DAS ENTSCHEIDENDE DETAIL: Ungleiche Sonnensteuer
Wer Eigentümer einer Solaranlage ist, war bisher egal. Wenn der Strom ins Netz eingespeist wurde, richtete sich die Höhe der Vergütung allein nach der Größe der Anlage. Und wurde der Strom vom Eigentümer selbst verbraucht, fielen darauf keinerlei Abgaben an.
Das soll sich nun ändern: Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die diese Woche in den Bundestag eingebracht wurde, sieht vor, dass für selbst verbrauchten Solarstrom in vielen Fällen die Ökostromumlage bezahlt werden muss. In welcher Höhe, hängt vor allem davon ab, wem die Anlage gehört:
■ Keine Umlage fällt an, wenn sich die Anlage auf einem vom Besitzer bewohnten Einfamilienhaus befindet und eine Leistung von maximal 10 kW hat. Auch Anlagen auf Zweifamilienhäusern fallen meist unter diese Schwelle.
■ 15 Prozent der EEG-Umlage, also rund 0,9 Cent pro Kilowattstunde, muss ein Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe künftig für eigenen Solarstrom bezahlen.
■ 50 Prozent, also 3,1 Cent pro kWh, sind fällig, wenn sich die Anlage auf einem nichtproduzierenden Gewerbebetrieb befindet, etwa einem Supermarkt. Die gleiche Summe gilt für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, die den Bewohnern selbst gehören – etwa in Baugruppen.
■ 100 Prozent der Umlage müssen hingegen gezahlt werden, wenn der Strom einer Solaranlage vom Dach eines Mehrfamilienhauses an die dort lebenden Mieter verkauft wird.
Felix Ekart, Juraprofessor an der Universität Leipzig, sieht in den unterschiedlichen Sätzen einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. „Für eine Differenzierung bräuchte es einen sachlichen Grund“, sagte er. Der sei aber nicht erkennbar.
Das sieht auch der Bundesverband Solarwirtschaft so: „Wenn der Bundestag nicht deutlich nachbessert, werden wir in Karlsruhe klagen“, sagte Geschäftsführer Carsten Körnig.
Gegen die Regierungspläne wird heute in Berlin demonstriert. Auch im Bundesrat regt sich Protest: Die Umweltminister der Länder sprachen sich am Donnerstag dafür aus, die Abgabe auf 15 Prozent zu begrenzen.MALTE KREUTZFELDT
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