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EU zweifelt an Braunkohleplänen

Energie Geplante Subventionen für abgeschaltete Kraftwerke verstoßen wohl gegen Wettbewerbsrecht

BERLIN taz | Der Plan von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), alte Braunkohlekraftwerke zu subventionieren, wenn sie abgeschaltet werden, aber für den Fall von Strom-Engpässen in Bereitschaft bleiben, verstößt offenbar gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf die EU-Kommission.

Diese sei der Ansicht, dass die geplante Überführung der Braunkohlekraftwerke in eine „Klimareserve“ eindeutig eine Beihilfe sei, die von der EU genehmigt werden müsse. Für eine solche Genehmigung dürften allerdings die Voraussetzungen fehlen, denn die Beihilfe sei weder technologieoffen, noch fördere sie CO2-arme Kraftwerke. Bereits zuvor hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags die EU-Konformität des Plans bezweifelt.

Ursprünglich hatte Gabriel geplant, die klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke durch eine neue Abgabe teilweise aus dem Markt zu drängen, damit Deutschland sein Klimaziel erreicht. Nach massiven Protesten aus der Energiewirtschaft und den Regierungen der Kohleländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen hatte er diesen Plan aufgegeben und stattdessen vorgeschlagen, dass Braunkohlekraftwerke Geld bekommen, wenn sie nur noch als Reserve bereitgehalten werden.

Die EU-Kommission erklärte am Montag, dass noch keine Vorentscheidung über die ­geplante Änderung gefallen sei. Die Regelung müsse mit den EU-Regeln konform sein. Derzeit liefen dazu Gespräche mit den deutschen Behörden.

Die Grünen sehen sich in ihrer Kritik an Gabriels Plänen bestätigt. „Die energiepolitische Mogelpackung von Union und SPD ist bereits gescheitert, bevor sie in den Bundestag eingebracht wird“, sagte der Energieexperte Oliver Krischer. Malte Kreutzfeldt

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