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Gesetze gegen deutsche DschihadistenWenn Täter fest entschlossen sind

Hunderte Islamisten aus Deutschland sind in die IS-Gebiete ausgereist. Um das zu verhindern, sollen nun Gesetze nachgebessert werden.

Ein deutscher Islamist muss sich derzeit in Düsseldorf für einen versuchten Anschlag auf den Bonner Hauptbahnhof im Dezember 2012 verantworten. Bild: dpa

BERLIN/FREIBURG taz | „Weit über 450 Personen“ seien bereits aus Deutschland ausgereist, um sich im Irak und in Syrien der Terrormiliz IS anzuschließen: Diese Zahl nannte Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen am Donnerstag dem Fernsehsender N24.

Sein Timing passte. Stunden zuvor hatte der UN-Sicherheitsrat die Mitgliedstaaten in einer Resolution dazu verpflichtet, die Ausreise potenzieller Terroristen zu verhindern. Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen griffen die UN-Forderung rasch auf. „Für geeignet halte ich die Verhinderung der Ausreise fanatisierter junger Männer durch Einziehung des Reisepasses oder eines Vermerkes im Personalausweis“, sagte Uli Grötsch (SPD) der taz. Ähnlich hatte sich zuvor schon Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff geäußert.

Die Bundesregierung denkt über Gesetzesverschärfungen nach: „Wir prüfen jetzt, inwiefern die Resolution Änderungen des Strafrechts erfordert“, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) zu Spiegel Online. Dabei wird das deutsche Recht den Anforderungen der UN-Resolution über „ausländische terrroristische Kämpfer“ im Kern bereits gerecht. Wenn es Nachbesserungsbedarf gibt, dann nur in Details.

So macht sich schon seit 2001 strafbar, wer eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt oder darin Mitglied wird. Der damals neu eingeführte Paragraf 129 b des Strafgesetzbuchs war eine direkte Reaktion auf die Al-Qaida-Anschläge vom 11. September 2001. Islamisten, die sich IS anschließen, müssen deshalb nach ihrer Rückkehr mit Strafverfahren rechnen, so wie der Deutschalbaner Kreshnik B., der derzeit in Frankfurt vor Gericht steht.

Vorfeldstrafbarkeit

Weil sich Islamisten zeitweise nur noch in losen Netzwerken organisierten und auch immer mehr terroristische Einzeltäter auftauchten, führte der Bundestag 2009 auch hierfür eine Vorfeldstrafbarkeit ein. Seitdem ist auch die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ strafbar (§ 89a). Bestraft werden kann dabei die Beschaffung von Finanzmitteln und Sprengstoffutensilien sowie der Besuch terroristischer Ausbildungslager oder sonstiger Unterrichtungen über Sprengstoff und Schusswaffen. Diese Handlungen müssen dazu dienen, einen Anschlag vorzubereiten. Der Anschlag kann auch im Ausland geplant sein.

Erst im Mai hat der Bundesgerichtshof dies in einem Grundsatzurteil einschränkend ausgelegt. Niemand dürfe für Vorbereitungshandlungen bestraft werden, der nur vage überlegt, einen Anschlag zu verüben. „Bedingter Vorsatz“ genüge also nicht, so die Richter. Erforderlich sei vielmehr „dass der Täter bereits fest entschlossen ist, später eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen“. Die geplante Tat müsse zumindest „in Umrissen konkretisiert“ sein. Im konkreten Fall hatte ein Islamist mit Chemikalien in seiner Küche experimentiert und dabei eine Explosion ausgelöst, die ihn selbst schwer verletzte. Bei der Reise in die IS-Kampfgebiete und der Teilnahme an IS-Ausbildungen dürfte der geforderte Vorsatz in der Regel gegeben sein.

Das Innenministerium prüft derzeit eine Verschärfung des Ausweisrechts. Da der Personalausweis (anders als der Reisepass) nicht entzogen werden kann, reisen Islamisten häufig mit diesem Papier in die Türkei, und von dort ist es leicht, nach Syrien zu kommen. Deshalb kann künftig wohl im Personalausweis von Personen, die als gefährlich gelten, ein Vermerk angebracht werden, dass der Ausweisinhaber Deutschland nicht verlassen kann. Diese Überlegungen bestanden schon vor der UN-Resolution. Die Opposition lehnt Gesetzesverschärfungen ab. „Wenn die geltenden Gesetze richtig angewendet werden, müssen keine neuen geschaffen werden“, sagte Irene Mihalic (Grüne).

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4 Kommentare

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  • " Wenn er unschuldig ist, war es zu seinem Schutz..."

     

    Wie wäre es mit Schutzhaft? Das genau war das Argument wurde dafür verwendet.

     

    Klar muss man verhindern, dass Extremisten in die Krisenregion reisen. Aber dazu reicht es eigentlich an den EU Außengrenzen zu kontrollieren. Auch heute schon werden den Beamten Personen zur Kenntnis gebracht, nach denen z.B. gefahndet wird.

     

    Eine Kennzeichnung das Ausweises, wahrscheinlich durch Beamte auf bloßen Verdacht hin, ist eine ungeheure Stigmatisierung, die das ganze Leben beeinflusst. Der eine oder andere kommt dadurch vielleicht erst auf die Idee, hier Bomben zu legen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Entschuldigung, kleiner Fehler:

       

      Genau das war das Argument das dafür verwendet wurde.

  • Es ist also dem Verfassungsschutz plötzlich aufgefallen, dass die Fanatiker auch in Deutschland rekrutieren. Bis jetzt hat das aber niemanden gestört. Solange die ISIS Leute nur Syrer geköpft haben, durften sie sich ruhig bei uns Nachwuchs suchen. Für den Sturz von Assad war jedes Mittel recht. Jetzt rollen auch europäische Köpfe und alles wird anders.

     

    Was heißt eigentlich "...eines Vermerkes im Personalausweis"? Ich habe noch den alten Ausweis. Den ohne die Stasi Merkmale. Und dort gibt es keine Möglichkeit, Vermerke einzutragen. Wie wäre es also, wenn man ein großes "T" auf den Ausweis stempelt? Bei allen muslimischen Männern mit Bart? Evtl. kann man ja ein paar alte Stempel umarbeiten?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Das ist zu kurz gedacht. Man muss etwas tun. Ausreiseverbote sind ein legitimes Mittel. Da sie wahrscheinlich auch nicht unbefristet gelten werden. Wer sich in IS-Kreisen bewegt, darf sich nicht wundern, wenn jemand dann verhindert, dass diese Person ohne vorherigen Bezug, auf einmal in Länder reist, in denen man normalerweise keinen Urlaub verbringt. Wenn er unschuldig ist, war es zu seinem Schutz...