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Kommentar Politiker und DoktorarbeitenDer Doktor verjährt nicht

Bernd Kramer
Kommentar von Bernd Kramer

Sollen Promotionsvergehen irgendwann ad acta gelegt werden? Vielleicht. Aber dann müsste auch die deutsche Titelhuberei ein Ende haben.

Der Hut bleibt auf – ein leben lang. Bild: dpa

V ieles kommt einem an dieser Geschichte bekannt vor. Der jahrelang kultivierte professorale Habitus, das so redlich daherkommende Katholische - und dann ein so plötzlicher Schummelvorwurf. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) soll in seiner Doktorarbeit plagiiert haben, so wie seine Parteikollegin Annette Schavan zuvor.

So wie die ehemalige Wissenschaftsministerin soll auch Lammert in seiner Dissertation so getan haben, als habe er Werke gelesen, die er wohl nie selbst in den Händen hielt. Einmal soll er gar auf ein Buch verwiesen haben, das es nicht gibt.

Zu Beginn der Affäre Schavan erschien vielen Beobachtern der Furor anonymer Plagiatsjäger skandalöser zu sein als die vor Jahren vergessenen Fußnoten der Ministerin. Nach so langer Zeit müssten Fehler verziehen werden. Das war das Bauchgefühl selbst derer, die Schavan nicht gerade wohlgesonnen waren.

Egal, wie der Fall Lammert ausgehen wird: Die Debatte um Verjährungen bei Promotionsvergehen flammt dadurch neu auf - zumal seine Dissertation noch länger zurück liegt als die der ehemaligen Wissenschaftsministerin. Und auf den ersten Blick scheint vieles tatsächlich unverhältnismäßig. Die meisten Vergehen verjähren in diesem Land irgendwann. Die unterschlagenen Anführungszeichen in der Doktorarbeit eines Endzwanzigers stehen dagegen bis zum Lebensende auf dem Prüfstand.

Man kann es so sehen. Nur sollte ein solche Betrachtung nicht dabei stehen bleiben. So wie die Promotionsvergehen nicht verjähren, verjährt schließlich auch der Titel nicht. Der Doktor bleibt ein Leben lang. Er ist hierzulande weit mehr als ein Studienabschluss. Er steht auf Visitenkarten und im Briefkopf. Es ist die einzige akademische Qualifikation, die in Deutschland sogar im Pass eingetragen wird. Die Grünen im Bundestag wollten das vor ein paar Jahren ändern – und scheiterten am Widerstand von CDU und FDP.

Man kann darüber streiten, ob Schlampigkeiten beim Zitieren nicht verjähren sollten. Warum nicht? Auch der Inhalt einer Dissertation ist schließlich nach Jahren überholt. Bevor man aber über Verjährungen spricht, sollte die Titel aber zuerst von den Türschildern und aus den Ausweisdokumenten verschwinden.

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Bernd Kramer
Inlandsredakteur
Jahrgang 1984, hat VWL, Politik und Soziologie studiert und die Kölner Journalistenschule besucht. Seit 2012 bei der taz im Inlandsressort und dort zuständig für Schul- und Hochschulthemen.
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33 Kommentare

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  • L
    liebedeustche@hotmail.com

    Liebe Deutsche:

     

    Imagine this. Lets allow a young man or woman to plagiate a workshop. The University wont make any research to find out if there was or not a fraud. Ok. The University also has not taught the student anything about quotes nor citations. And lets give him or her a degree, maybe a Dr. degree, why not ? Ok. And then, wait for 20 or 30 years. Then the young man or woman might be a Minister, or maybe a Kanzler, or maybe CEO of a big company. And then: Voilá…LETS BLACKMAIL HER OR HIM, lets ask him for a very big amount of money, or power, or whatever we want…we just say to him, if he or her gives us the money, not to report his ancient plagiate…

    Come on ! We cannot be such hypocrites and act as a furious raggle. It is very easy to be part of a witch hunt than working hard for society, like Dr. Shavan or dr. Guttenberg. And I tought germans were civilized.

    Verjährungfrist=civilized behavior. Keine Verjährungfris=furious raggle.

  • D
    Daniel

    Langsam wird es làcherlich. Wenn man genau hinschaut wird man in jeder wissenschaftlichen Arbeit Plagiate finden. Menschen, die das Rat KOMPLETT neu erfinden, gibt es nur wenige. Einstein hat sich von seiner Frau bei schwierigen Mathematik-passagen helfen lassen und das natuerlich nie gekennzeichnet. Sollen man ihm nun den Doktor oder Nobelpreistitel aberkennen? Was viel wichtiger sein sollte als Formfehler (und das ist Fehler im Zitieren). Beinhaltet die Arbeit Aspekte, die dem Begriff der Neuheit entsprechen? Hat der Author weitergedacht als es der aktuelle Stand des jeweiligen wissenschaftl. gewesen ist? Formfehler koennen verbessert werden und genau, dass sollte in so einer Situation auch geschehen. Man sollte dem Doktoranden die Moeglichkeit geben den Fehler zu beheben.

  • Auch eine Baugenehmigung, die durch Bestechung oder Täuschung erlangt wurde, kann ohne Fristbindung zurückgenommen werden und das ist gut so. Übrigens gilt dasselbe für Einbürgerungen.

  • Bruno , Moderator

    Vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Artikel korrigiert.

  • W
    widerborst

    Verjährung ? Ja wie?

     

    Da bin ich striktemang dagegen!

     

     

     

    Was soll denn – bitte – so ein ehrenwerter Mann wie der

     

    Ernst Forsthoff sagen; wenn er auf seine Dissertation angesprochen wird?

     

     

     

    Forsthoff ?

     

    – ja genau der Elitenheini und Lieblingsschüler von Carl Schmitt

     

    ( Der Führer schützt das Recht)

     

    – mit dem sauschlechten Lehrbuch

     

    "Verwaltungsrecht(nur) Band I", (nach dem aber Heerscharen von Juristen nach dem Krieg (mangels eines H.J. Wolff, I - IV)Verwaltungsrecht gelernt haben; mit Sicherheit unser Bundesschlappi Massen und wohl auch noch – ohne Not -

     

    ein gewisser Franz-Walter Steinmeier, denn anders sind deren fatalen Rechtsunkenntnisse im Skandalfall Murat Kurnaz schlechterdings nicht zu erklären!)

     

     

     

    Forsthoff könnte also kontern:

     

    "Original-Diss.? Haha - Verjährung“ - haha - Verjährung!

     

    Es gildet nur noch die

     

    2. (Nachkriegs)Auflage!“

     

     

     

    Da steht eingangs:

     

    „Es handelt sich um eine vollständige Wiedergabe der Erstauflage;

     

    um geringe, den Zeitläuften geschuldete Sentenzen gekürzt!“(o.s.ä.).

     

     

     

    Das Original aber - beginnt mit der eindeutigen

     

    ( sodann gestrichenen)

     

    Überschrift:

     

     

     

    " Der Führerstaat

     

     

     

    Die Grundrechte sind obsolet.....“

     

     

     

    Noch Fragen? Verjährung?

     

    Ein fundamentaler Grundsatz des Wissenschaftsbetriebs lautet doch

     

    „ ad fontes „

     

    und das wollen wir doch bitte auch weiterhin mit

     

    "zu den Quellen" und nicht

     

    " zu den Quallen "

     

    übersetzen – können!

     

    Danke.

  • M
    Matthias

    Noch was: Die Verjährung hilft den "Opfern" (subjektive Wahrnehmung) ja eh nix. Doktorarbeiten sind öffentlich. Wenn ich beweise, dass sie Plagiate sind und der Entzug des Titels nicht mehr möglich wäre - könnte man dann trotzdem im Amt und Würden bleiben? Wenn ja, dann kann man das auch ohne Doktortitel. Frau Merkel wär's ja angeblich egal, Hauptsache zum Gelen der Haare reicht's.

     

    Oder will man gar die Doktorarbeiten nach einer gewissen Zeit der Überprüfung entziehen und in einen Giftschrank verbannen? Technisch heutzutage kaum noch denkbar, nach jetzigem offiziellen Status der Doktorarbeit als Teil des Wissenschaftsdiskurses undenkbar.

  • M
    Matthias

    Noch mal ganz deutlich, es taucht in anderen Kommentaren schon auf:

     

    Der Doktortitel wird nur zurückgenommen. Wir reden nicht von Bestrafung auch wenn das natürlich als solche empfunden wird. Es gibt bisher keinerlei Strafe für die Betroffenen. Könnte man ja mal drüber reden: Lance Armstrong muss sich zumindest mit Rückzahlungen auseinandersetzen - aber auch dass ist keine Strafe, auch wenn sie natürlich subjektiv so empfunden wird.

     

    "Verjährung" einer Straftat ist also keine geeignete Kategorie bei der Rücknahme des Doktortitels. "Entzug" des Titels ist schon die falsche Wortwahl - Es ist die Rücknahme einer Fehlentscheidung.

  • Ok, das mit dem Mord scheint geklärt.

     

    Beim erschlichenen Doktortitel müssen das jahrelange Nutzen der Vorteile und muss der Missbrauch desselben bestraft werden.

  • M
    MartinD

    der autor verwechselt hier etwas. verjährungen gibt es bei straftaten, nach der verjährungsfrist kann man nicht mehr dafür bestraft werden.

     

     

     

    schavan und nun vielleicht auch lammert sollen ja gar nicht bestraft werden, z.b. wegen betrugs oder wegen erschleichung eines titels.

     

     

     

    ihnen wird lediglich der titel aberkannt, den sie lange zeit zu unrecht trugen. das ist ja das mindeste. denn die vorteile, die sie durch den erschlichenen titel bezüglich ihrer karriere hatten, den kann man ihnen leider nicht mehr wegnehmen.

     

     

     

    ein bankraub verjährt, der täter wird danach nicht mehr bestraft, aber das geld darf er natürlich trotzdem nicht behalten, wenn es je wieder auftaucht.

     

     

     

    hätten die betroffenen damals alle quellen korrekt angegeben, dann wären diese arbeiten damals ab einer gewissen anzahl nicht mehr doktorwürdig gewesen wegen zu geringer eigenleistung. also hätten sie keinen dr.-titel, wären sie ehrlich gewesen. dass sie auf jeden fall zu einer nachgebesserten, doktorwürdigen arbeit in der lage gewesen wären ist eine behauptung, die ein schlag ins gesicht all derer wäre, die ehrlich waren, aber an der aufgabe scheiterten. eine doktorarbeit ist kein kinderspiel.

     

     

     

    die aberkennung ist also schlicht notwendig, egal wie lange es her ist.

     

     

     

    sonst müßten auch gefälschte titel von hochstaplern verjähren und nicht mehr aberkennbar sein, das will sicher niemand. denn letztlich ist da kein unterschied zu guttenberg und co.

  • G
    Gast

    "Zu Beginn der Affäre Schavan erschien vielen Beobachtern der Furor anonymer Plagiatsjäger skandalöser zu sein als die vor Jahren vergessenen Fußnoten der Ministerin."

     

     

     

    Bei Schavan ging es nicht um "vergessene Fußnoten". Was soll diese Verharmlosung?

     

     

     

    "Die unterschlagenen Anführungszeichen in der Doktorarbeit eines Endzwanzigers stehen dagegen bis zum Lebensende auf dem Prüfstand."

     

     

     

    Auch bei Lammert geht es nicht um "unterschlagene [unterschlagene?] Anführungszeichen."

     

     

     

    "Man kann darüber streiten, ob Schlampigkeiten beim Zitieren nicht verjähren sollten."

     

     

     

    Zum dritten Mal setzt der Kommentator "schlammiges Zitieren" und plagieren gleich.

     

     

     

    Nach mehr als zwei Jahren intensiver Diskussionen rund um Plagiaten in Doktorarbeiten sollte ein Journalist, insbesondere wenn er für Schul- und Hochschulthemen zuständig ist, eigentlich verstanden haben, worum es geht.

  • M
    muh

    Verjährung für Plagiate? Niemals! Im Gegenteil, wir brauchen hier drakonische Strafen. Verlust aller Ämter, aller erworbenen Pensionsansprüche, Rückzahlung sämtlicher seit der Dissertation bezogenen Gehälter! Das ist nämlich im normalfall alkes nur durch den Dr. vorm Namen erreicht worden, war der erlogen und ertrogen sollten auch sämtliche dadurch erlangten Vorteile aberkannt bzw. zurückgezahlt werden. Keine Gnade für Plagiatoren!

  • Darauf, dass die Strafbarkeit von Mord nicht verjährt, hat ja Micha schon hingewiesen.

     

     

     

    Ich habe da eine grundsätzliche Frage: Verjährt auch der Anspruch auf Rückgabe gestohlener oder geraubter Sachen mit der Verjährung der Strafbarkeit der zugehörigen Entwendungstat?

    • @lichtgestalt:

      Jein. Der Herausgabeanspruch ist zivilrechtlich und unabhängig von der strafrechtlichen Verjährung der Tat. Wenn du Eigentümer einer Sache bist und diese wird dir gestohlen oder geraubt, dann verjährt dein Herausgabeanspruch aus dem Eigentum gem. § 197 I Nr. 1 BGB nach 30 Jahren.

  • G
    Gast

    Es ist angemessen, dass Verstöße gegen die Promotionsordnung nicht verjähren, weil das Risiko aufzufliegen (zumindest damals) verschwindend gering war. Würden Dissertation anständig überprüft, könnte man über Verjährungsfristen nachdenken.

  • S
    steve

    Anstatt zu schummeln, sollten Leute die unbedingt einen Doktortitel haben wollen, sich einen kirchlichen Ehrendoktortitel zulegen. Beispielsweise auf www.title-town.eu oder bei ähnlichen Institutionen. Die sind wenigstens legal und werden einem nicht aberkannt!

  • D
    Drooker

    Mord verjährt nicht

  • E
    Eins.2

    "Mord verjährt in diesem Land irgendwann" ... das ist peinlich! Selbst für eine Zeitung wie die taz. Aber man muss dem Autor zu Gute halten, dass er mit seiner Kernaussage m.E. den Punkt getroffen hat. Immerhin.

  • J
    Jossele

    Die ganze Debatte um "Verjährung" geht etwas am Ziel vorbei. Denn es geht ja gar nicht um eine juristische Verfolgung - sondern zum einen darum, ob ein "unrecht erworbenes Gut" behalten werden darf, und auch, wenn Diebstahl verjährt, geht das Diebesgut ja dann nicht offiziell in den Besitz des Diebes über.

     

     

     

    Zum anderen geht es darum, ob der Ruf eines Politikers / einer Politikerin so geschädigt ist, dass ein Rücktritt notwendig wird - und das ist ebenfalls nicht an Verjährungsfristen gebunden; bei einer gravierenden Straftat(wie als Beispiel genannt Mord), die erst im Nachhinein ans Tageslicht kommt, kann auch nicht mit Verjährung argumentiert werden, um jemanden im Amt zu halten.

     

     

     

    Von daher verstehe ich nicht, warum man hier über Verjährung diskutiert. Bevor aber genaueres bekannt ist, gilt auch für Norbert Lammert die Unschuldsvermutung.

  • D
    D.J.

    "Bevor man aber über Verjährungen spricht, sollte die Titel aber zuerst von den Türschildern und aus den Ausweisdokumenten verschwinden."

     

     

     

    Was man an sein Türschild klebt, ist Privatsache und geht niemanden was an. Über Letzteres ließe sich gern diskutieren (sage ich als Promovierter, der zwar nie auf die Idee käme, seinen Titel im Alltag zu führen oder ans Klingelschild zu kleben, ihn aber, wie ich zugeben muss, bei Wohnungssuchen verwende, wohl wissend, dass viele Deutsche seltsamerweise meinen, ein Doktor müsse relativ betucht sein).

     

     

     

    Wen die Grünen dies fordern, mag das allerdings eine schalen Beigeschmack haben angesichts der Tatsache, dass gerade die Generation 50+ bei ihnen sich nicht gerade durch akademisches Durchhaltevermögen ausgezeichnet hat (V. Beck; Göring-E.; Roth ...).

  • OG
    o. glaser

    Die Aussage "Mord verjährt in diesem Land irgendwann." ist komplett falsch. Mord verjährt in Deutschland als einzige Straftat nie, § 78 Abs. 2 StGB.

  • Ach und: "Mord verjährt in diesem Land irgendwann."

     

    Mord verjährt nicht irgendwann, sondern nie.

     

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html

     

     

     

    Peinlich, dass es gerade jemand von der taz nicht weiß, wenn bedenkt, wann und warum die Verjährung des Mordes aufgehoben wurde.

    • Bernd Kramer , Autor des Artikels, Inlandsredakteur
      @Micha:

      Liebe Micha,

       

      das stimmt. Es verjähren praktisch alle schweren vergehen. Außer Mord. Und Fehler in der Promotion.

       

      Ich bitte den Fehler zu entschuldigen.

       

      Viele Grüße, Bernd Kramer.

      • G
        Gast
        @Bernd Kramer:

        Kramer! Setzen 6!

      • @Bernd Kramer:

        Dieser ausufernde "Fehler"- Begriff stört mich in vielen Diskussionen schon lange. Ich halte vorsätzliche Täuschung oder Betrug nicht für einen Fehler. All die überführten L**pen der letzten Jahre, von KTvuzG bis Uli Hoeneß haben nur "Fehler" gemacht. Es ist die Sprachhohiet der Mächtigen, die mit euphemistischer Methode ihre S**ereien klein reden. Und taz-Autoren sollten eigentlich die Methode erkennen und entlarven.

      • G
        GehtDasSoWeiter?
        @Bernd Kramer:

        Mord ist ein Verbrechen, und kein Vergehen (§ 12 Abs. 1 StGB)

  • Also es ist eine Sache, zu sagen, dass jemand vor tausend tausend Jahren bei seiner Doktorarbeit Fehler gemacht hat, sollte heute keine politische Relevanz mehr haben - das ist völlig richtig.

     

    Aber das ändert nichts daran, dass der Doktortitel, so er denn nicht verdient ist, aberkannt werden muss, weil er nie hätte vergeben werden dürfen. Das muss völlig unabhängig von irgendwelchen politischen Konsequenzen geschehen.

  • P
    pedant

    Mord verjährt auch in diesem Land nicht.

     

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html

  • E
    Eurocent0

    " Mord verjährt in diesem Land irgendwann. Die unterschlagenen Anführungszeichen in der Doktorarbeit eines Endzwanzigers stehen dagegen bis zum Lebensende auf dem Prüfstand."

     

     

     

    Sehr geehrter Herr Kramer: "Seit wann verjährt in diesem Land Mord ?"

     

    Sie sollten sorgfältiger recherchieren:

  • S
    SMaus

    Laut StGB §78 (2) verjährt Mord in diesem Land keinesfalls. Somit relativiert sich die Aussage der "Unverhältnismäßigkeit" bei der Diskussion um Promotionsvergehen.

  • "Schlampigkeit beim Zitieren" mag sich ein Redakteur gern selbst zu gute halten.

     

     

     

    Das der Inhalt der Arbeit veraltet ist natürlich, aber ganz sicher kein Grund um alst Entschuldigung zu dienen.

     

     

     

    Die Promotionsarbeit dagegen soll nachweisen das der Kandidat in der Lage und befähigt ist selbstständig nach den Regeln der Kunst zu arbeiten.

     

     

     

    Haben Sie in 3 Fächern garnichts gelernt, Herr Kramer?

     

     

     

    Glück auf!

     

     

     

    Karl

  • R
    reblek

    "Die Debatte um Verjährungen bei Promotionsvergehen... Bevor man aber über Verjährungen..." - Wie wäre es mit "Verjährung", denn ein mehrfaches Verjähren gäbe es auch dann nicht, wenn diese Möglichkeit gesetzlich eröffnet würde?

    • @reblek:

      Nurt die dümmsten Kelber machen ihre Fehler selber.

  • O
    Oliver

    Kleine Korrektur: § 78 Abs. 2 StGB: "Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht."