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Rechte mit RechtsfehlernDie unkorrekte Alternative

Das Bremer Wahlamt prüft Vorwürfe gegen die AfD: Die soll bei der Aufstellung ihrer Listen für die anstehenden Wahlen geschummelt haben.

Korrekt aufgestellt? AfD-Landesschef Christian Schäfer (r.) Bild: dpa

BREMEN taz | Schwere Vorwürfe gegen die Bremer AfD: Der Landesverband der rechtspopulistischen Partei soll entgegen der Auflagen des Bremer Wahlgesetzes ihre parteiinterne Wahl der Kandidaten für die Bürgerschaftswahl nicht geheim durchgeführt und außerdem das Wahlergebnis der BeiratskandidatInnen gefälscht haben. Beide Vorwürfe prüft jetzt das Wahlamt.

„Die Bremer Fünferbande“ – damit sind die ersten fünf AfD-Bürgerschaftskandidaten gemeint – „beherrscht und manipuliert die Bremer AfD“, heißt es dazu in einem anonymen Schreiben an die Bremer taz-Redaktion. Darin wird behauptet, das Protokoll des AfD-Parteitags am 29. November vergangenen Jahres sei falsch, denn: „Bei den Beiratswahlen für Bremen-Nord ist das Wahlergebnis gefälscht worden.“

Ob’s der gleiche Hinweisgeber war, ist nicht bekannt, fest steht freilich: Der gleiche Vorwurf ist sowohl dem parteiinternen Schiedsgericht als auch dem bremischen Wahlleiter angetragen worden. Und ja, bestätigt AfD-Sprecherein Antonia Hanne, eine kleine Unregelmäßigkeit bei den BeiratskandidatInnen habe es tatsächlich gegeben: „Jemand war für einen Stadtteil aufgestellt, in dem er gar nicht wohnt. Das haben wir aber noch vor der Wahl korrigiert – das heißt, alles hatte zum Zeitpunkt der Wahl wieder seine Richtigkeit.“

Eine entsprechende Stellungnahme der AfD liegt auch Wahlbereichsleiterin Carola Janssen vor: „Wir prüfen den Vorwurf und werden ihn genauso wie die zweite Beschwerde im Wahlbereichsausschuss am 13. März besprechen.“ Die zweite Beschwerde wiegt schwerer: Die AfD soll ihre Kandidaten für die Bürgerschaftswahl nicht geheim gewählt haben, wie es Paragraf 19, Absatz 3 des bremischen Wahlgesetzes vorschreibt, sondern so, dass die Mitglieder sich gegenseitig auf die Stimmzettel schauen konnten. Als Beleg sind der Beschwerde Fotos vom Wahlvorgang auf dem Parteitag beigelegt.

„Die Frage stellt sich nun, ob die Möglichkeit, in einer Wahlkabine zu wählen, ausreichend ist“, sagt Janssen. Die habe es laut AfD nämlich gegeben: „Wir hatten zwei Wahlkabinen und haben uns auch sonst an alle Auflagen des Wahlgesetzes gehalten“, so Hanne. Die Zettel seien gefaltet und verdeckt in die Wahlurne geworfen worden. Aber auch hier, sagt Janssen, müsse nun geprüft werden, ob die Stimmzettel nicht bereits während der Wahl hätten verdeckt sein müssen: „Wir werden uns jetzt intensiv mithilfe entsprechender Rechtssprechung und Literatur mit der Sache auseinandersetzen.“ Der Beschwerdeführer habe den Fall auch dem Bundesschiedsgericht der AfD vorgetragen.

Hinter dem Beschwerdeführer stecke ein und dieselbe Person, sagt Antonia Hanne: „Und noch ist er auch AfD-Mitglied.“ Die Partei sei „natürlich nicht glücklich über solche Mitglieder, aber meines Wissens nach sind solche Beschwerden nicht unüblich bei jungen Parteien wie uns.“ Man müsse sich halt noch sortieren, „da bleiben Diskussionen und Konflikte nicht aus.“ Die AfD habe jedenfalls nichts falsch gemacht, sagt Hanne. Sollte der Wahlausschuss zu einem anderen Ergebnis kommen, kann das zur Folge haben, dass die AfD von der Bürgerschaftswahl im Mai ausgeschlossen wird.

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