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Hürden beim EhegattennachzugEU-Kommission gegen Deutschtests

Die EU sieht bei den deutschen Kriterien zum Ehegattennachzug einen Verstoß gegen ihre Richtlinien. Und geht dagegen vor.

Schön geheiratet – die Probleme mit dem Deutschtest kommen dann noch. Bild: dpa

BERLIN taz | Deutschland verstößt mit seinen Sprachtests beim Ehegattennachzug gegen EU-Recht. Dieser Auffassung ist die EU-Kommission und hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor, die der taz vorliegt.

Seit August 2007 bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Dies muss vor der Abreise durch einen Sprachtest nachgewiesen werden. Betroffen sind von der Regelung vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, US-Amerikaner und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht nicht.

Nach Auffassung der EU-Kommission verstoßen solche Sprachtests gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung. Die Richtlinie versucht, den Nachzug von Ehegatten und anderen Familienangehörigen zu erleichtern. Ein Test, der bei schlechten Ergebnissen zur Verweigerung des Nachzugsrechts führen kann, verletze diese Richtlinie.

Die EU-Kommission hat daher die deutsche Regierung förmlich zur Stellungnahme aufgefordert. Das ist der erste Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens. Die Bundesregierung hat demgegenüber angekündigt, dass sie die Sprachtests beibehalten will. Sie beruft sich auf einen Passus der EU-Richtlinie, wonach der Staat von Zuwanderern „Integrationsmaßnahmen“ verlangen kann.

Am Ende wohl gefragt: Der europäische Gerichtshof

Am Ende muss wohl der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Sprachprüfungen zulässig sind oder nicht. Die Bundesregierung ging bisher offensichtlich davon aus, dass sie beim EuGH wenig Chancen hat. Jedenfalls hat sie in mehreren Streitfällen den Nachzug auch bei gescheitertem Sprachtest gewährt, um eine Vorlage an den EuGH zu vermeiden.

Nach einer aktuellen Statistik der Bundesregierung fielen 2012 immerhin 34 Prozent der nachzugswilligen Eheleute beim Deutschtest durch. In Ländern wie Bangladesh und Kosovo liegt die Misserfolgsquote sogar bei 54 und 53 Prozent. Insgesamt nahmen 2012 rund 28.000 Ehegatten an solchen Sprachtests teil, wobei fast 10.000 Personen der Nachzug zum Partner wegen mangelnder Deutschkenntnisse verwehrt wurde.

„Hinter diesen Zahlen steckt das unermessliche Leid derer, die trotz aller Bemühungen an den Sprachanforderungen scheitern und von den Menschen getrennt werden, die sie lieben“, kritisiert Sevim Dagdelen, die integrationspolitische Sprecherin der Linken. Sie fordert deshalb, die Sprachhürden beim Ehegattennachzug sofort abzuschaffen und nicht auf eine Entscheidung des EuGH zu warten. Es sei ein Skandal, das Zusammenleben von Ehepartnern zu verhindern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2012 immerhin bereits entschieden, dass beim Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen niedrigere Anforderungen bestehen als beim Nachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer. Im ersten Fall soll von einem erfolgreichen Sprachtest abgesehen werden können, wenn Bemühungen um den Spracherwerb (…) nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind.

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33 Kommentare

 / 
  • A
    Anderer

    Liebe Deutschlehrerin,

    ich halte Ihren Beitrag für überheblich. Nehmen Sie es mir nicht übel. Eben ohne Mitgefühl und Einfühlung in die Lage anderer. Obwohl Sie scheints im Ausland zu tun haben. An was liegts?

  • D
    Dranbleiben

    Lieber Betroffener Gast! Selbstverständlich dürfen Sie nicht aufgeben! Wir haben > 2 Jahre gebraucht... Ich empfehle Ihnen einen Anwalt zu nehmen - hier in DE. Mein Tip: viell. googlen Sie 70499 Weilimdorf bei Stuttgart.

  • AI
    An Ihren Taten sollt...

    "Es ist ein Skandal, das Zusammenleben von Ehepartnern zu verhindern". EXAKT SO. Eine Greueltat, die genau dem Deutschen Wesen von 1000järhigen Reich entspricht. Was natürlich nur meine ganz persönliche Wahrnehmung ist - dies aber aus persönlicher Erfahrung. Ich hoffe, die BRD kann und wird SCHWARZAUFWEISS das begangene Unrecht durch den EU-GH bestätigt bekommen.

  • ED
    Ernst des Lebens

    Lieber Hr. Richter

     

    Danke für Ihren informativen Beitrag!

     

    Bitte posten Sie neue Entwicklungen der Rechtslage!

     

    Das ist höchst wichtig.

  • B
    Betroffen

    Meine Frau (51) und ich (58) sind auch Betroffene! Selbst diese Deutsch Start A1 test können viele Deutscher nicht mit 60% bestehen! Ich glaube das es gut ist wenn meine Frau Deutsch reden und schreiben kann. Aber muss das vor Ihre Einreise passieren? Ich bin dafür das Sie hier in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr bekommt und bis zum ende dieses Jahr, den erfolgreich Abschluss den A1 Test vorweisen muss. Es ist einfacher eine Sprache in den Land wo der Sprache gesprochen wird zu lernen als im Ausland. Den Botschaft/Konsulat( Novosibirsk), mit dem wir zu kämpfen haben, drehen sogar die "1 Jahr Regel" so hin wie Sie es wollen. "Erst wenn Ihre Frau den Ehenachzug beantragt hat, fängt die "1 Jahr" Frist an." Aber erlich, man beantragt nichts wenn es eindeutig ist das es ohne Erfolg sein wird! Naturlich, das sagen sie uns jetzt, wo wir über einen Jahr versucht haben das meine Frau Deutsch lernt. Aber wir geben nicht auf!! Hoffenlich die Gesetze werden nicht in nahe Zukünft zu unser Nachteil geändert... Statt A1 soll es zukunftig B1 werden! Das wäre für uns eine Katastrophe!!

  • ED
    Ernst des Lebens

    Meine Frau und ich waren von diesen unsäglichen - m.E. gelenkten - Sprachtests auch betroffen. Schmerzensgeld in Höhe von EUR 200.000 halte ich für angemessen. Es ist eine menschliche Sauerei. Botschaften und Goethe-Institute unter einer Decke. Auswärtiges Amt inklusive.

    • EE
      Elfriede Eiser
      @Ernst des Lebens:

      meine zukünftige Schwiegertochter (Thai) erhält das Visum durch die deutsche Botschaft Bangkok nicht. Nach einem schweren Unfall ist sie in der Bewegung so eingeschränkt dass sie nicht schreiben kann. Die Aussprache ist für dritte nicht verständlich. Deutsche Botschaft besteht auf A1 "dann bleibt sie eben hier bis sie den Test machen Kann". Unter diesem massiven Druck gerät die Genesung immer wieder ins stocken. Ich unterrichte sie jetzt selber. Sie lernt schnell - nur eben durch die Behinderung kann sie die Prüfung nicht machen.

      Die leitenden Angestellten der deutschen Botschaft sind jetzt nicht unbedingt ein positives Aushängeschild für Deutschland. Gesetz hin oder her - das menschliche soll dabei nicht auf der Strecke bleiben. Auch an den gesetzlich festgelegten Ausnahmen wird durch die Botschaft gedreht und gewendet was das Zeug hält. Armseliger Verein. Zuhause in Deutschland wäre sie endlich ohne Druck, Deutsch zu lernen ist im Land selber immer einfacher als an der Schulbank. Das weiß jeder der schon Sprachen gelernt hat.

    • P2
      parediin 203
      @Ernst des Lebens:

      Ich bin davon auch betroffen - mein Mann und ich haben im April 2013 geheiratet - er geht zwar zur Schule wegen dem Spracherwerb- leider ist der Unterricht nur 2 x die Woche a´2 Stunden, dann ist es auch kein Göthe-Institut - ich befürchte, bei so wenig Lernangebot, wird sich dies noch mehr als 1 Jahr hinziehen. Wir wollen unbedingt noch ein Kind - ich bin 40 - mir läuft die Zeit davon, und Gelder jeden Monat zu ihm zu fliegen habe ich sicher nicht, Zeit auch nicht, da ich viel arbeite....es ist mehr als menschenrechtsverletzend was Deutschland da mit einem macht - wären die verantwortlichen Politiker in so einer Lage, wäre so eine absurde Idee nie in Kraft getreten! Das Gesetz muss sofort aufgehoben werden! Sprachtests sollten in Deutschland ein Muß sein, von mir aus auch jedes Jahr verpflichtend bis zu 3 Jahre beispielsweise - das man sehen kann, das sich die Leute auch wirklich eingliedern! Was nützt es, wenn die Leute gezwungen werden es in ihrem Land zu lernen und wenn sie hier sind, von Stund an nicht mehr deutsch reden? Damit hat Deutschland dann auch nicht das erreicht, was es bezwecken sollte!

      • @parediin 203:

        Ich bin erst jetzt auf diesen Artikel gestoßen, nach dem jetzt ein anderer Artikel zu diesem Thema in der TAZ stand.

        Ich hoffe, Ihre Frau hat es inzwischen geschafft und Sie beide dürfen hier zusammen leben. Ihre Idee ist gut - leider werden die Verantwortlichen für diese Quälerei nicht darauf eingehen, denke ich... Kopf hoch!

  • R
    Rosa

    @ Irmi:

     

    "...Ablehnung gegenüber diesen Menschen...":

     

    Davon kann keine Rede sein. Ich sagte bereits, meine Solidarität gilt den politisch Verfolgten, für die das Asylrecht gedacht ist.

     

    Dabei ist es auch völlig egal welche Hautfarbe die Asylbewerber haben.

     

    Bei Ihren Afrikanern handelt es sich aber um Wirtschaftsflüchtlinge.

    Denen wünsche ich auch, daß sie endlich auch Glück haben, und in deren Heimatländern an der Verbesserung der dortigen Zustände mithelfen.

     

    Ihr Argumentation, man müsse doch Alle Afrikaner schon deshalb aufnehmen, weil man doch deren Bodenschätze gepündert hätte, ist völlig naiv und irrational.

    Solches Vorgehen würde schnell eine kleine Völkerwanderung auslösen.

     

    Die Flüchtlinge wollen nach D, weil es in keinem Land eine derartige Rundumversorgung für Flüchtlinge gibt.

    D kann aber leider nicht alle der 40 Millionen weltweiten Flüchtlinge aufnehmen.

    Das wollen Sie scheinbar nicht kapieren.

     

    Daß Sie von Demokratie nichts halten zeigt ja auch Ihre Weigerung hier eine Volksabstimmung zu akzeptieren.

    Sie haben leider keine stichhaltigen Argumente vorzuweisen, Sie appelieren an eine fiktive moralische Schuld,

    Sie verweigern die Diskussion, wenn Ihre Argumente sich als hohl erweisen, Sie beantworten keine Fragen...in der Tat, es langweilt.

  • S
    schade

    13.07.2013 12:51 UHR

    von Rosa:

     

    @

    es ist so mancher Mensch an seiner Herzenskälte erstarrt. Was Sie schreiben, kann ich nur sagen schade.

  • U
    unbenannt

    13.07.2013 12:51 UHR

    von Rosa:

    Auf so viel Ablehnung gegenüber diesen Menschen und das was Sie sonst so von sich geben, schreibe ich nicht, es langweilt nur. Ich erkenne nur Ihre Richtung, damit müssen Sie leben.

     

    Ich wünsche den Afrikanern, das endlich auch sie Glück haben und Menschen finden, die sie nicht derart ablehnen, sondern von Herzen aufnehmen.

     

    Schwarze Flüchtlinge sind nicht anders als hellhäutige Flüchtlinge, auch sie verdienen Menschenwürde und haben Menschenrechte.

  • C
    Chandrika

    von Schmidt Georg:

     

    verlangt wird der Sprachtest A1-den kann man nur an einem Goetheinstitut absolvieren-der Sprachtest A1 das sind ungefähr 150h Unterrichtsstunden, für jemand, der nicht in unmittelbarer Nähe eines Goethe Insitut wohnt fast ein Ding der Unmöglichkeit.

    **************************************************

     

    Verbreiten Sie doch nicht einen solchen Blödsinn.

    Es ist völlig unerheblich wo und wie die Deutschkenntnisse erworben werden.

     

    Lediglich die Prüfung zum Erhalt des Zertifikats muß beim Goethe-Institut oder einer gleichwertigen Institution abgelegt werden, u.U. kann auch ganz auf einen Test verzichtet werden, wenn es sich beim Botschaftsgespräch erweist, daß die geforderten Deutschkenntnisse offensichtlich vorhanden sind.

  • R
    Rosa

    @ Irmi:

     

    "ohne wirklich Bescheid zu wissen über die Fluchtgründe der Menschen z.B. aus Afrika":

     

    Ob hier echte Asylgründe vorliegen, darüber entscheidet immer noch das Asylverfahren.

     

    "Volksentscheide führen gerade bei dem Thema Flüchtlinge darum zu nichts, weil hier viel zu viel Stimmung gemacht wird gegen die Flüchtlinge.":

     

    Das ist völliger Blödsinn. Denn es wird ja, vor allerm in den Medien. ständig Stimmung FÜR die Flüchtlinge gemacht.

     

    Nur ein Volksentscheid nach schweizer Vorbild ist hier geeignet, den Willen der Bevölkerung widerzuspiegeln.

     

    Sowas nennt sich Demokratie. Oder halten Sie nichts von Demokratie, und wollen ihre sozialromantischen Vorstellungen lieber diktatorisch installieren?

     

    "wenn Leute aus Afrika z.B. hierher kommen, haben sie allein schon darum das Recht auf gesicherten Aufenthalt, weil wir während der Kolonialzeit bis heute ihre Erdschätze ausplündern":

     

    Auch das ist Blödsinn. D hat nur wenige Kolonien gehabt und das auch nur für kurze Zeit.

    Und diese Kolonien entsprechen nichtmal den Herkunftsländern der afrikanischen Flüchtlinge!

     

    Außerdem haftet D nicht für Fehler des Kaiserreiches. Das wäre auch längst verjährt.

     

    Gäbe es irgendeine Rechtsanspruch von angeblich von D ausgebeutetet Ländern, so könnten diese ihre Ansprüche bei Intenationalen Gerichtshof geltend machen.

     

    " Nochmals ein Hinweis, die Anzahl der Afrikaner in D. ist verschwindend gering...

    Anträge für Aufenthalt werden für Afrikaner sehr niedrig gehalten.":

     

    Das mag daran liegen, daß bei Afrikandern nur selten echte Asylgründe vorliegen.

     

    D braucht Fachkräfte, keine Hilfsarbeiter. Eine Reform des Einwanderungsrechts nach Vorbild klassischer Einwanderungsländer

    (USA, Kanada, Australien, Neuseeland), ist längst überfällig.

    Nämlich im Sinne der Förderung qualifizierter Einwanderer.

     

    Die ungebremste Einwanderung ins Sozialsystem ist nicht im Sinne der Steuerzahler.

    Oder wollern Sie lieber Grenzen auf für Alle, ungebremste Einwanderung für Jeden, plus Sozialhilfe?

  • TA
    Thomas Arends

    Wer immer in deutschland leben möchte, sollte in absehbarer Zeit sich zumindest auf deutsch verständigen, gar kein Thema.

    Aber hier wird der Deutsche systematisch gegenüber Dikriminiert. Das Auswärtige amt spricht hier von Inländerdiskiminierung, welche aber keine Diskiminierun sei.???? - Das ist ein glatter Rechtsbruch bei den Behörden, abgesehen davon, dass das gesetz selbst ((AufenthG §30) eindeutig den Art 3 GG verletzt und dementsprechend - an sich - gemäß Art 19 GG Nichtig ist.

    Die deutsche Regierung hat hier BEWUSST den deutschen schlechter gestellt, als den Unionsbüger.

     

    Nur zum verstehen, die Problematik

    Sie sind mit einem Ausländer / einer Ausländerin verheiratet.

    Sie sind Deutscher und möchten dass Ihr Gatte mit Ihnen in Deutschland lebt

    Ihr Gatte muss Deutsch sprechen.

     

    Sie sind kein Deutscher* und möchten dass Ihr Gatte mit Ihnen in Deutschland lebt

    Ihr Gatte muss kein Deutsch sprechen

     

    *Sie sind Europäer (aber kein Deutscher, Amerikaner, Israeli, Kandier, Südkoreaner, oder "Hochbegabter"....

     

    Meine Frau ist Chinesin.Bis heute gab es keinen Grund, dass Sie Deutsch lernt, weil ich Chinesisch spreche.

    Nun hat sich die Situation ergeben, dass ich aus privaten Gründen zurücknach Deutschland muss.

     

    Und nun - ohne Sprachnachweis geht es nicht.

     

    Noch perverser wird es dann, wenn ich zuerst in irgend einem EU Staat mich niederlasse.

    Dann braucht meine Frau keinen sprachnachweis 8des EU landes in das ich gehe)

    Danach muss meiner Frau dann - wieder ohne Sprachnachweis - ein nationales visum erteilt werden, ohne dass Sie Deutsch spricht.

     

    Für mich ist dies Diskiminierende Verhalten der Regierung erschreckend.

  • C
    Christian

    Die anderen Länder dürfen sich die Rosinen der Fachkräfte rauspicken, indem sie nur Fachkräfte reinlassen, wenn sie den GMAT-Test erfolgreich absolviert haben (Australien) und wir müssen ungehindert jeden reinlassen, selbst wenn die Person nicht mal solche Kokolores-Tests hinbekommt? Wie sollen sich diese Leute je in den Arbeitsmarkt integrieren? Ist ja anscheinend gar nicht notwendig, man lässt sich eben dauerhaft durch den Steuerzahler alimentieren. Die EU scheint erkannt zu haben, dass dies die nächste Umverteilaktion ist, die man anderen Länder auf Deutschlands Kosten zuschanzen kann. Unfassbar.

  • WR
    Wolfgang Richter

    Was soll diese Aufregung hier?

    Deutschland hat beim AI Sprachnachweis schon verloren!

     

    Nur die verbeamteten Juristen haben das noch nicht gemerkt.

     

    Die Anfrage der EU Kommission ist nur noch der Tropfen,um das Fass zum überlaufen zu bringen.

     

    1) Das VG Berlin hat den AI,dem EuGH schon vorgelegt.

     

    VG Berlin,vom 25.10.2012 Akz.. VG 29 K 138/12

     

    2) Die Klage wurde zugelassen unter dem Akz.C 513/12

     

    3) Denken unsere verbeamtete Juristen,der EuGH

    wird die Gesetzesdarstellung der EU Kommission

    wie in der Rechtssache C 155/11 in den Mülleimer befördern?

    Es ist verboten Integrationsmaßnahmen ins Ausland zu verlagern.

     

    4)Der Artikel 7 Abs.2 der Familienzuammenührungsrichtlinie gibt das auch nicht her.Darauf beruft sich aber Deutschland.

     

    2) Die Mitgliedstaaten können gemäß dem nationalen Recht von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie Integrationsmaßnahmen nachkommen müssen.

     

    5) Wobei dieser Artikel 7 Abs.2 schon garnicht auf

    auf bionalen Ehen,wo einer Deutscher ist angewendet werden kann.

     

    Da steht .:

     

    (3) Diese Richtlinie findet auf die Familienangehörigen eines Unionsbürgers keine Anwendung.

     

    Alle Deutschen sind Unionsbürger,jeder schaue nur auf seinen Pass.

     

    4) Wer das noch nicht glaubt,der schaue in den

    Beschluss des EuGH C 34/09.

    Egal ob ein Unionsbürger von seinen Freizügigkeitsrechten Gebrauch gemacht hat,er

    hat Rechtsanspruch auf die Verordnung 2004/38 EG.

  • I
    irmi

    11.07.2013 22:36 UHR

    von Rosa:

     

    @

    ich sagte schon nur Vorurteile und Verallgemeinerung, ohne wirklich Bescheid zu wissen über die Fluchtgründe der Menschen z.B. aus Afrika, wo Sie so gerne einhaken.

     

    Wo ich helfe Rosa ist meine Sache und kann gerne auf Ihre Empfehlungen verzichten.

     

    Volksentscheide führen gerade bei dem Thema Flüchtlinge darum zu nichts, weil hier viel zu viel Stimmung gemacht wird gegen die Flüchtlinge. Es wird ja kein Unterschied gemacht zwischen arbeitswilligen Flüchtlingen und denen die wirklich nur hierher kommen um Sozialhilfe zu bekommen.

     

    Ich schrieb auch schon mehrmals, selbst wenn Leute aus Afrika z.B. hierher kommen, haben sie allein schon darum das Recht auf gesicherten Aufenthalt, weil wir während der Kolonialzeit bis heute ihre Erdschätze ausplündern zu Dumpingpreisen und lassen am ausgestreckten Arm die Menschen dieses großen Landes verhungern, nur um uns gewaltige Vorteile zu verschaffen. Mann kann nicht nur nehmen, man muss auch mal geben.

     

    Nochmals ein Hinweis, die Anzahl der Afrikaner in D. ist verschwindend gering. Aber wir haben enorm viele Armutsflüchtlinge aus Pleiteländern die wir dennoch in die EU aufgenommen haben und weiterhin aufnehmen wollen, vorher werden sie noch kaputter gespart.

     

    Damals als hier alles anfing Arbeitskräfte aus dem Ausland zu holen, waren EINIGE keine Fachkräfte sie wollten einfach nur Arbeit, Arbeiten wofür sich der Deutsche zu fein war bis heute.

     

    Flüchtlinge aus afrik. Ländern die hier gestrandet sind, wollen auch nur arbeiten wie damals die Ausländer die unsere Drecksarbeit erledigt haben für wenig Geld und nicht dem deutschen Staat auf der Tasche liegen noch weniger wollen. Sie haben nur nicht damit gerechnet, das es stimmt, wir hier wollen viele Ausländer (aber lieber keine Schwarzen ?).

     

    Da frage ich mich, was haben Leute hier erlebt so gegen Schwarze zu sein. Man kann hier sehr beruhigt sein, Anträge für Aufenthalt werden für Afrikaner sehr niedrig gehalten.

  • C
    Cometh

    Ich finde das auch diskriminierend. Die deutschen Behörden sollten besser ihr Sprachangebot erweitern, dafür könnten Flüchtlinge eingestellt werden, außerdem kann man den Leuten ja hier vor Ort helfen, durch Coaching, und es sind sowieso in der großen Mehrzahl studierte Leute, die Politikwissenschaft usw. mit Auszeichnung studiert haben. Es kommt auf Empathie an und nicht auf Kaltherzigkeit.

  • SG
    Schmidt Georg

    lieber" von unglaublich"-wenn man keine Ahnung hat, sollte man die Finger von der Tastatur lassen!

    es geht nicht um Einbürgerung-sondern um Nachzug 2 komplett verschiedenn Dinge, den Einbürgerungstest, naja, von 33 Fragen 30 richtig beantwortet, nur mit den Landesfarben einiger Bundesländer Probleme und Farbe der Unterwäsche-das find ich lustig !

  • R
    Rosa

    @ Irmi:

     

    Was ist an einem Volksentscheif Blödsinn?

    Von Demokratie halten Sie wohl nicht viel?

     

    "aber man kann auch anders helfen.":

     

    Wäre es da nicht hilfreicher für die Betroffenen wenn Sie vor Ort in Afrika helfen würden, statt sich in D für die Aufnahme von Wirtschaftsflüchtlingen einzusetzen?

  • P
    Pupsi @Volksentscheid:

    "Solche wichtigen Themen gehören in die Hand der Bürger, nicht irgendwelchen EU-Heinis!"

     

    Also welche genauen Sprachkenntnisse jemand hat, der seinem Partner in die BRD folgt, ist für Sie ein "solch wichtiges Thema"?

    Meinen Sie das jetzt ernst oder ironisch? Oder geraten Ihnen hier die Maßstäbe etwas durcheinander, weil Sie bloß ausländerfeindlich sind?

     

     

    Zu den Sprachtests: Gut, wenn dieser restriktiven Praxis Einhalt geboten wird. (Ehe-)Partner sollten bedingungslos miteinander leben dürfen.

    Auch in Deutschland. Und unabhängig davon, ob sie nun aus Kanada, der BRD oder dem Kosovo stammen.

  • PS
    Peter Schwanen

    Ein weiteres Beispiel fuer die Inkompetenz und Ueberfluessigkeit der EU und aller ihrer Institutionen. Am laufenden Band werden derartige absurde Entscheidungen rausgehauen. Es wird Zeit, dass wir diesen Unsinn beenden, unsere Eigenverantwortung zurueckbekommen und uns auf die Entwicklung eines Europaeischen Wirtschaftsraumes konzentrieren.

     

    Zur Sache: Die Bestimmungen fuer den Familiennachzug sind bereits jetzt zu lasch. Die Einwanderung von Nicht-EU-Buergern sollte grds. wie in Kanada, Australien oder Neuseeland geregelt werden, d.h. NUR nach Qualifikation und wenn ein entsprechender dringender Bedarf auf dem deutschen Arbeitsmarkt vorhanden ist.

     

    Was hier passiert ist eine ungesteuerte Masseneinwanderung, die Deutschland Stueck fuer Stueck zerstoert.

  • U
    unglaublich

    11.07.2013 12:12 UHR

    von Volksentscheid:

    @ Blödsinn

     

    11.07.2013 12:45 UHR

    von Schmidt Georg:

    Ebenfalls Blödsinn und ebenfalls voller Vorurteile.

     

    Ein Deutschtest ist nicht Grundlage für Familienzusammenführung. Der wird verlangt, wenn der nicht deutsche Mensch sich eindeutschen möchte.

     

    Aber das ist nicht der einzige Test, da gibt es noch den Einbürgerungstest, manchmal sogar wichtige Fragen.

     

    Dann gibt es ja noch den Test ob man keine Scheinehe führt, da kann schon mal die entscheidende Frage gestellt werden welche Farbe hat die Unterwäsche deines Partners, oder welche Farbe hat die Kaffeemaschine. Das sind echt lebensentscheidende Fragen.

     

    Und dann wenn ein(e) Deutsche® den Antrag für Deutscher werden ausfüllt, dann muss der/die Deutsche/r beweisen Deutsche/r zu sein.

     

    Plus tausend Antragseiten und Dokumente, die alle Geld kosten, die Beamten wollen ja bezahlt sein, für ihren harten Job.

     

    Kommt jetzt nicht wieder mit dem abgedroschenen Satz ob ich nicht ein paar der Flüchtlinge aufnehmen könnte. Meine Wohnung ist so winzig, aber man kann auch anders helfen.

     

    Glaubt mal, ich habe schon vielen Leuten geholfen und wurde am meisten von Leuten belogen die nicht aus Afrika waren.

  • E
    eksom

    Das nenne ich Rassismus auf Deutsch und nur in Deutschland gegen bestimmte abgegrenzte Minderheiten! Und der Artikel 3 Absatz 3 GG (Grundgesetz) als kleiner Hinweise für alle Rechtspopulisten, Verleugner, Utopisten und Erzkonservative!

  • SG
    Schmidt Georg

    das brutale ist, dass man eben 1000nde Flüchtlinge ins Land holt, die man gut versorgt und auf teure Sprachkurse schickt, den Normalbürger wieder mal alle Last aufläd, obwohl er Steuern und Abgaben zahlt!

    • @Schmidt Georg:

      Ich hoffe für Sie, dass es hier niemals mehr einen Krieg oder einen Atomunfall gibt, damit Sie nicht zum Flüchtling werden und alles stehen und liegen lassen müssen - ohne die Sprache Ihres Gastlandes zu sprechen...

  • A
    ari

    Was bitteschön spricht dagegen, wenigstens ein paar Brocken der Sprache des Landes zu beherrschen, in welchem man wohl den Rest seines Lebens verbringt?

    • @ari:

      Der A1-Test ist nicht nur "ein paar Brocken" und selbst "ein paar Brocken" lernt man im Land schneller

  • SG
    Schmidt Georg

    verlangt wird der Sprachtest A1-den kann man nur an einem Goetheinstitut absolvieren-der Sprachtest A1 das sind ungefähr 150h Unterrichtsstunden, für jemand, der nicht in unmittelbarer Nähe eines Goethe Insitut wohnt fast ein Ding der Unmöglichkeit. es sind 2 Bücher und eine CD-der Test beiinhaltet 15 min Sprechen und 60 min Schreiben-ich hab den mal durchgearbeitet-zB stellt sich die Frage-welches Bier passt zu welchem Bierglas !

  • V
    Volksentscheid

    Und dann wundern sich die da oben das der Hass auf die EU immer weiter steigt...

     

    Solche wichtigen Themen gehören in die Hand der Bürger, nicht irgendwelchen EU-Heinis!

     

    Deshalb brauchen wir eine Volksabstimmung!

     

    Volksentscheid - bundesweit!

    Volksabstimmung macht Vertrauen

     

    www.volksentscheid.de