: Behindertenkonvention klar, aber wer soll bezahlen?
Bildung 52 Kommunen aus NRW ziehen vor Gericht. Sie klagen gegen das Inklusionsgesetz
Sylvia Löhrmann, Grüne
Kinder mit und ohne Behinderung sollen zukünftig zusammen unterrichtet werden. So sieht es die UN-Behindertenkonvention vor und so steht es auch im Landesgesetz von NRW. Seitdem streiten Kommunen und Land über die Frage: Wer soll das bezahlen? Die Schulen brauchen Aufzüge, Rampen und spezielle Toiletten. Außerdem Sonderpädagogen, die kleinere Lerngruppen betreuen können.
Nach monatelangen Auseinandersetzungen einigte sich die Regierung im Sommer 2014 mit den kommunalen Spitzenverbänden. 175 Millionen Euro sollte das Land bis 2018 bereitstellen, 25 Millionen jährlich für Sachausgaben, 10 Millionen für Personal. Zudem sollte regelmäßig evaluiert werden, ob die finanzielle Unterstützung ausreicht. Anfang Juli kam der erste Bericht. Dort heißt es, die Kommunen hätten für Umbauten rund 16 Millionen Euro weniger ausgegeben, als sie vom Land bekamen. Beim Personal habe es eine Punktlandung gegeben. „Das zeigt, dass die Zuweisungen des Landes ausreichend sind“, so Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Die Kommunen sehen das anders. „Das Ergebnis wird sehr unterschiedlich interpretiert“, sagt ein Sprecher des Städte- und Gemeindebundes. Im ersten Jahr hätten die Kommunen aus Unsicherheit sehr zögerlich investiert. „Wir gehen davon aus, dass die Ausgaben im kommenden Jahr stark ansteigen.“
Was den Schritt vor das Gericht angeht, sind die Verbände geteilter Ansicht. Der Vorsitzende des Städtetages, Peter Jung, sagt: „Wir empfehlen unseren Mitgliedern, nicht zu klagen.“ Man vertraue auf die Zusagen des Landes, die Höhe der Mittel ehrlich anzupassen. Die klagenden Gemeinden wollen indes erreichen, dass im Gesetz ein dauerhafter Finanzierungsmechanismus festgelegt wird. In einer Umfrage des Städte- und Gemeindebunds hatten 90 Prozent der Kommunen Unterstützung signalisiert.
Josephine Schulz
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