz vorliegt. Die Stadt darf demnach nicht mehr pauschal Geld an Projekte überweisen, die zusätzlich zu offenen Angeboten wie Bauspielsplätzen oder Müttercafés auch Einzelberatung anbieten. Auch dürfen die Jugendämter niemanden, der Anspruch auf diese Einzelfallhilfe hat, dorthin vermitteln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Behörde in Berufung gehen will.
Es geht um die ambulanten Hilfen zur Erziehung (HzE), jene stundenweise Unterstützung durch einen Sozialpädagogen also, die beispielsweise ein überforderter alleinerziehender Elternteil bekommt, um zu verhindern, dass die Kinder ins Heim müssen.
Diese Hilfen, für die es einen gesetzlichen Anspruch gibt, kosten Jahr für Jahr mehr Geld. Außerdem gibt es einen fachlichen Streit darüber, ob es nicht ohnehin besser ist, die Betreffenden in Projekte wie Müttercafés, Bauspielplätze oder Familienzentren zu vermitteln und so aus ihrer Isolation herauszuholen statt sie einzeln durch einen Sozialpädagogen betreuen zu lassen.
Seit 2011 gibt es in Hamburg deshalb „Sozialräumliche Hilfen und Angebote“, kurz SHA. Dieses Konzept verbindet beide Ansätze miteinander. Beispielsweise hat ein Bauspielplatz für alle Kinder aus dem Viertel geöffnet, Mitarbeiter betreuen aber zusätzlich einen Teil der Familien intensiv.
Während die Offene Kinder- und Jugendarbeit 2012 um zehn Prozent gekürzt wurde, hat mancher Jugendclub seine Stellen über diesen neuen Ansatz gerettet. 2014 waren es bereits 552 Angebote bei 100 Trägern, die insgesamt 5.730 Einzelfallhilfen durchführten. Das geht so: Das Projekt bekommt von der Stadt eine Summe X und muss dafür die Zahl Y an Fällen bearbeiten. Weist das Jugendamt den Trägern Eltern zu, sind diese vorrangig zu betreuen. Geregelt ist das in der „Globalrichtlinie J 1/12“.
Gegen diese Richtlinie hatte Michael Kolle 2012 geklagt. Seine Kritik: Hier solle nur Geld gespart werden mit der Folge, dass die Menschen nicht die qualifizierte Hilfe bekommen, die sie brauchen. In der Folge gebe es weniger ambulante Hilfe und mehr Heimunterbringung. Kolle ist selbst Geschäftsführer der Firma Miko Kinder und Jugendhilfe, die Sozialpädagogen beschäftigt und ambulante Einzelfallhilfen anbietet.
Eigentlich dürfen sich die Betroffenen einen Träger aussuchen und das Jugendamt bezahlt dann die tatsächlich erbrachten Stunden. Durch die Pauschalverträge mit einigen ausgewählten Trägern aber, so argumentiert Kolle, werden Träger vom Markt ausgeschlossen und an ihrer Berufsausübung behindert. Er selbst habe 70 Mitarbeiter entlassen müssen.
Das Gericht gibt Kolle nun Recht. Die im Grundgesetz geschützte „Berufsausübungsfreiheit“ sei durch die Praxis der Stadt beeinträchtigt. Sie verkleinere durch ihre SHA-Programme den Markt, um den sich freie Träger bemühen können. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Betroffene um Rechtsansprüche gebracht werden.
Die Behörde geht in Berufung und rechnet sich Chancen aus. Denn auf Bundesebene gibt es Pläne, das Gesetz so zu ändern, dass sozialräumliche Hilfe möglich ist. „Das ist höchste Zeit“, sagt der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer. Hier werde das Recht des Staates eingeschränkt, durch Stärkung belasteter Stadtteile den Folgen verfestigter Armut von Familien entgegenzuwirken. „Das Urteil zeigt, dass der Gewerbefreiheit und dem Gewinnstreben von Anbietern ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als dem Kindeswohl.“
„Das ist abwegig. Um Gewinnstreben geht es nicht“, hält der Hamburger Jura-Professor Knut Hinrichs dagegen. Es ginge um den Schutz der individuellen Rechtsansprüche. „Wir brauchen neue Angebote als Ergänzung.“ Denn die Pauschalfinanzierung berge die Gefahr, „dass der Staat auf Kosten der Betroffenen spart“.
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