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Debatte FolterKein inneres Refugium mehr

Kommentar von Ilija Trojanow

Der US-Folterbericht zeigt: Wir machen es uns zu einfach, wenn wir eine klare Grenze zwischen „Unrechtsstaat“ und „Rechtsstaat“ ziehen.

Ausstellung des Künstlers Fernando Botero in Monterrey. Die Bilder beziehen sich auf die Folter im US-Gefängnis Abu Ghraib, Irak. Bild: Reuters

N eulich musste ich durch ein halbes Dutzend Zeitzonen fliegen. Nach meiner Ankunft in Mitteleuropa war meine biologische Uhr auf den Kopf gestellt, die 12 mit der 6 vertauscht, ich wachte zu jeder Nachtzeit auf und fühlte mich müde. Nein, das trifft es nicht, eher erschlagen. Aber auch das wäre eine ungenaue Beschreibung. Ich lag neben mir, war keines Gedanken fähig und nicht in der Lage, etwas Komplexeres als die Wettervorhersage zu lesen. Ich war, bei akkumulierter Schlaflosigkeit, zu nichts zu gebrauchen.

Nach einigen Tagen, nach zehn Stunden eines Tiefschlafs, der sich eines Nachts unangekündigt einstellte, war ich halbwegs wiederhergestellt. Wie mag es wohl jenen Menschen ergehen, denen absichtlich Schlaf entzogen wird, tage-, wochen- oder gar monatelang? Oder denen, deren Schlaf ein für allemal (wie einem mir bekannten Folteropfer) zerschlagen worden ist?

Das ganze Jahr über habe ich an einem Roman gearbeitet, der unter dem Titel „Macht und Widerstand“ das Verhältnis zwischen Staat und Individuum behandelt, anhand von Beispielen aus dem kommunistischen und postkommunistischen Bulgarien. Der Roman basiert auf mündlichen und schriftlichen Zeugnisse einer Vielzahl ehemaliger politischer Häftlinge sowie einiger Offiziere a. D. der Staatssicherheit. Die Lektüre des „Senate Select Committee on Intelligence“ über die Folterpraktiken des CIA war für mich vor diesem Hintergrund ein beklemmendes, erschreckendes Déjà-vu-Erlebnis.

Offenbar existiert ein universelles Arsenal an Foltertechniken. Ob in einem bulgarischen Keller, an einem geheimen Ort im Baltikum oder in einer Zelle in Guantánamo, Gefangene werden gezwungen, tagelang aufrechtzustehen (oft nackt), sie werden geschlagen, sobald sie ihre Augen schließen, sie werden mit Lärm bombardiert (die Palette reicht von Volksliedern bis zu Heavy Metal). Schlafentzug ist besonders perfide und brutal, weil es dem Häftling (wie ich aus einer Vielzahl von Interviews mit Überlebenden erfahren konnte) jenen Freiraum raubt, den er sich sogar in einem Kerker bewahren kann: ein inneres Refugium, in das er sich zurückziehen kann, sodass er sich durch die Kraft seiner Überzeugungen und Hoffnungen nicht nur aufrecht halten, sondern seine Würde verteidigen kann.

Déjà-vu dank CIA-Bericht

„Ohne Macht“ zu sein bedeutet keineswegs, „ohnmächtig“ zu sein. Wenn aber der Schlaf geraubt wird, wird man über kurz oder lang ohnmächtig. Die Folterer halten eine Fernbedienung in den Händen, mit denen sie den Geist des Häftlings manipulieren können. Dieser wird zu einem ferngesteuerten, durchherrschten Halbwesen. Schlaflos verliert er die letzten Fetzen seiner Freiheit. Schlafentzug ist ein unmenschlicher Akt, der die Grundfeste der Humanität des Häftlings zerstört.

Es ist kein Zufall, dass diese Foltermethode gepaart wird mit vulgären Strategien der Entwürdigung. Unvergesslich, wie ein ehemaliger politischer Häftling mir erzählte, dass ihm bei der Verhaftung der Gürtel abgenommen worden war und er in „Untersuchungshaft“ extrem abgenommen habe, bis er gezwungen war, seinen Hosenbund mit beiden Händen festzuhalten.

Wann immer Schläge auf seinen Kopf (bevorzugt gegen beide Ohren) niedergingen, riss er die Hände hoch, um sich instinktiv zu schützen, sodass die Hose hinabrutschte und die Schergen sich über seine verletzliche Nacktheit geifernd erheiterten. Schmerzlicher als die folgenden Schläge gegen seine Genitalien war das Gefühl einer tiefen Scham, wiederum ein Angriff gegen seine Integrität als Mensch.

In dem nun veröffentlichten Bericht des US-amerikanischen Senats wird eine Reihe von Beispielen solcher „Verhörtechniken“ genannt, entsprungen einer perversen Fantasie der Erniedrigung und Entwürdigung des Opfers. Verstörend auch die Frage, woher die „Ideen“ kamen, welches kranke Hirn sie sich ausgedacht hat und ob die Zuständigen von den Erfahrungen früherer systematischer Folter „profitiert“ haben. Wenig diskutiert wird in diesem Zusammenhang ein weiteres Skandalon: Zwei Psychiater wurden (Honorar 81 Millionen US-Dollar, Folter kann ein einträgliches Geschäft sein) beauftragt, effizientere, effektvollere „Verhörtechniken“ auszuarbeiten und die CIA-AgentInnen darin zu schulen.

Die Namen dieser zwei Verbrecher lauten: James Elmer Mitchell und Bruce Jessen. Es handelte sich somit um einen (wiederum altbekannten) Missbrauch der Medizin zum Zwecke der Folter. Erinnern Sie sich, wie sehr sich die Öffentlichkeit im Westen empört hat, dass in der Sowjetunion die Psychiatrie gegen Dissidenten missbraucht wurde? Die Psychiater haben wohl Anregungen von den im Koreakrieg angewandten „Verhörmethoden“ der Chinesen übernommen.

Freibrief zum Verbrechen

Augenfällig sind die Parallelen auch bei der Selbstrechtfertigung. Da damals wie heute stets davon ausgegangen wird, dass das Handeln der Beamten, Agenten, Polizisten, Offiziere grundsätzlich zum Schutze des Vaterlands und zur Verteidigung der nationalen Sicherheit erfolgt und von daher a priori rechtens und notwendig und ehrenhaft ist, können solche Verbrechen per se nicht systemimmanent sein, sondern werden als „Fehler“ entschuldigt. Selbst wenn innerhalb der CIA jemand den Mut aufbrachte, Beschwerde gegen eine Kollegin oder einen Kollegen einzulegen, wurde keine Strafmaßnahmen gegen die betroffene Person eingeleitet, weil „in diesem Geschäft mit der Unsicherheit Fehler zu erwarten“ seien, so der ehemalige CIA-Chef Michael Hayden.

Wer Repressionen zugunsten des Staatsapparates vornimmt, ist somit von strafrechtlicher Verantwortung befreit. Bis zum heutigen Tag ist ein einziger CIA-Mitarbeiter verurteilt worden, nämlich der Whistleblower John Kiriakou. In der Logik des Staates ist Wahrheit ein größeres Verbrechen als Folter.

Offensichtlich machen wir es uns zu einfach, wenn wir eine klare Grenze zwischen „Unrechtsstaat“ und „Rechtsstaat“ ziehen, eine zu bequeme Dichotomie, die eine zum wiederholten Mal ruchbar gewordene Tatsache verschleiert, dass sich jeder Staat der Willkür bedient, sobald er es für notwendig erachtet.

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17 Kommentare

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  • "Wer Repressionen zugunsten des Staatsapparates vornimmt, ist somit von strafrechtlicher Verantwortung befreit. " Im Gefolge dieser "Philosophie" sehe ich das Verhalten einer ganzen Reihe von Staatsdienern - weltweit. Dem endlich ein Ende zu setzen wäre ein bahnbrechender Akt eines (besser aller) friedlichen und gerechten demokratischen Staates.

  • ff

     

    Aber - ganz banal - z.B.

    in postNazi-Deutschland ist in dieser Republik nach dem Grundgesetz

    - Folter - eben nicht Teil der Staatsraison.

     

    Das aber - sorry -

    ist in den USA erkennbar anders -

    Dazu reicht ein ganz einfacher

    a maiore ad minus -Schluß

    (vom Größeren zum Kleineren)!

     

    Auch Obama sieht den weltweiten

    Mord mittels Drohnen als gerechtfertigt,

    mit der Staatsraison vereinbar an;

    Beides! - ist nicht! Teil der Staatsraison

    unserer Republik.

     

    Denn - es liegt auf der Hand -

    Daß Mord nach allgemeinem Rechtsverständnis in seiner Verwerflichkeit bei aller

    Scheußlich- und Verwerflichkeit übersteigt.

     

    Das wirkt alles zwar vielleicht

    etwas juristisch-konstruktiv;

    Aber Ihnen kommt mit Verlaub mit Ihrer pauschalen Einordnung der akzeptable Maßstab abhanden;

     

    Und zwar -

    Mit der sicherlich nicht beabsichtigten Gefahr einer Relativierung:

    Staatliche Willkür ist zwar sicher Unrecht, aber weit häufiger anzutreffen - als die hier von Ihnen dokumentierte Folter.

    • @Lowandorder:

      sorry -

       

      Daß Mord nach allgemeinem Rechtsverständnis in seiner Verwerflichkeit

      die staatliche Folter - bei aller Scheußlich- und Verwerflichkeit - übersteigt.

      • @Lowandorder:

        &zudem

         

        Daß das hier gesagte weder banal

        noch nur theoretisch ist,

        mag die Entscheidung in Fall Daschner

        & die Nichtberufung zum Verfassungsrichter in Karlsruhe

        von Prof. Horst Dreier

        wg des Vorwurfs der

        Relativierung der Folter belegen.

        • @Lowandorder:

          ps

          Damit wir nicht aneinder vorbeireden,

          dichotomisch-manichäisches Denken

          is an Scharrn - ja

          Wihelm Busch "…und jeder Manichäer

          ist auch ein Grobian"

           

          Aber die staatliche Willkür in der

          Steinmeier/Maaßen-Affäre via Murat Kurnaz - bereits einfachgesetzlich klargestellt durch VG Bremen -

          Ist eben mit Verlaub etwas anderes als

          US-Staatliche Folter innerstaatlich oder qua Foltergefängnisse in Polen etc exteritorial!

  • Sorry - geschätzter, immer wieder gern gelesener Herr Trojanow -

     

    Ja - alles richtig - (mit leichten Lücken

    via Nazi- Deutschland - egal)

     

    Aber -

    "…Offensichtlich machen wir es uns zu einfach, wenn wir eine klare Grenze zwischen „Unrechtsstaat“ und „Rechtsstaat“ ziehen, eine zu bequeme Dichotomie, die eine zum wiederholten Mal ruchbar gewordene Tatsache verschleiert, dass sich jeder Staat der Willkür bedient, sobald er es für notwendig erachtet.…"

     

    Das - erschließt sich m.E. gerade nicht aus dem Vorstehenden in Ihrer behaupteten Allgemeingültigkeit;

     

    Es macht nämlich einen Unterschied,

    ob diese Folterpraxen - wie in den angeführten Staaten - zur Staatsraison gehören - oder eben nicht.

     

    Sofern Sie dabei/dafür den Staat als

    Der Leviathan - iSv Hobbes

    als Folie bemühen -

    wie sie hier in der taz regelmäßig geschichtsvergessen-blauäugig verworfen wird -

    Folge ich Ihnen gerne -

    Alles andere ist im derzeitigen Zustand der Weltordnung in der Tat schlicht abwegig.

     

    Aber - Ihre Darstellungen/gewählte Beispiele/ja die Herkünfte/Quellen für Folter - sollen ja ersichtlich die menschenverachtenden/-zerstörenden Techniken/Handlungen staatlicher Gewalt in den Fokus der Betrachtung

    und Ihrer Einordnung, d.h. durch Sie -

    im Zuge einer literarischer Umsetzung bilden.

     

    Dann aber -

    stellt Folter eine Grenzlinie gegenüber der Verfasstheit der jeweilige

    Staaten dar!

     

    Sie gelangen hingegen zu Ihrer gegenteiligen Einschätzung, indem Sie

    - mit Verlaub - rabulistisch und recht durchsichtig Folter im Ergebnis in staatliche Willkür nunja "verwandeln".

    Letzteres ist Der Leviathan - ja -

    und da stimm ich zu;

    schon weil dies Grundprämisse -

    s.o. - ist.

     

    ff folgt

  • Danke für diesen sehr klugen und nachdenklichen Kommentar!

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Im zweiten Weltkrieg waren die Japaner nicht zimperlich mit Folter gegenüber Kriegsgefangenen. Ungezählte Berichte amerikanischer, britischer, niederländischer Soldaten zeugen davon. Zu Recht haben sich (nicht nur) die Amerikanre darüber aufgeregt. Die Konsequenzen, die gerade die USA aus diesen Praktiken gezogen haben sind bezeichnend: heute nutzt man die gleichen Foltermethoden gegen andere Menschen. Die teils peniblen Berichte der Nazischergen oder der japanischen Armee über grausamtse Menschenversuche wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Der japanische Oberst der berüchtigten Einheit 736 wurde nach dem Krieg unbehelligt gelassen weil er sich kooperativ in der Auswertung verhielt. Soviel zur amerikanischen Moral und christlichen Aufrichtigkeit. Immer und immer wieder erstaunt diese unglaubliche Heuchelei dieser Nation. Insgesamt aber zeigt das alles nur, dass die Menschheit sich lediglich in der Technik des Massakrierens entwickelt hat, keineswegs aber auf der ethischen Ebene. Mit anderen Worten: wir haben die Keulen gegen Laserwaffen getauscht, unsere Hirne sind die gleichen geblieben. Wir sehen es, wir wissen es und - ändern nichts!

  • Was glaubt Ihr, wie viele Empfänger von Hartz-IV oder Grundsicherung

     

    NICHT EINschlafen können?

     

    Und sie sind auch wehrlos, weil der Staat duldet, dass sie keine bezahlte Arbeit finden können.

     

    Dieser Staat Deutschland foltert auch, von Gauck bis zum Mitarbeiter der Sozialbehörden

    und alle sind auch straffrei gestellt.

     

    Wir sollten erst vor unserer eigen Tür AUSkehren

    • @Rainer Pakosch:

      Eieiei. Was den Leuten nicht alles einfällt, um abzulenken.

  • @DHIMITRY

    Aber eben diese Unterscheidung scheitert meiner Meinung nach daran, dass ein ¨Rechtsstaat¨ in der Kombination aus ¨laissez-faire-Politik¨ und systemischen Randbedingungen, in dem derartige ¨Initiative¨ im Ergebnis belohnt wird (wenn schon nicht mit Beförderung dann zumindest mit patriotischer Zustimmung), solche Effekte kalkuliert, bzw. mindestens absehen kann. Folter kann so wohlwissend in Kauf genommen und ¨nutzbar¨ gemacht werden. Um das Bild der eigenen Rechtsstaatlickeit zu schützen werden nachträglich vermeintlich überengagierte Staatsdiener stellvertretend zur Rechenschafft gezogen. Der Begriff Rechtsstaat ist hier zum Mittel der Propaganda verkommen.

     

    Herzliche Grüße

    P. Berndt

  • Ilja Trojanows Text weist die grundsätzliche Staatskritik auf, die ich von einer linken Zeitung eigentlich in allen Meinungsäußerungen erwarte.

    Staaten, auch demokratisch verfaßte, begehen Verbrechen und versuchen stets, dies geheim zu halten, so lange es geht. Ihre Verfaßtheit sollte solcher Willkür entgegenstehen - aber der Staatsapparat tendiert stets zur Verselbständigung, eklatant wird dies immer dort, wo er das Gewaltmonopol vertritt. Selbst bei bester demokratischer Kontrolle - die wohl in kaum einem Staat der Welt verwirklicht sein dürfte - bleibt dieses Gewaltmonopol eine latente Gefahr für die Bürger, für deren Schutz es angeblich da sei.

  • "Offensichtlich machen wir es uns zu einfach, wenn wir eine klare Grenze zwischen „Unrechtsstaat“ und „Rechtsstaat“ ziehen, eine zu bequeme Dichotomie, die eine zum wiederholten Mal ruchbar gewordene Tatsache verschleiert, dass sich jeder Staat der Willkür bedient, sobald er es für notwendig erachtet."

     

    Dem würde ich nicht zustimmen. Es macht einen Unterschied, ob ein Staat systematisch Menschenrechte verletzt und dafür Anleitungen schreiben lässt. Oder ob einige Staatsdiener*innen über die Stränge schlagen, wie wir es beim NSU-Terror erlebt haben. Staaten die systematisch Meschenrechte verletzen sind Unrechtsstaaten. Staaten die so etwas der Initiative Einzelner überlassen, diese aber hinterher bestrafen, können noch als Rechtsstaaten gelten.

    • @Dhimitry:

      Also gehen wir mal davon aus, daß es sich Ihrer Definition nach bei den USA um einen Unrechtsstaat handelt, denn die hier besprochene Folter und ihre Methoden sind ja systematischer Natur, wie u.a. das Beispiel mit den beiden Psychiatern deutlich macht. Was ist mit den Staaten, die den Unrechtsstaat USA bei der Organisation und Ausführung von Folter unterstützen, wie es etwa die BRD praktiziert?

  • PS ja und einen eine Flug über einige Zeitzone, so mit 22 h unterschied ist auch nix besonderes, mein Flug von Frankfurt nach Chuquicamata/Chile dauerte 27 h-Frankfurt-.Paris-Rio.La Plata-Santiago-Antofagusto- und eben Chu ! und immer schön umsteigen.also am Abend kam ich da an, 2.800m Höhe Wüste, eine Flasche Wiskey, 1x scharf geduscht und am nächsten Morgen um 8Uhr beim Meeting !

    • 6G
      65572 (Profil gelöscht)
      @Georg Schmidt:

      Teufelskerl!

  • das hätten die billiger haben können, schon die Berichte von Gefangenen in Asien zB waren voll von Schlafentzug zB 30-40 Stunden ohne Schlaf waren keine Seltenheit, natürlich in aufrechter Sitzhaltung, als 81.000.000 hät ich dafür nicht ausgegebn!