Schavan will klagen: Die Titelverteidigerin
Ministerin Schavan will gegen die Aberkennung ihres Doktortitels klagen. Das Verfahren könnte dauern – und vor dem Bundesverwaltungsgericht enden.
BERLIN taz | Die Uni Düsseldorf hat zwar entschieden, dennoch wird Anette Schavan ihren Doktor wohl erst einmal weiter führen dürfen. Der Titelentzug wird erst rechtskräftig, wenn die Ministerin alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Dass Schavan um ihren Doktor kämpfen will, ihren einzigen Studienabschluss, hat sie deutlich gemacht.
Der Kampf könnte sich hinziehen: Sollte das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Uni recht geben, kann Schavan weiterziehen vor das Oberwaltungsgericht und schließlich ihren Titelkampf letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht austragen.
Die erfolglosen Klagen anderer Politiker sprechen eher für die lange Variante. Der FDP-Europaabgeordnete Jorgo Chatzimarkakis scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einer Klage gegen den Entzug des Doktortitels. Nun liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Die FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulous scheiterte ebenfalls mit ihrer Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht, und auch ihr Fall liegt jetzt dem OVG Münster vor.
Schavans Anwälte teilten noch am Dienstagabend mit, dass die Ministerin vor Gericht ziehen wird: Die Entscheidung der Uni Düsseldorf sei „in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen“ und auch „materiell rechtswidrig“. Zu den Details der Klage wollte sich die Kanzlei gegenüber der taz nicht äußern.
Die Erklärung macht aber deutlich, dass es Schavan vor allem um zwei Punkte geht. Zum einen hält sie das Verfahren für ungültig, da ein internes Gutachten vorab an die Presse gelangte. Zum anderen bemängeln ihre Anwälte, dass die Universität kein weiteres Gutachten eines externen Prüfers eingeholt hatte. Das hatte Schavan zuletzt ausdrücklich gefordert.
„Verfahren nicht diskreditiert“
Die Uni Düsseldorf hatte sich ihrerseits rechtliche Expertise besorgt. Der Bonner Verwaltungsrechtler Gärditz attestierte der Uni im Januar, keine „rechtlich relevanten Verfahrensfehler“ gemacht zu haben.
Dass ein internes Gutachten vorab durchsickert, bedeutet Gärditz zufolge noch nicht, dass das Verfahren diskreditiert sei. Zum einen sei nicht klar, dass ein Mitglied des Promotionsausschusses den Bericht an die Presse durchgestochen hat – und damit befangen wäre. Und zum anderen spreche die Klarheit der Entscheidung dagegen: „Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Promotionsausschuss letztlich einstimmig empfohlen hat, eine Doktorgradentziehung einzuleiten, sodass ein maßgeblicher Einfluss eines etwaigen Mitglieds auf das Entscheidungsergebnis praktisch auszuschließen ist“, so Gärditz in seinem Gutachten.
Die Uni sei auch nie verpflicht gewesen, ein externes Gutachten heranzuziehen. Das Gesetz lege die „Mittel zur Aufklärung in das Ermessen der Behörde“: Die Uni kann also selbst entscheiden. „Gerade eine externe Bestätigung der Vorwürfe, die nach den ersten Vorprüfungen innerhalb der Fakultät nicht unwahrscheinlich erscheinen musste, wäre auf eine Vorverurteilung der Betroffenen hinausgelaufen, die erheblichen Druck in Richtung Doktorgradentziehung aufgebaut hätte“, schreibt Gärditz.
Mit dem Doktor steht auch Schavans Titel als Honorarprofessorin an der Freien Universität Berlin auf dem Spiel. Ein Sprecher der FU wollte sich nicht zu Schavans Professorenzukunft äußern. Das Landeshochschulgesetz verlangt allerdings, dass ein Honorarprofessor oder eine Honorarprofessoren „auf Grund hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen“ berufen wird. Vor vier Jahren sah die FU die noch gegeben: Frau Dr. Schavan sei eine Person, die „in besonderer Weise geisteswissenschaftliche Exzellenz mit gesellschaftlicher Präsenz und Wirksamkeit“ verbinden.
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