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Brandanschlag in SalzhemmendorfKleinlaute Dorfnazis

Im Prozess um den Anschlag aufs Flüchtlingsheim in Salzhemmendorf wird klar: Der Hauptverdächtige ist in der rechtsextremen Szene aktiv.

Tatort Salzhemmendorf: Jetzt stehen die Angeklagten vor Gericht. Foto: dpa

SALZHEMMENDORF taz | Zusammengekauert hocken der Arbeiter Dennis L. und der freiwillige Feuerwehrmann Sascha D. auf der Anklagebank. Beide haben den Molotowcocktail hergestellt, den Dennis L. am 28. August 2015 in ein Flüchtlingsheim in Salzhemmendorf bei Hameln geschleudert hat: Der mit Benzin und Heizöl gefüllte Brandsatz durchschlug eine doppelte Isolierglasscheibe, landete direkt unter dem Bett eines Kindes. Ein elfjähriger Junge aus Simbabwe wurde nur deshalb nicht verletzt, weil er ausgerechnet in dieser Nacht nebenan schlief, bei seiner Mutter.

Seit zwei Wochen müssen sich der 31-jährige L. und der 25-jährige D. wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung vor dem Schwurgericht Hannover verantworten. Beide haben die Tat gestanden, waren noch am gleichen Tag festgenommen worden – ein Augenzeuge hatte den aufgemotzten Golf II von D. am Tatort gesehen. Mitangeklagt ist die 24-jährige Saskia B.: Sie hat eingeräumt, die beiden alkoholisierten Männer zum Tatort chauffiert zu haben.

Allmählich scheint den drei Angeklagten klar zu werden, dass ihnen langjährige Haftstrafen drohen könnten: Das dumm-zynische Grinsen von L. und D. ist verschwunden, auch das höhnische Gelächter ihrer Unterstützerclique im Zuschauerraum ist verstummt. Angeklagte und Publikum hatten so auf vor Gericht verlesene Whatsapp-Nachrichten reagiert, in denen sich L. zu einem „neuen Hitler“ erklärte: „Nix Zyklon B. Erhängt wird das Pack“, schrieb er an Robert S. „Sieg Heil und fette Beute!“, antwortete S., der ausgerechnet Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr war.

Am Donnerstag, dem dritten Prozesstag, geben sich L. und D. dagegen kleinlaut: halten ihre Köpfe gesenkt, die Gesichter der beiden Männer verschwinden fast. Zeugenaussagen von Polizisten des Staatsschutzes belasten beide schwer. Zum Bau des Molotow-Cocktails könnte – neben reichlich Alkohol – ein Gespräch über die fremdenfeindlichen Krawalle im sächsischen Heidenau geführt haben, habe L. eingeräumt. Bis zu 1.000 NPD-Anhänger hatten rund eine Woche vor dem Anschlag versucht, den Bezug einer Flüchtlingsunterkunft zu verhindern. Dabei jagten sie auch Polizisten durch die Straßen, 31 Beamte wurden verletzt.

Tätowierung mit der Odal-Rune

Schon die erkennungsdienstliche Behandlung von L. habe klargemacht, dass dieser der Neonazi-Szene nahesteht, erklärte ein Polizist nun: Auf seiner linken Schulter trägt der 31-Jährige eine Tätowierung mit der Odal-Rune – Zeichen der SS und der 1994 verbotenen „Wiking-Jugend“. Auf dem rechten Arm prangt ein Wikinger mit dem Totenkopfring der SS. Nachfragen des Nebenklage-Vertreters Lukas Theune machten deutlich, dass L. Verbindungen zur rechtsextremistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ hat. Deren Anhänger Christopher Knauf bedauerte L.s Verhaftung auch bereits bei Facebook.

Schwer belastet wurde auch Feuerwehrmann D.: Fahrerin Saskia B. habe geschildert, dass er sich vor dem Brandanschlag nach Hause fahren ließ, um seinen Feuer-Alarmmelder zu holen. Auf der Fahrt zum Flüchtlingsheim habe D. dann L. beschrieben, wo in der ehemaligen Schule die Wohnung liege, „in der die Neger wohnen“. Als der Alarmmelder nach dem Brandanschlag tatsächlich losging, hätten beide Männer „gegrinst“. Dann habe sich D. zur Feuerwache fahren lassen, um bei den Löscharbeiten dabei zu sein.

Brandanschlag

Den Tätern von Salzhemmendorf drohen lange Haftstrafen: Sie stehen nicht nur wegen schwerer Brandstiftung, sondern auch wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Staatsanwältin Katharina Sprave hält die Mordmotive des „niedrigen Beweggrunds“, der „Heimtücke“ und der „gemeingefährlichen Mittel“ für gegeben – schließlich griffen die Angeklagten die rund 40 Bewohner des Flüchtlingsheims aus Fremdenfeindlichkeit an, im Schlaf und mit einer Benzinbombe.

Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe, der Versuch oft mit langer Haftstrafe geahndet. Auf Brandstiftung folgt mindestens ein Jahr Haft.

Immerhin: Sein Feuerwehr-Kumpel Robert S., der noch vor einer Woche im Zeugenstand getönt hatte, er habe nur auf Druck „der Medien“, nicht aber der örtlichen Politik als Jugendwart zurücktreten müssen, darf die Uniform zunächst einmal nicht mehr tragen. „Zumindest vorläufig“ sei S. wegen seiner fremdenfeindlichen Neonazi-Sprüche bei Whatsapp aus der Feuerwehr ausgeschlossen worden, sagte Salzhemmendorfs Bürgermeister Clemens Pommerening zur taz. „Für alle Zeiten“ gelte das aber nicht: „Die Feuerwehr war sein einziges Hobby“, sagt der Verwaltungschef – „wenn wir Robert S. das für immer nehmen, besteht die Gefahr, dass er sich weiter radikalisiert.“

Der Prozess wird fortgesetzt.

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6 Kommentare

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  • Vor allem klingt diese Szenenbeschreibung, als sei dies für sie (Täter) ein gewöhnlicher Feierabend-Spaß nach einem Kneipenbesuch.

    "[...] ein Augenzeuge hatte den aufgemotzten Golf II von D. am Tatort gesehen. Mitangeklagt ist die 24-jährige Saskia B.: Sie hat eingeräumt, die beiden alkoholisierten Männer zum Tatort chauffiert zu haben."

    Zunächst keine Anstalten machen sein Auto zu verstecken und sich zuvor auch noch aufgrund des Alkoholpegels "chauffieren" zu lassen, "damit man ja auch heile ankommt!"

    Wie kann man denn bitte so abgebrüht sein?

  • In Salzhemmendorf sollen ja seinerzeit ein Teil der Kinder zurückgeblieben sein, die der Rattenfänger von Hameln der Sage nach entführt hatte. Der Rest wurde nach Brandenburg in die Regionen Prignitz und Uckermark verschleppt, wo ihre verlassenen Seelen noch heute umhergeistern.

  • "besteht die Gefahr, dass er sich weiter radikalisiert"

    Ähm. Was soll denn da bitte noch passieren? Sprengstoffgürtel und Sturmgewehr wären noch denkbare Steigerungen. Aber deswegen darf er vielleicht irgendwann mal wieder zur Feuerwehr? Erstmal mit Höchststrafe in den Bau.

  • Die gerne immer wieder bewährte Ausrede, es sei Alkohol im Spiel gewesen, dürfte endlich einmal der Vergangenheit angehören. Alkohol ab einer bestimmten Menge zählen zu einer Straftat.!

  • Ein Feuerwehrmann, der einen Brandsatz in das Zimmer eines Kindes wirft – aber man kann ihm die Feuerwehruniform nicht dauerhaft wegnehmen. Da wächst das Vertrauen in die örtliche Freiwillige Feuerwehr doch gleich...

    • @MeinNameIstMensch:

      Schon mitbekommen, dass es sich bei dem jungen Mann nicht um einen der beiden Täter handelt? Einfach noch mal genau lesen.