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Ohne Deutsch kein Aufenthalt

Asyl Die CDU fordert schärfere Auflagen für Flüchtlinge und Sanktionen gegen „Integrationsverweigerer“. Nur bei Ausnahmen vom Mindestlohn sperrt sich die SPD

Geflüchteter aus Eritrea (rechts) als Praktikant in einer Autowerkstatt: ohne Mindestlohn? Foto: Martin Schutt/dpa

Aus Berlin Daniel Bax

Am Montag hat der CDU-Bundesvorstand in Berlin einen Maßnahmenkatalog für Asylbewerber beschlossen, der höhere Hürden für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine verpflichtende Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sowie Sanktionen gegen „Integrationsverweigerer“ umfasst. Das rund zwölfseitige Papier trägt den Titel „Fördern und Fordern“. Damit wolle man die Integration von Flüchtlingen forcieren, erklärte CDU-Generalsekretär Peter Tauber am Montag vor Journalisten in der Parteizentrale in Berlin – „auf Basis unserer Leitkultur und Werteordnung“, wie er hinzufügte.

Die letzten Verschärfungen des Asylrechts sind noch nicht durch den Bundesrat, da plant die CDU eine Reihe neuer Auflagen für Flüchtlinge. Anerkannte Asylbewerber sollen künftig erst dann ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie Deutsch sprechen, keine Straftaten begangen haben und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Bislang erhalten Flüchtlinge nach einer Frist von drei Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht – unabhängig davon, ob sie die Sprache sprechen oder einen Job gefunden haben.

In diesem Punkt hat SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann dem Koalitionspartner bereits seine Unterstützung zugesagt. In die Verhandlungen mit der Union will die SPD aber auch eigene Forderungen einbringen, etwa mehr Geld für Sprach- und Integrationskurse, für 20.000 zusätzliche Erzieher und 25.000 Lehrer in Ganztagsschulen.

Die CDU strebt außerdem „verbindliche Integrationsvereinbarungen“ in Bund und Ländern an. Schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Basissprachkurse und Pflichtkurse zu den „Grundregeln unseres Zusammenlebens“ angeboten werden, die am Ende mit einem Test abgeschlossen werden sollen. „Das ist ein neues Element“, erläuterte Peter Tauber.

Das Papier sieht Sanktionen gegen jene vor, die nicht an diesen Kursen teilnehmen oder „zumutbare“ Arbeitsangebote ablehnen: Ihnen sollen die Sozialleistungen gekürzt werden.

Die Idee zu einem solchen „Integrationspflichtgesetz“ geht auf die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner zurück, die sich am Montag in der Rheinischen Post noch einmal dafür starkmachte: „Wir dürfen die Integration so vieler Menschen nicht dem Zufall überlassen, sondern müssen sie begleiten und mangelnde Bereitschaft notfalls ahnden“, schrieb die wahlkämpfende Spitzenkandidatin aus Rheinland-Pfalz dort in einem Gastbeitrag.

Zugleich aber will die CDU den Kreis derjenigen, die früh an Sprach- und Integrationsmaßnahmen teilnehmen dürfen, deutlich enger fassen. Zugang zu Sprachkursen erhalten oder von den Förderprogrammen der Arbeitsagenturen profitieren soll nur noch, wer über eine „sehr gute Bleibeperspektive“ verfügt. Bislang reichte dazu eine „gute Bleibeperspektive“ – also die Herkunft aus einem Land, dessen Anerkennungsquote bei über 50 Prozent liegt. Man wolle „insbesondere Bürgerkriegsflüchtlingen helfen“, heißt es in dem CDU-Papier. Gemeint sind damit Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak. Denn Flüchtlinge aus Afghanistan, Somalia oder Pakistan blieben damit außen vor.

Um den Mindestlohn zu umgehen, soll die Dauer von Praktika ausgeweitet werden

Der CDU-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg, Guido Wolf, fordert zudem eine Art Hausarrest für Flüchtlinge, die Straftaten begangen haben. „Spätestens wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, muss der Aufenthaltsradius geprüft und erforderlichenfalls durch strenge Auflagen engstens begrenzt werden“, wurde Wolf am Montag von den Stuttgarter Nachrichten zitiert. Zudem müssten Barvermögen und Fahrtickets sichergestellt werden. Auch diese Forderung findet sich in dem CDU-Papier wieder.

Abgeändert hat die CDU ihre Aussagen zum Mindestlohn, die bei SPD und Gewerkschaften auf scharfen Protest gestoßen waren. Ursprünglich wollte sie Flüchtlinge in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung vom Mindestlohn ausnehmen. „Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sollen Praktikumszeiten, bei denen vom Mindestlohn abgewichen werden kann, auf mindestens sechs Monate verlängert werden“, heißt es stattdessen nun in dem Beschluss.

Den Arbeitgebern war schon der ursprüngliche CDU-Vorstoß nicht weit genug gegangen: Ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände forderte am Montag, Flüchtlinge für ein Jahr vom Mindestlohn auszunehmen. Abgerückt ist die CDU auch von der Idee, die Schulpflicht für Flüchtlinge auf 25 Jahre zu verlängern. Nun will sie das nur „prüfen“.

Meinung + Diskussion SEITE 12

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