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Polizeieinsatz gegen Flüchtlinge in BerlinFilmen erlaubt

BVG-Mitarbeiter haben verhindert, dass Zeugen den Einsatz gegen Flüchtlinge in Berlin filmen. Dabei sind solche Aufnahmen nicht verboten.

Die einzige (wackelige) Filmaufnahme des Vorfalls. Tabelle: http://www.youtube.com/watch?v=KaObuFQbQJM

BERLIN taz | Was genau ist am Freitag bei der Fahrkartenkontrolle einer Gruppe von Flüchtlingen am U-Bahnhof Hermannplatz passiert? Kontrolleure hatten wenige Minuten vor zehn Uhr einen Flüchtling mit einer Fahrkarte erwischt, die erst ab zehn Uhr gilt. Die BVG behauptet: Nur die eine Person sei zum Aussteigen aufgefordert worden, um ein gültiges Ticket nachzulösen. Die Flüchtlinge behaupten, die ganze Gruppe sei zum Aussteigen aufgefordert worden – auch die mit zweifellos Fahrschein. Auch der Verlauf der weiteren Auseinandersetzung im U-Bahnhof ist strittig.

Die Verkehrsbetriebe werten jetzt die Videoaufzeichnungen aus der Bahn und aus dem Bahnhof aus. Dort werden aber nur Bilder aufgezeichnet, keine Töne. Und die BVG-Mitarbeiter haben auch aktiv verhindert, dass weitere Beweisaufnahmen von anderen Fahrgästen angefertigt werden.

Das zeigt das bisher einzige öffentlich bekannte Video von dem Vorfall, das jemand mit seinem Handy aufgenommen hat. Zu diesem Zeitpunkt ist der Einsatz schon recht weit fortgeschritten: Die Flüchtlinge liegen auf dem Boden, Polizisten knien auf ihnen, legen ihnen Handschellen an und führen sie ab. Eine Reihe von Zeugen beobachtet das Geschehen.

„Verboten, verboten“, sagt ein anderer Fahrgast zu dem, der die Szene mit dem Handy aufzeichnet. „Nix verboten“, antwortet der. Ein Polizist schaltet sich ein: „Nein, ist nicht verboten.“ Eine halbe Minute später wiederholt sich die Auseinandersetzung. „Muss das sein?“, fragt jemand den Filmer und fordert: „Aus!“ Der Polizist von vorhin ist inzwischen weitergegangen. Stattdessen kommt jetzt ein BVG-Mitarbeiter, verstellt den Blick auf das Geschehen und hebt die Hand zur Kamera. Dann bricht die Aufnahme ab.

Aber wie ist das wirklich: Ist dieses Video legal oder illegal? Juristisch gesehen muss man dabei sauber trennen zwischen der Aufzeichnung und der späteren Veröffentlichung. Ersteres ist erlaubt, wie im letzten Jahr erst wieder das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied: „Das Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist allerdings grundsätzlich zulässig.“ Die Polizisten dürfen den Filmenden höchstens nach dem Ausweis fragen, aber die Aufnahmen nicht unterbinden. Auch die Hausordnung der BVG verbietet keine Foto- und Videoaufnahmen.

Nicht alles, was man filmen darf, darf man aber auch veröffentlichen. Wenn darauf einzelne Personen zu erkennen sind, ist das „Recht am eigenen Bild“ zu beachten. Dieses Recht gilt aber nicht allumfassend, sondern im Kunsturhebergesetz stehen ausdrücklich eine Reihe von Ausnahmen.

So ist die Veröffentlichung von Aufnahmen „aus dem Bereiche der Zeitgeschichte“ zum Beispiel ausdrücklich erlaubt. Dazu gehören laut einem früheren Urteil „Ereignisse im Leben der Gegenwart, die von der Öffentlichkeit beachtet werden, bei ihr Aufmerksamkeit finden und Gegenstand der Teilnahme oder Wissbegier weiter Kreise sind“. Hier war das öffentliche Interesse hoch: Alle Medien in Berlin haben über den Fall berichtet – und daher auch die Veröffentlichung von Videos erlaubt.

Übrigens ist das „Recht am eigenen Bild“ nur betroffen, wenn man darauf jemanden erkennen kann. Werden die Aufnahmen verpixelt, darf man sie immer veröffentlichen.

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10 Kommentare

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  • A
    Anna

    Ich poste hier meinen Kommentar zum Schimpfwort Affe, da die Kommentare unter dem hier aktuell in der rechten Spalte verlinkten Artikel "Sie haben mich 'Affe' genannt' geschlossen wurden und ich hierher verwiesen wurde.

     

    Lange Vorrede, kurzes Argument: Der Duden nennt das Wort Affe als allgemeines deutsches Schimpfwort:

    http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Affe

     

    Ich kenne mehrere Menschen, die mit dem Wort verschiedenste Personen beschimpft haben. Neben Dummkopf, Zausel, Zumsel, Ziege, Schwein, Hund ...

  • T
    Tim

    Das einzige was gefährlicher ist als kein Wissen, ist Halbwissen. Es gibt keine Urteile von "Provinzgerichten", das hier genannte Urteil ist ein juristisch geschaffener Präzedenzfall, der bis zur gerichtlichen Widerlegung Gültigkeit hat.

    Selbstverständlich dürfen also Polizeieinsätze abgefilmt werden. Die im Artikel ebenfalls genannten Einschränkungen zur Veröffentlichung dieser Videoaufnahmen lassen darauf schließen, dass der Redakteur im Gegensatz zu den Kommentator_innen etwas getan hat, was guten Journalismus ausmacht: er hat recherchiert.

  • B
    Börge

    Also ich finde diesen Artikel sehr einaeitig dargestellt. Man nehme eine richterliche Entscheidung eines Provinzgerichtes die einem passt und zack, da ist der professionell recherschierte Artikel.

    Schön gedacht schlecht gemacht.

    Richtig ist die Unterscheidung zwischen Bilder fertigen und veröffentlichen. Bei Handyaufnahmen kann dies gleichgesetzt werden, da es heute nur noch wenige Sekunden dauert und die Hemmschwelle nicht mehr gegeben ist wie in den 70er Jahren, da es das Internet gibt.

    Somit können solche Aufnahmen beschlagnahmt werden und damit kann das Handy weg sein. Hinzu kommt das so der Verdacht besteht gegen das Kunsturheberschutzgesetzt verstoßen zu haben. Oder es ist nen Beweismittel.

    Bei einem späteren Gerichtsverfahren, ca. 8 Monate später, kann gerne das Gegenteil festgestellt werden. Dann kriegt der Besch. sein Handy wieder. Wie gesagt ich rede hier von den ganzen Hobbyfilmern nicht von akredetieten Journalisten.

    Der Artikel scheint mir nicht sauber genug differenzieren zu können. Die Message an die Leser scheint nur zu sein...Seht her hier ist ne Erklärung womit ihr alles und überall filmen könnt. Das halte ich für gefährliche Hobbyjuristerei.

  • F
    ferdinand

    ja das war ich ... danke für die Veröffentlichung meines video

     

    http://www.youtube.com/watch?v=KaObuFQbQJM

     

    gruss

     

    Ferdinand

  • C
    Carolin

    Auf der BVG-Seite unter "Presse" ist zu finden, daß Fotografen, Film- und Fernsehteams eine vorherige Genehmigung benötigen. Sinngemäß dürfte dies auch für private Filmer gelten. Allerdings dürfte hier gelten: wo kein Kläger, da kein Richter.

     

    Ein anderer Aspekt ist das Hausrecht, welches durch BVG-Mitarbeiter ausgeübt wird. Diese können selbstverständlich Videoaufnahmen untersagen und einer solchen Anweisung sollte man auch folgen.

     

    Lustig finde ich den Hinweis auf das "öffentliche Interesse". Aus Sicht des Bezirkes ist das Camp auf dem Oranienplatz eine Kundgebung. Zu Kundgebungen gibt es eine gesicherte Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Videos und Fotos.

     

    Damit wir uns richtig erstehen: Ich bin häufig am Oranienplatz, fände es aber moralisch verwerflich, hilfsbedürftige Menschen mit Fotos und Videos zu belästigen.

  • K
    Karlchen

    Die Analyse ist unpräzise. Wenn die Videoaufnahme (wie eigentlich immer) eine Tonspur enthält, dann kommt beim Aufzeichnen von polizeilichen Maßnahmen gegen Dritte regelmäßige eine Strafbarkeit wegen des Aufzeichnens des nicht öffentlich gesprochenen Wortes in Betracht. Von daher ist das Aufzeichnen in diesen Fällen dann doch verboten, bzw. die Polizei kann die Aufnahmen beschlagnahmen oder vor Ort Löschung verlangen.

  • P
    Polizeistaat

    Hilfe, wir werden amerikanisiert!

  • G
    Gast

    Es stellt sich natürlich auch die Frage der Qualität der Aufnahmen.

     

    Mal ehrlich, ich möchte nicht, dass bei Youtube zu sehen ist, wie ich verhaftet werde, weil ich randaliert habe, auch wenn das ein großes Medieninteresse hervorruft. Wenn die Aufnahmen wenigstens der Polizei/Staatsanwalt/Rechtsanwalt gegeben werden zur Analyse des Geschehens, damit sie im Falle eines Prozesses verwendet werden können, aber bei Youtube reinstellen, zur Selbstprofilierung, das geht gar nicht.

  • DK
    Dirk Kontrolletti

    Auch stellt sich die Frage, ob man überhaupt aussteigen muss, wenn keine oder keine gültige Fahrkarte vorhanden ist. Nein, niemand kann gezwunden werden auszusteigen. Die Personalien können auch in der Bahn aufgenommen.

    • G
      Gat
      @Dirk Kontrolletti:

      Genau, und wenn ich an der nächsten Haltestelle umsteigen muss, dann sollen die Kontrolleure doch mit mir umsteigen, aber ich darf bloß keine Sekunde meiner Zeit verlieren, weil ich ohne Ticket gefahren bin( politisch unkorrekt: schwarzgefahren bin).