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Kolumne AfrobeatTücken der Wahrheitsfindung

Dominic Johnson
Kolumne
von Dominic Johnson

Das UN-Ruanda-Völkermordtribunal schließt nach über 20 Jahren. Eine vollständige Aufarbeitung des Genozids an den Tutsi steht jedoch noch aus.

61 Angeklagte wurden vom Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) verurteilt. Foto: dpa

A m Montag, dem 14. Dezember, geht unter dem Kilimandscharo in Ostafrika ein Stück Weltgeschichte zu Ende. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR), der seit zwanzig Jahren die Cheforganisatoren des Völkermords in Ruanda 1994 aburteilt, tritt zum letzten Mal zusammen.

Im vierten Stock des „Arusha International Conference Centre“ in der gleichnamigen tansanischen Stadt wird das Berufungsurteil im sogenannten Butare-Prozess fallen, dem letzten Prozess, der noch hier anhängig ist.

Das Arusha-Tribunal schließt zum Jahresende seine Türen; die verbleibenden Fälle sind bereits an Ruandas Justiz übergeben worden. Die einzige internationale Instanz zur Aufarbeitung des ruandischen Genozids stellt ihre Arbeit ein.

Der Horror von Ruanda 1994, als Sicherheitskräfte und Milizen auf Befehl der staatlichen Autoritäten die Tutsi des Landes jagten und ausrotteten, ist inzwischen international weitgehend vergessen. Aber weder ist der Völkermord aus dem Gedächtnis der Ruander verschwunden, noch ist die juristische Aufarbeitung beendet.

Zwei Jahre bis Prozessbeginn

Der UN-Sicherheitsrat gründete das „Internationale Gericht für Ruanda“ am 1. November 1994 in seiner Resolution 955 „zu dem ausschließlichen Zweck der Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind“. Laut Statut hat das Tribunal „Vorrang vor den einzelstaatlichen Gerichten aller Staaten“ – auch Ruanda.

Weniger als ein halbes Jahr, nachdem der UN-Sicherheitsrat nichts getan hatte, um den Völkermord in Ruanda zu stoppen, war dies eine außergewöhnliche Anmaßung. Unter anderem aus diesem Grund war ausgerechnet Ruanda damals gegen dieses Tribunal, als einziges Land auf der Welt.

Konkurrierende historische Wahrheiten bleiben im Raum stehen

Es dauerte über zwei Jahre, bis überhaupt der erste Prozess in Arusha begann. Ruanda selbst stellte im gleichen Zeitraum mehrere tausend Menschen vor Gericht und gründete dann landesweit Dorfgerichte, um der Wucht des Geschehens Herr zu werden. In Ruanda gab es fast eine Million Tote und fast ebenso viele mutmaßliche Täter. Diese historischen Tatsachen sind wichtig zur Einordnung der positiven Schlussbilanz, die der amtierende und letzte ICTR-Präsident, der dänische Richter Vagn Joensen, vor dem UN-Sicherheitsrat am 9. Dezember vorgelegt hat.

5.800 Prozesstage. Über 3.000 Zeugen. 93 Anklagen. 55 erstinstanzliche Urteile und 45 Berufungsurteile. Nach eigenen Angaben hat das Tribunal in seinem 21-jährigen Bestehen 61 Menschen verurteilt – manche Urteile betrafen mehrere Angeklagte gleichzeitig – und 14 freigesprochen.

Das ist nicht nur gemessen am Gesamtgeschehen ein Tropfen auf den heißen Stein. Es macht auch den universellen Anspruch der Urteile fraglich, auf den sich Anhänger wie Gegner des Tribunals gerne berufen.

Maßstäbe gesetzt

Das ICTR selbst betont, es habe die weltweit erste Verurteilung wegen Völkermordes durch ein internationales Gericht ausgesprochen und seine Rechtsprechung setze globale Maßstäbe. So schließt der Völkermordvorwurf mittlerweile sexuelle Verbrechen mit ein. Getestet wurden die schwierigen Konzepte der „Vorgesetztenverantwortung“, also die persönliche Verantwortung von Befehlshabern für die von ihnen angeordneten Handlungen, und des „gemeinschaftlichen kriminellen Unternehmens“ (Joint Criminal Enterprise), also die kollektive Verantwortung einer Gruppe, für die von ihnen ausgeheckten Straftaten.

Diejenigen, die eher auf Seiten der Völkermordtäter stehen, verweisen hingegen auf Probleme bei der Prozessführung und bei Ermittlungen in Ruanda. Während sie jeden Schuldspruch als Siegerjustiz abtun, ziehen sie große Genugtuung daraus, dass im Berufungsurteil gegen hochrangige ruandische Exgeneräle ein „gemeinschaftliches kriminelles Unternehmen“ verworfen und damit eine Planung des Völkermordes nicht festgestellt wurde.

Aber wie alle Gerichte hat auch das Arusha-Tribunal keine allgemeine Wahrheitsfindung betrieben, sondern Prozesse gegen Individuen geführt. Aus dem Freispruch einer Gruppe von Angeklagten vom Vorwurf der Planung eines Völkermordes kann nicht geschlossen werden, es habe keine solche Planung gegeben. Vielmehr gehört es zum Wesen des Völkermordes, dass er konzipiert und geplant wird.

Gift für die Zukunft

In Kreisen der Hutu-Diaspora und ihrer internationalen Unterstützer wird dies geleugnet – und damit der Völkermord an sich. So hinterlässt das ICTR tiefe Gräben. Die Tore in Arusha sind geschlossen, aber die unterschiedlichen Darstellungen des Tatgeschehens, die Anklage und Verteidigung vor Gericht in ihren jeweiligen Rollen entwickeln mussten, bleiben als konkurrierende historische Wahrheiten im Raum stehen. Das ist Gift für die Zukunft.

Die einzige zulässige Verallgemeinerung aus den Urteilen in Arusha ist die vom Tribunal selbst getroffene: Die Tatsache des Völkermordes an sich sei nunmehr „allgemein bekannt“ und müsse nicht in jedem Prozess neu nachgewiesen werden. Was im Einzelnen ablief, wurde aber jedes Mal neu verhandelt, mit immer gleichen Argumenten, die sich dadurch verfestigten.

Da nur ein kleiner Teil der Organisatoren der Massaker in Arusha vor Gericht kam, wurde auch nur ein Bruchteil des Völkermordes überhaupt unter die Lupe genommen. Was in den allermeisten Teilen Ruandas geschah und was die allermeisten damaligen Verantwortlichen und Einheiten der Streitkräfte und Sicherheitsorgane taten, kam mangels Angeklagter nie zur Sprache. Einige der wichtigsten Gesuchten sind bis heute flüchtig.

Je mehr Zeit vergeht, desto unwahrscheinlicher, dass diese Lücken noch geschlossen werden können. Mit der Resolution 955 von 1994 machte die UNO einen mutigen Schritt. Aber eine vollständige Aufarbeitung des Geschehens in Ruanda fehlt bis heute. Und das ist Nährboden für Legenden und Lügen.

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Dominic Johnson
Ressortleiter Ausland
Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.
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