piwik no script img

Prokon doch nicht vor Insolvenz?Komplizierte Genussrechte

Die Anleger sichern Prokon nur rund 50 Prozent des Kapitals zu. Wie es im Hinblick auf eine drohende Insolvenz weitergeht, bleibt offen.

Die Zukunft des Windparkbetreibers Prokon bleibt unsicher Bild: dpa

FREIBURG taz | Rund die Hälfte der Prokon-Anleger überlässt dem Windparkbetreiber aus Itzehoe weiterhin ihr Geld. Kurz vor Ablauf der vom Unternehmen selbst gesetzten Frist hatten bis Montagnachmittag mehr als 38.000 Investoren zugesagt, ihre Genussrechte zu halten, zu erhöhen oder ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen. Kapital in Höhe von rund 740 Millionen Euro werde der Firma damit nicht entzogen, teilte Prokon auf seiner Internetseite mit.

Misst man das Unternehmen an seiner Aussage von vor zehn Tagen, ist das allerdings deutlich zu wenig – Prokon stünde damit vor der Insolvenz. Denn am 10. Januar hatte der Windparkbetreiber in einem Schreiben an seine Anleger erklärt, eine Insolvenz könne nur verhindert werden, wenn bis 20. Januar für mindestens 95 Prozent der Anlegergelder eine entsprechende Zusage vorliege. Doch nur für gut die Hälfte der 1,4 Milliarden Euro an Investorengeldern gab es bis gestern eine Zusicherung der Gläubiger, das Geld bis mindestens Ende Oktober im Unternehmen zu belassen und anschließend eine Ratenzahlung zu akzeptieren.

Wie es weitergeht, ist dennoch offen. Unklar ist nämlich, ob die Insolvenzdrohung vom 10. Januar überhaupt noch gilt. Zwischenzeitlich informierte das Unternehmen über eine „neue Entwicklung“: Ein hinzugezogener Insolvenzberater, der bereits „mehrere namhafte Unternehmen begleitet“ habe, sei zu der Einschätzung gekommen, dass gekündigte Genussrechte im Fall Prokon „in einem Insolvenzverfahren möglicherweise nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären“. Rechtsgutachten zur Überprüfung dieser Einschätzung habe man in Auftrag gegen.

Die Unsicherheit basiert auf einer komplizierten Rechtslage: Viel nämlich hängt von der Einschätzung ab, ob die Genussrechte als Forderung gegen das Eigenkapital oder gegen das Fremdkapital zu werten sind.

Eigen- oder Fremdkapital?

Juristisch verzwickt wird es zudem, weil Prokon auch noch zwei verschiedene Arten von Genussrechten ausgegeben hat: Papiere vom Typ A sind unbefristet und können nach 6 Monaten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Papiere vom Typ B haben eine feste Laufzeit, die der Anleger bei Zeichnung selbst wählen kann. Sie liegt bei mindestens 5 und maximal 10 Jahren. Am Ende kann die Bewertung, ob es sich um Eigenkapital oder Fremdkapital handelt, daher unterschiedlich ausfallen.

Prokon ist damit ein Sonderfall. Wenn andere Firmen Liquiditätsprobleme haben, sind es oft Banken, Sozialversicherungsträger oder Lieferanten, die den Insolvenzantrag stellen. Doch im Fall von Prokon gibt es offenbar seitens dieser Gläubiger keine offenen Forderungen. Prokon interpretiert die Aussagen des Insolvenzberaters daher so, dass ein Insolvenzantrag vom Gericht abgelehnt werden müsse.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

6 Kommentare

 / 
  • FL
    flows Lookyr

    -->Dieser Darstellung eines Gastes kann man nur VOLL und GANZ ZUSTIMMEN - "That's the truth!":

     

    Guten Abend, liebe Leser !

    Meine persönliche Meinung zum "Fall PROKON" ist nach nüchterner Betrachtung, dass es zwei Unternehmern im Zusammenwirken mit grundsätzlich zur WAHRHEITSPFLICHT angehaltenen Medienvertretern nicht in den Kram paßt, wie sich ein aufstrebendes Unternehmen zur Unabhängigkeit gemausert hat - einzig und allein der Wahrheit entgegenstehende Behauptungen richten verheerende Schäden an - so geschehen von grundsätzlich zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichteten Institutionen.

    ÜBERLEGEN SIE MAL, liebe Leser: Ihr floriendes Geschäft wird durch an den Haaren herbeigezogene Äußerungen defamiert: Wer wird da noch investieren - im Gegenteil - die Einlagen werden schlagartig zurückverlangt, was die Existenz zu gefährden beginnt.

    Es wird weiterhin zielstrebig die Angst geschürt ...Da ist es doch kein Wunder, wenn eine gestandene Eiche durch nicht in ihrer Macht stehende Manipulationen zu wanken beginnt !

    Ich wünsche Ihnen allzeit einen klaren Kopf und Verstand !

  • V
    Vertrauensbasis

    Guten Abend, liebe Leser !

    Meine persönliche Meinung zum "Fall PROKON" ist nach nüchterner Betrachtung, dass es zwei Unternehmern im Zusammenwirken mit grundsätzlich zur WAHRHEITSPFLICHT angehaltenen Medienvertretern nicht in den Kram paßt, wie sich ein aufstrebendes Unternehmen zur Unabhängigkeit gemausert hat - einzig und allein der Wahrheit entgegenstehende Behauptungen richten verheerende Schäden an - so geschehen von grundsätzlich zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichteten Institutionen.

    ÜBERLEGEN SIE MAL, liebe Leser: Ihr floriendes Geschäft wird durch an den Haaren herbeigezogene Äußerungen defamiert: Wer wird da noch investieren - im Gegenteil - die Einlagen werden schlagartig zurückverlangt, was die Existenz zu gefährden beginnt.

    Es wird weiterhin zielstrebig die Angst geschürt ...Da ist es doch kein Wunder, wenn eine gestandene Eiche durch nicht in ihrer Macht stehende Manipulationen zu wanken beginnt !

    Ich wünsche Ihnen allzeit einen klaren Kopf und Verstand !

  • Sehr schade, der größenwahnsinnige C.Rodbertus hat ein ursprünglich gutgemeintes GREENTEC-Projekt laienhaft ruiniert. Bis 2011 lief in seinem intransparenten Geflecht vieler kleiner Firmen alles betriebswirtschaftlich ausgeglichen, aber nur angeblich. 2012 der wichtige Zusammenschluss wenige große Fa.; Jedoch keine vernünftigen BWA 1., 2., 3.Quartal. Das 4.Q.=Bilanz'12 konsolidierter Konzern Holding-Ebene erscheint viel zu spät Nov.'13 mit plötzlich alarmierend 171 Mio. Verlust !!! >bedrohlich 110 Mio. negatives Eigen-Kap. Kein Testat neutraler Wirtschaftsprüfer weil nicht HGB-konform. Im Dez.'13 aktueller Zwischenstand per Okt., angewachsen 210 Mio. Minus. Erster hoher Ausstieg besorgter Wagniskapital-Geber(stimmlos+quasi unbesichert weil nachrangig, d.h. 8%Rendite-Versprechen wg. Risikoreich)... Die kritische Presse/Verbraucherzentralen verfassen weitere warnende Äußerungen. Zweite Anlegerflucht. Überblick der seit Jahren bestehenden Probleme z.B. Link-Liste v. WIKIPEDIA.

  • NG
    nur gast

    Um einen wie Rodbertus müssten sich die Parteien doch eigentlich reissen. Der droht seinen Anlegern und sie scharen sich um ihn wie eine Wagenburg, weil sie glauben der Planet Prokon sei von den Regeln des restlichen Wirtschaftskreislaufs entkoppelt. Und selbst wenn der Mann versagt, schuld sind immer die anderen. Entweder jene, die von der Fahne gegangen sind, oder natürlich die Banken…

  • NK
    Nils K.

    Ein Großteil der nun als "nicht gekündigt" ausgegebenen Anlagen dürfte in Wirklichkeit sehr wohl gekündigt sein. Anlagen mit langer Laufzeit nämlich kann man dort nur zum Jahresende kündigen - also nach dem ominösen Stichtag im Oktober. Die hier als "treu" ausgewiesenen Anleger können also zu einem Gutteil auch schon dem Unternehmen den Rücken gekehrt haben. Damit wäre ein Batzen dieser 740 Millionen dann eben im Januar weg ...

  • Ich wünsche Prokon,dass sie es schaffen,denn das System ist genial,man muss nur die Zinsen auf ein b´vernünftiges Maß herunterfahren,dann läuft der Laden wieder,und zwar ohne die verdammten Banken!