: Ablehnung trotz Einigkeit
INNERES Erneut hat die Linksfraktion eine parlamentarische Instanz zur Kontrolle der Polizei gefordert – erneut ohne Erfolg
Über die Kontrolle der Polizei wurde am Donnerstag im Landtag debattiert. Die Linksfraktion hatte bereits am 4. März die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz beantragt (taz berichtete). Die soll beim Parlament angesiedelt werden und über eigenständiges Untersuchungsrecht verfügen.
Ermittlungen gegen PolizeibeamtInnen werden derzeit von ihrem eigenen Dienstherrn im Innenressort geführt. In der Öffentlichkeit, kritisierte Kristina Vogt, Fraktionschefin der Linkspartei, entstehe dadurch der Eindruck, dass interne Strafverfolgung erschwert werde.
Die Polizei, widersprach indes Wilhelm Hinners, Vorsitzender des Fraktionsarbeitskreises für Inneres und Recht der CDU, komme in Bürgerbefragungen grundsätzlich gut weg. Vielmehr würde der Antrag entsprechende Zweifel unnötig befeuern. Die Linke stelle die Polizei unter Generalverdacht und trete die „Unschuldsvermutung mit Füßen“.
Bei der SPD stießen die Sorgen hingegen auf Zuspruch. Fraktionsvorsitzender Björn Tschöpe wies den CDU-Einwand zurück, dass es sich bei den Verunsicherten um marginale Gruppen handle und verwies auf entsprechende Forderungen von Menschenrechtsvertretern wie Amnesty International oder des UN-Menschenrechtskomitee.
Auch für Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der Grünen, sind die Fragen der Linken „berechtigt“. Kontrollen seien kein Ausdruck von grundsätzlichem Misstrauen, sondern eine „Auseinandersetzung mit dem realen Arbeitsleben der Polizei“. Auch wenn die Debatte „von Teilen der Polizei kritisch gesehen“ werde, sei die lückenlose Aufklärung von Vorwürfen letztlich im Interesse aller Beteiligten.
Ausdrücklich und fraktionsübergreifend gelobt wurde die Arbeit von Polizeipräsident Lutz Müller. So sagte Linken-Fraktionschefin Kristina Vogt, sie rechne ihm hoch an, dass Müller zum Tod Laye Condés öffentlich Bedauern bekundet habe.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) kündigte an, das durchaus bestehende „Beschwerdemanagement“ der Polizei in Zukunft transparenter zu gestalten und die Innendeputationen zu nutzen, um umfangreicheren Einblick in den Umgang mit Beschwerden zu geben. In den vergangenen Jahren habe sich viel zum Besseren entwickelt. In den 50er-Jahren seien die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeidienst der „Hauptschulabschluss und eine kräftige Statur“ gewesen. Heute herrsche ein völlig anderes Klima.
Dass der Antrag der Linken dennoch abgelehnt wurde, liegt auch an den bereits vorhandenen Strukturen: Die interne Ermittlung, so Mäurer, werde wie jede Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft geleitet, die Einflussmöglichkeiten des Innensenators seien hier ohnehin „nahezu marginal“. JAN-PAUL-KOOPMANN
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