Sprachtests für Ausländer: Ärger für die Bundesregierung

Wer dem Ehepartner nach Deutschland folgen will, muss Deutsch können. Das gilt jedenfalls für Nicht-Europäer. Das ist unverhältnismäßig, urteilt die EU-Kommission.

Die deutsche Regelung lasse nicht genug Spielraum für Einzefallentscheidungen, sagt die EU. Bild: dpa

BRÜSSEL dpa | Wegen Sprachtests für Ausländer bekommt die Bundesregierung Ärger mit Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet, wie die Behörde am Mittwoch bestätigte.

Wenn Nicht-Europäer zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen, müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen. „Gefordert sind Sprachkenntnisse auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen ‘Haben Sie einen Schulabschluss?‘ oder ‘Arbeiten Sie zur Zeit?‘“, erklärt die Bundesregierung im Internet.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt diese Regelung gegen europäisches Recht. Das deutsche Gesetz lasse mit seinen pauschalen Sprachanforderungen nicht genug Raum für Entscheidungen je nach Einzelfall, erklärte die Behörde. Es sei unverhältnismäßig.

Die Bundesregierung muss nun auf einen Brief der EU-Kommission von Ende Mai antworten und zu den Vorwürfen Stellung beziehen.

Berlin sieht sich im Recht. „Die Bundesregierung wird in Ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten“, erklärte sie am 5. Juli in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Verfahren sei kontraproduktiv

Der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) geißelte das Verfahren am Mittwoch als „integrationspolitisch völlig falsch und kontraproduktiv“. Er erklärte in einer Mitteilung: „Die einfachste Verständigungsmöglichkeit mit wenigen Worten Deutsch ist nicht zu viel verlangt, um nach Deutschland einzuwandern. Das ist keine Gängelei, sondern dient in besonderem Maße der Integration.“

Wenn sich die EU-Kommission und Deutschland nicht einigen, droht am Ende eines mehrstufigen Verfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und möglicherweise auch eine Geldbuße.

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